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Kurtaxe in Pirna 2026: 3,00 € je Person und Nacht.

Pirna erhebt von Übernachtungsgästen eine Gästetaxe: 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 5. November 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 52,50 € Gästetaxe.

Gästetaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 52,50 €

Alle Sätze

Gästetaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,00 €
Kinder unter 7 Jahren 0,00 €
Kinder 7 bis 15 Jahre 1,50 €
Ermäßigt: Schüler, Studenten und Auszubildende von 16 bis 25 1,50 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung ab 80 1,50 €

Quelle: Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 13.11.2018, mit der 9. Änderung vom 17.06.2026, Lesefassung der Stadt, gilt ab 1. August 2026, abgerufen am 5. November 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in der Sächsischen Schweiz Alle Orte

Orte in der Nähe

In der Sächsischen Schweiz: Bad Schandau 3,00 €, Gohrisch 2,30 €, Hohnstein 2,50 €, Kurort Rathen 2,50 €, Struppen 2,80 €, Wehlen 3,00 €.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästetaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Ratgeber für Gastgeber

Kurtaxe und Umsatzsteuer, Kurtaxe bei Airbnb und Booking.com, Meldeschein für Ferienwohnungen, Kurtaxe-Satzung lesen, Kurtaxe für Eigentümer und Zweitwohnungen, Rechnung für die Ferienwohnung.

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Fragen zur Kurtaxe in Pirna

Wie hoch ist die Kurtaxe in Pirna?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Pirna Kurtaxe?

Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Pirna für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 52,50 € Gästetaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Pirna von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Teilnehmer an Schulfahrten zahlen nichts., Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn die Notwendigkeit der Begleitung nachgewiesen ist., Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts, wenn sie das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen. und Wer ohne Entgelt zu einem vorübergehenden Besuch aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtenbesuchen..

Was muss ich als Gastgeber in Pirna tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe von ihnen ein und führt sie nach Aufforderung der Stadt ab. Nach deiner Meldung bekommst du eine Abrechnung und zahlst zu den dort genannten Terminen. Du reichst die Gästeanmeldungen bis zum zehnten Werktag des Folgemonats beim TouristService Pirna ein, im elektronischen Meldesystem per Datenübermittlung.

Wer bekommt in Pirna eine Ermäßigung auf die Kurtaxe?

Trifft bei einem Gast mehr als ein Ermäßigungsgrund zu, gibt es nur eine Ermäßigung.

Was gilt in Pirna sonst noch?

Auch wer aus beruflichen Gründen in Pirna übernachtet, zahlt die Gästetaxe. Dienstreisende und Auszubildende zahlen die Gästetaxe im Jahr für höchstens 25 Übernachtungen. Dauercamper mit einem für die Saison gemieteten Stellplatz zahlen statt der Nächte pauschal 50,00 € im Jahr je Person. Wer nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wird, zahlt keine Gästetaxe. Du darfst ohne Zustimmung der Stadt keine Befreiungen, Ermäßigungen oder andere Vergünstigungen gewähren. Ab 1. Januar 2028 musst du die Gäste elektronisch melden; bis 31. Dezember 2027 geht noch das manuelle Verfahren mit vorgedruckten Gästekarten. Du haftest gegenüber der Stadt für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Gästetaxe.

Muss ich meine Ferienwohnung in Pirna registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Pirna steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 26. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „Sie beträgt ganzjährig je Tag und Person 3 EUR.“ (Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 13.11.2018, mit der 9. Änderung vom 17.06.2026, Lesefassung der Stadt) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres,“ (Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 13.11.2018, mit der 9. Änderung vom 17.06.2026, Lesefassung der Stadt) Kinder 7 bis 15 Jahre, 1,50 €: „Die Gästetaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Kinder vom Beginn des 8. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,“ (Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 13.11.2018, mit der 9. Änderung vom 17.06.2026, Lesefassung der Stadt) Ermäßigt: Schüler, Studenten und Auszubildende von 16 bis 25: „Die Gästetaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Kinder vom Beginn des 8. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, 2. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,“ (Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 13.11.2018, mit der 9. Änderung vom 17.06.2026, Lesefassung der Stadt) Ermäßigt: Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung ab 80: „Die Gästetaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Kinder vom Beginn des 8. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, 2. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, 3. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v. H. beträgt,“ (Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 13.11.2018, mit der 9. Änderung vom 17.06.2026, Lesefassung der Stadt) Je Nacht: „An- und Abreisetag zählen als ein Tag.“ (Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 13.11.2018, mit der 9. Änderung vom 17.06.2026, Lesefassung der Stadt)