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Kurbeitrag in Brilon: was Gastgeber 2026 erheben.

Brilon erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 21,00 €

Der Kurbeitrag gilt nur im anerkannten Kurgebiet der Stadt Brilon, nicht im ganzen Stadtgebiet; die Grenze beschreibt die Anlage der Satzung.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 1,50 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Brilon (Kurbeitragssatzung) vom 07. Dezember 2018, in Kraft ab 01.01.2019, gilt ab 1. Januar 2019, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Sauerland Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Hochsauerlandkreis: Eslohe, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg.

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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Brilon

Wie hoch ist die Kurtaxe in Brilon?

1,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Brilon Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Brilon von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Jugendliche bis 18 Jahre in Jugendlagern, Zeltlagern und Ähnlichem samt Begleitpersonen (Jugendgruppen), Familienbesucher von Einwohnern mit Hauptwohnsitz, die unentgeltlich in deren Wohnung oder Haushalt aufgenommen werden, Ortsfremde, die nur zur Ausübung ihres Berufs oder zu Ausbildungszwecken vor Ort übernachten (zum Beispiel Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminarteilnehmer), Besucher aus den Partnerstädten bei organisierten Treffen und Veranstaltungen, Inhaber von Zweitwohnungen und Besucher der Jugendherberge Brilon.

Was muss ich als Gastgeber in Brilon tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn ab. Die eingezogenen Beträge führst du binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheides ab. Du erfasst Name, Anschrift, Alter sowie An- und Abreisetag deiner Gäste, meldest sie bei der Stadt an und ab und nutzt dafür das elektronische Kurkarten- und Meldescheinsystem.

Was gilt in Brilon sonst noch?

Blinde und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen die Hälfte, ebenso ihre Begleiter mit ärztlicher Bescheinigung. Wer einen Dauer- oder Saisonplatz auf einem Campingplatz hat, zahlt statt der Tagessätze einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 60 Euro. Du sorgst dafür, dass jeder kurbeitragspflichtige Gast gleich nach der Ankunft eine Kurkarte bekommt. Du haftest neben dem Gast gesamtschuldnerisch für die vollständige, pünktliche und richtige Entrichtung des Kurbeitrags und für einen Ausfall.

Muss ich meine Ferienwohnung in Brilon registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Brilon steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 1,50 €: „Der Kurbeitrag beträgt je Person und Aufenthaltstag 1,50 Euro.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Brilon (Kurbeitragssatzung) vom 07. Dezember 2018, in Kraft ab 01.01.2019) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Brilon (Kurbeitragssatzung) vom 07. Dezember 2018, in Kraft ab 01.01.2019) Gebiet: „Kurbeitragspflichtig sind Personen, die im Erhebungsgebiet nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung (im anerkannten Kurgebiet) Unterkunft nehmen“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Brilon (Kurbeitragssatzung) vom 07. Dezember 2018, in Kraft ab 01.01.2019) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Brilon (Kurbeitragssatzung) vom 07. Dezember 2018, in Kraft ab 01.01.2019)