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Kurtaxe in Otterndorf 2026: bis 3,00 € je Person und Nacht.

Otterndorf erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag: 2,50 € bis 3,00 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Saison. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 22. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 42,00 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Saison A (Hauptsaison) 7 42,00 €

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Saison A (Hauptsaison): 1. Mai bis 15. September; Saison B (Nebensaison): 16. September bis 31. Dezember und 1. Januar bis 30. April.
Wer Saison A (Hauptsaison) Saison B (Nebensaison)
Erwachsene 3,00 € 2,50 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 50 mit Begleitperson, anerkannte Tagungsgäste 1,50 € 1,25 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Otterndorf (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 2. November 2023, Beitragssätze für die Jahre 2024 bis 2026, gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 22. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Im Kreis Cuxhaven: Cuxhaven bis 4,00 €.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Otterndorf

Wie hoch ist die Kurtaxe in Otterndorf?

Saison A (Hauptsaison) (1. Mai bis 15. September): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Saison B (Nebensaison) (16. September bis 31. Dezember und 1. Januar bis 30. April): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Otterndorf Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Otterndorf für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 42,00 € Gästebeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Otterndorf von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer seine Hauptwohnung in einer Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Land Hadeln hat, zahlt nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, die ihren Aufenthalt selbst bezahlen, zahlen nichts., Nahe Verwandte von Einwohnern oder von Menschen, die in Otterndorf arbeiten oder ausgebildet werden, zahlen nichts, wenn sie unentgeltlich bei ihnen wohnen., Wer nur beruflich in Otterndorf ist, zahlt nichts., Wer nur zur Schule, Berufsausbildung oder Fortbildung in Otterndorf ist, zahlt nichts., Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts, solange sie die Tourismuseinrichtungen nicht selbst nutzen. und Bettlägerig Kranke, die die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen können, zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Otterndorf tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag ein und stellt die Gästekarte aus. Den eingezogenen Gästebeitrag lieferst du innerhalb von zwei Monaten an die Stadt ab. Die Gäste erfasst du im elektronischen Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt.

Wer zahlt in Otterndorf weniger Kurtaxe?

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen die Hälfte, ebenso eine Begleitperson, wenn der Ausweis sie vorsieht. Teilnehmer an Kongressen, Tagungen und Lehrgängen, die die Stadt anerkannt hat, zahlen die Hälfte.

Was gilt in Otterndorf sonst noch?

Saison A ist vom 1. Mai bis 15. September, die übrige Zeit ist Saison B. Die Nacht des Saisonwechsels zählt zur endenden Saison. Die Sätze stehen in der Satzung für die Jahre 2024 bis 2026 und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das der Stadt unverzüglich.

Muss ich meine Ferienwohnung in Otterndorf registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Otterndorf steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Saison A (Hauptsaison), 3,00 €: „für jede Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 1. während der Saison A 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Otterndorf (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 2. November 2023, Beitragssätze für die Jahre 2024 bis 2026) Kinder unter 18 Jahren, Saison A (Hauptsaison), 0,00 €: „Der Gästebeitrag ermäßigt sich um 100 % für: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Otterndorf (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 2. November 2023, Beitragssätze für die Jahre 2024 bis 2026) Erwachsene, Saison B (Nebensaison), 2,50 €: „2. während der Saison B 2,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Otterndorf (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 2. November 2023, Beitragssätze für die Jahre 2024 bis 2026) Kinder unter 18 Jahren, Saison B (Nebensaison), 0,00 €: „Der Gästebeitrag ermäßigt sich um 100 % für: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Otterndorf (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 2. November 2023, Beitragssätze für die Jahre 2024 bis 2026) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 50 mit Begleitperson, anerkannte Tagungsgäste: „Der Gästebeitrag ermäßigt sich um 50 % für: 1. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % sowie eine Begleitperson, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Eintragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nachgewiesen ist, § 4 Absatz 2 gilt entsprechend, 2. Teilnehmer an von der Stadt Otterndorf anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Otterndorf (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 2. November 2023, Beitragssätze für die Jahre 2024 bis 2026) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird, Aufenthalte ohne Unterkunftnahme ausgenommen, nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Otterndorf (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 2. November 2023, Beitragssätze für die Jahre 2024 bis 2026)