Kurbeitrag in Winterberg: was Gastgeber 2026 erheben.
Winterberg erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 49,00 € |
Die fünfte und jede weitere Person einer Familie ist befreit, wenn für vier Familienmitglieder Kurbeiträge gezahlt werden. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,50 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 2,70 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 2,70 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 2,70 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 2,20 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt, gilt ab 1. Juli 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Sauerland Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Winterberg als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer ohne Frühstück, 1,28 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 256,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
1,28 % des Jahresumsatzes.
Es zählt dein Umsatz des Vorvorjahres, für 2026 also von 2024; hast du später angefangen, zählt der des Vorjahres, bei Beginn im Erhebungsjahr der des Erhebungsjahres.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer ohne Frühstück | 1,28 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni, Pension mit Frühstück, Privatpension, Gästehaus, Bed & Breakfast | 0,684 % des Jahresumsatzes |
| Sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste | 0,72 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 1 (Kernstadt Winterberg) | 0,504 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 2 (Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg, Züschen) | 0,448 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 3 (Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld, Mollseifen) | 0,336 % des Jahresumsatzes |
| Erholungsheim, Jugendherberge (auch mit Tagungsstätte), Ski- oder Wanderhüttenunterkunft | 0,16 % des Jahresumsatzes |
| Campingplatz | 0,96 % des Jahresumsatzes |
| Ferienpark mit mindestens 100 Betten und integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen | 0,8 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Hochsauerlandkreis: Brilon, Eslohe, Olsberg, Schmallenberg.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Winterberg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Winterberg?
Kernstadt Winterberg (Kurzone I) (Kurzone I ist die Kernstadt Winterberg): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht. Altastenberg (Kurzone II) (Zu Kurzone II gehört der Stadtteil Altastenberg): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Elkeringhausen (Kurzone II) (Zu Kurzone II gehört der Stadtteil Elkeringhausen, mit eigenem Satz): 2,70 € je Erwachsenem und Nacht. Langewiese (Kurzone III) (Zu Kurzone III, den Höhendörfern, gehört der Stadtteil Langewiese): 2,70 € je Erwachsenem und Nacht. Niedersfeld (Kurzone IV) (Kurzone IV ist der Stadtteil Niedersfeld): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Züschen (Kurzone V) (Kurzone V ist der Stadtteil Züschen): 2,70 € je Erwachsenem und Nacht. Neuastenberg und Lenneplätze (Kurzone III) (Zu Kurzone III, den Höhendörfern, gehören auch die Stadtteile Neuastenberg und Lenneplätze, mit eigenem Satz): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Weitere Bereiche außerhalb der Kurzonen (Kurzone VI) (Kurzone VI sind die weiteren Bereiche außerhalb der anerkannten Kurzonen): 2,20 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Winterberg Kurtaxe?
Kernstadt Winterberg (Kurzone I): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Altastenberg (Kurzone II): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Elkeringhausen (Kurzone II): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Langewiese (Kurzone III): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Niedersfeld (Kurzone IV): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Züschen (Kurzone V): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Neuastenberg und Lenneplätze (Kurzone III): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Weitere Bereiche außerhalb der Kurzonen (Kurzone VI): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Winterberg von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und keine Kureinrichtungen nutzen, Ortsfremde, die nur zur Ausübung ihres Berufs oder zu Ausbildungszwecken im Ort übernachten, Besucher aus den Partnerstädten bei organisierten Austauschen, Lizenzierte Leistungssportler bei verbandsorganisierten Trainings oder Wettkämpfen, wenn der Verband die Unterkunft zahlt und Auf Antrag Kranke und Schwerbehinderte, die Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können, mit amtlicher oder ärztlicher Bescheinigung.
Was muss ich als Gastgeber in Winterberg tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH ab. Was im Monat fällig und eingenommen wurde, führst du bis zum 15. des Folgemonats ab. Die Meldeformulare der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH mit An- und Abreisetag reichst du bis zum 15. des Monats nach der Anreise ein.
Was gilt in Winterberg sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen auf Antrag die Hälfte. Wer zehn oder mehr Betten vermietet, erfasst die Gästedaten elektronisch und rechnet über das elektronische Meldesystem der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH ab. Du haftest neben dem Gast gesamtschuldnerisch für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug und die Abführung des Kurbeitrags sowie für einen Ausfall. Die Kurbeitragssatzung musst du für deine Gäste an geeigneter, sichtbarer Stelle aushängen. Du lässt jedem beitragspflichtigen Gast unmittelbar nach der Ankunft eine Kurkarte aushändigen.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Winterberg für Vermieter?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer ohne Frühstück: 1,28 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Hotel garni, Pension mit Frühstück, Privatpension, Gästehaus, Bed & Breakfast: 0,684 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste: 0,72 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 1 (Kernstadt Winterberg): 0,504 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 2 (Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg, Züschen): 0,448 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 3 (Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld, Mollseifen): 0,336 % des Jahresumsatzes (60 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Erholungsheim, Jugendherberge (auch mit Tagungsstätte), Ski- oder Wanderhüttenunterkunft: 0,16 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 2 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Campingplatz: 0,96 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Ferienpark mit mindestens 100 Betten und integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen: 0,8 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 8 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Winterberg den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Winterberg selbstständig tätig bist und der Tourismus dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Beginn oder Änderung deiner Vermietung meldest du der Stadt innerhalb eines Monats und gibst auf Anforderung die Angaben zur Berechnung des Beitrags an; eine feste jährliche Erklärung nennt die Satzung nicht. Der Beitrag ist jedes Jahr am 15.11. fällig. Übersteigt dein Beitrag für das Jahr 10 € nicht, wird er nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählt dein Umsatz des Vorvorjahres, für 2026 also von 2024; hast du später angefangen, zählt der des Vorjahres, bei Beginn im Erhebungsjahr der des Erhebungsjahres. Der Umsatz ist die Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit, bei Umsatzsteuerpflicht ohne die enthaltene Umsatzsteuer. Bei Hotels, Gasthöfen und Pensionen mit Halb- oder Vollpension zählt die Anlage die Betriebsart einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb. Den Umsatz weist du auf Verlangen mit deinen Steuererklärungen und Steuerbescheiden nach, und die Stadt darf ihn beim Finanzamt erfragen oder schätzen. Der Beitrag wird für das Kalenderjahr erhoben, und der Beitragssatz wird für jedes Jahr neu festgelegt; 8,0 % gilt für 2026. Betreibst du mehrere Arten von Betrieben, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet. Der Vorteilssatz hängt bei den in der Tabelle angegebenen Betriebsarten vom Ort ab: Zone 1 ist die Kernstadt Winterberg, Zone 2 sind Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg und Züschen, Zone 3 sind Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld und Mollseifen. Die Stadt erhebt den Beitrag im gesamten Stadtgebiet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Winterberg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Winterberg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kernstadt Winterberg (Kurzone I), Gebiet: „a) bezogen auf die Kernstadt Winterberg (Kurzone I)“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Erwachsene, Kernstadt Winterberg (Kurzone I), 3,50 €: „a) bezogen auf die Kernstadt Winterberg (Kurzone I) 3,50 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Kinder unter 15 Jahren, Kernstadt Winterberg (Kurzone I), 0,00 €: „b) Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Altastenberg (Kurzone II), Gebiet: „b) bezogen auf den Stadtteil Altastenberg (Kurzone II)“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Erwachsene, Altastenberg (Kurzone II), 3,00 €: „b) bezogen auf den Stadtteil Altastenberg (Kurzone II) 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Kinder unter 15 Jahren, Altastenberg (Kurzone II), 0,00 €: „b) Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Elkeringhausen (Kurzone II), Gebiet: „c) bezogen auf den Stadtteil Elkeringhausen(Kurzone II)“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Erwachsene, Elkeringhausen (Kurzone II), 2,70 €: „c) bezogen auf den Stadtteil Elkeringhausen(Kurzone II) 2,70 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Kinder unter 15 Jahren, Elkeringhausen (Kurzone II), 0,00 €: „b) Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Langewiese (Kurzone III), Gebiet: „d) bezogen auf den Stadtteil Langewiese als Luftkurort Höhendörfer (Kurzone III)“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Erwachsene, Langewiese (Kurzone III), 2,70 €: „d) bezogen auf den Stadtteil Langewiese als Luftkurort Höhendörfer (Kurzone III) 2,70 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Kinder unter 15 Jahren, Langewiese (Kurzone III), 0,00 €: „b) Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Niedersfeld (Kurzone IV), Gebiet: „e) bezogen auf den Stadtteil Niedersfeld (Kurzone IV)“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Erwachsene, Niedersfeld (Kurzone IV), 3,00 €: „e) bezogen auf den Stadtteil Niedersfeld (Kurzone IV) 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Kinder unter 15 Jahren, Niedersfeld (Kurzone IV), 0,00 €: „b) Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Züschen (Kurzone V), Gebiet: „f) bezogen auf den Stadtteil Züschen (Kurzone V)“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Erwachsene, Züschen (Kurzone V), 2,70 €: „f) bezogen auf den Stadtteil Züschen (Kurzone V) 2,70 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Kinder unter 15 Jahren, Züschen (Kurzone V), 0,00 €: „b) Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Neuastenberg und Lenneplätze (Kurzone III), Gebiet: „g) bezogen auf die Stadtteile Neuastenberg und Lenneplätze als Luftkurort Höhendörfer (Kurzone III)“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Erwachsene, Neuastenberg und Lenneplätze (Kurzone III), 3,00 €: „g) bezogen auf die Stadtteile Neuastenberg und Lenneplätze als Luftkurort Höhendörfer (Kurzone III) 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Kinder unter 15 Jahren, Neuastenberg und Lenneplätze (Kurzone III), 0,00 €: „b) Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Weitere Bereiche außerhalb der Kurzonen (Kurzone VI), Gebiet: „Für die weiteren Bereiche außerhalb der anerkannten Kurzonen (Kurzone VI)“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Erwachsene, Weitere Bereiche außerhalb der Kurzonen (Kurzone VI), 2,20 €: „Für die weiteren Bereiche außerhalb der anerkannten Kurzonen (Kurzone VI) 2,20 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Kinder unter 15 Jahren, Weitere Bereiche außerhalb der Kurzonen (Kurzone VI), 0,00 €: „b) Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Je Nacht: „Der Kurbeitrag wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg vom 01.03.1996 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 25.03.2026 (Kurbeitragssatzung ab 01.07.2026), Lesefassung der Stadt) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Der Beitrag wird von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften sowie sonstigen nicht- oder teilrechtsfähigen Personenvereini- gungen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer ohne Frühstück: „A03 Vermietung von Ferienwohnungen/- appartements/-häusern, Privatzimmern ohne Frühstück 100% 100% 100% 16%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer ohne Frühstück: „Frühstück 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Hotel garni, Pension mit Frühstück, Privatpension, Gästehaus, Bed & Breakfast: „A02 Hotel garni, Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Gästehaus, Bed&Breakfast 95% 95% 95% 9%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Hotel garni, Pension mit Frühstück, Privatpension, Gästehaus, Bed & Breakfast: „95% 95% 95%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste: „A08 sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste 100% 100% 100% 9%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste: „Übernachtungsgäste 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 1 (Kernstadt Winterberg): „A01 Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u. Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe- /Schankbetrieb 90% 80% 60% 7%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 1 (Kernstadt Winterberg): „90% 80% 60%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 2 (Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg, Züschen): „A01 Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u. Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe- /Schankbetrieb 90% 80% 60% 7%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 2 (Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg, Züschen): „90% 80% 60%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 3 (Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld, Mollseifen): „A01 Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u. Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe- /Schankbetrieb 90% 80% 60% 7%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension einschließlich Restaurant-, Café- und Schankbetrieb, Zone 3 (Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld, Mollseifen): „90% 80% 60%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Erholungsheim, Jugendherberge (auch mit Tagungsstätte), Ski- oder Wanderhüttenunterkunft: „A04 Erholungsheim, Jugendherberge (ggf. mit Tagungsstätte), Ski-/Wanderhüttenunterkunft 100% 100% 100% 2%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Erholungsheim, Jugendherberge (auch mit Tagungsstätte), Ski- oder Wanderhüttenunterkunft: „100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Campingplatz: „A05 Campingplatz 100% 100% 100% 12%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Campingplatz: „Campingplatz 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Ferienpark mit mindestens 100 Betten und integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen: „A07 Ferienpark (d.h. Komplettangebot mit mind. 100 Betten mit integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen) 100% 100% 100% 10%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Vorteilssatz, Ferienpark mit mindestens 100 Betten und integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen: „Freizeiteinrichtungen) 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Abgabesatz: „Er beträgt im Erhebungsjahr 2026 8,0 %.“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt) Umsatz: „Maßgeblich ist der im Vorvorjahr des Erhebungszeitraums (§ 5) erzielte Umsatz. Wurde die bei- tragspflichtige Tätigkeit im Erhebungsgebiet später als im Vorvorjahr begonnen, so ist der im Vorjahr erzielte Umsatz maßgeblich; wurde die Tätigkeit erst im Erhebungsjahr aufgenommen, so ist der im Erhebungsjahr erzielte Umsatz maßgeblich.“ (Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 13.12.2012 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Lesefassung der Stadt)