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Gästebeitrag in Cuxhaven: was Gastgeber 2026 erheben.

Cuxhaven erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 56,00 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Saison A 7 56,00 €

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Saison A: 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar; Saison B: 8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember.
Wer Saison A Saison B
Ab 16 Jahren 4,00 € 3,20 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 7. Dezember 2017 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 4. Dezember 2025, Lesefassung der Stadt Cuxhaven, gilt ab 1. Januar 2026 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Übernachtungsteuer

Neben der Kurtaxe erhebt Cuxhaven eine Übernachtungsteuer: 2,75 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.

€

Für diesen Aufenthalt fallen an 19,25 € Übernachtungsteuer.

2,75 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.

Orte in der Nähe

An der Nordsee: Baltrum, Borkum, Büsum, Butjadingen, Dornum, Esens, Friedrichskoog, Helgoland, Hörnum (Sylt), Juist, Kampen (Sylt), Krummhörn (Greetsiel).

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Cuxhaven

Wie hoch ist die Kurtaxe in Cuxhaven?

Saison A (1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar): 4,00 € je Erwachsenem und Nacht; Saison B (8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember): 3,20 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Cuxhaven Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Cuxhaven von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen B zahlen nichts. und Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Cuxhaven tun?

Wer Gäste beherbergt, stellt die Gästekarte aus, berechnet den Gästebeitrag, zieht ihn ein und führt ihn an die Stadt ab. Abgeführt und abgerechnet wird vierteljährlich bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November für das vorangegangene Quartal. Gemeldet und abgerechnet wird über das kostenlose elektronische Abrechnungssystem der Stadt, mit Name, Anschrift und Aufenthaltszeitraum des Gastes.

Was gilt in Cuxhaven sonst noch?

Die Sätze gelten für Zone 1, die Stadtteile Döse, Duhnen und Sahlenburg; das übrige Stadtgebiet ist Zone 2. In Zone 2 zahlen Erwachsene 3,20 € in Saison A und 2,80 € in Saison B je Nacht. Die Nacht des Saisonwechsels zählt zur endenden Saison. Weigert sich ein Gast zu zahlen, haftest du nicht, wenn du das sofort der Stadt meldest.

Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Cuxhaven?

2,75 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich an dem, was der Gast für die Übernachtung bezahlt, einschließlich Mehrwertsteuer.

Was muss ich für die Übernachtungsteuer tun?

Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst; sie bemisst sich am Übernachtungspreis einschließlich Mehrwertsteuer, berufliche Übernachtungen sind ausgenommen. Die Steuer meldest du vierteljährlich bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November selbst an.

Was gilt für die Übernachtungsteuer sonst noch?

Die Genehmigung der Übernachtungsteuer ist bis zum 31.12.2026 befristet; darüber hinaus gilt sie nur, wenn sie verlängert wird.

Muss ich meine Ferienwohnung in Cuxhaven registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Cuxhaven steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Saison A, 4,00 €: „in der Zone 1 während der Saison A 4,00 € während der Saison B 3,20 €“ (Achte Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 4. Dezember 2025, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 46 vom 18.12.2025, S. 499) Kinder unter 16 Jahren, Saison A, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag befreit sind: - Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 7. Dezember 2017 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 4. Dezember 2025, Lesefassung der Stadt Cuxhaven) Erwachsene, Saison B, 3,20 €: „in der Zone 1 während der Saison A 4,00 € während der Saison B 3,20 €“ (Achte Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 4. Dezember 2025, Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 46 vom 18.12.2025, S. 499) Kinder unter 16 Jahren, Saison B, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag befreit sind: - Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 7. Dezember 2017 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 4. Dezember 2025, Lesefassung der Stadt Cuxhaven) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet.“ (Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 7. Dezember 2017 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 4. Dezember 2025, Lesefassung der Stadt Cuxhaven) Satz, 2,75 %: „Der Steuersatz beträgt 2,75 %.“ (Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Cuxhaven vom 23.02.2017 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 8. Dezember 2022, Lesefassung der Stadt Cuxhaven) Bemessung: „Die Steuer bemisst sich nach dem vom Unterkunftnehmer für die vorübergehende entgeltliche Übernachtungsmöglichkeit aufgewendeten Betrag (inklusive Mehrwert- steuer).“ (Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in der Stadt Cuxhaven vom 23.02.2017 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 8. Dezember 2022, Lesefassung der Stadt Cuxhaven)