Kurtaxe in Struppen 2026: 2,80 € je Person und Nacht.
Struppen erhebt von Übernachtungsgästen eine Gästetaxe: 2,80 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts und Kinder von 7 bis 17 Jahren zahlen 2,00 €. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 53,20 € Gästetaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 53,20 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,80 € |
| Kinder unter 7 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 7 bis 17 Jahre | 2,00 € |
| Ermäßigt: Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung 50, ab 90 auch Begleitperson | 2,00 € |
| Ermäßigt: Schüler, Studenten und Auszubildende von 18 bis 27 | 2,00 € |
| Ermäßigt: Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminaren | 2,00 € |
| Ermäßigt: Teilnehmer an Schulfahrten | 2,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 5. November 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in der Sächsischen Schweiz Alle Orte
Orte in der Nähe
In der Sächsischen Schweiz: Bad Schandau 3,00 €, Gohrisch 2,30 €, Hohnstein 2,50 €, Kurort Rathen 2,50 €, Pirna 3,00 €, Wehlen 3,00 €.
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Ratgeber für Gastgeber
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Fragen zur Kurtaxe in Struppen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Struppen?
2,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Struppen Kurtaxe?
Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts und Kinder von 7 bis 17 Jahren zahlen 2,00 €.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Struppen für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 53,20 € Gästetaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Struppen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts, wenn sie das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen., Kleingärtner in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz zahlen nichts, wenn sie den Status behördlich nachweisen. und Wer ohne Entgelt zu einem vorübergehenden Besuch aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtenbesuchen..
Was muss ich als Gastgeber in Struppen tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe von ihnen ein. Nach deiner Meldung bekommst du eine Abrechnung der Gemeinde und zahlst zu den dort genannten Terminen. Eine Mehrfertigung jedes Meldescheins reichst du bis zum 10. des Folgemonats bei der Gemeindeverwaltung ein.
Wer bekommt in Struppen eine Ermäßigung auf die Kurtaxe?
Trifft bei einem Gast mehr als ein Ermäßigungsgrund zu, gibt es nur eine Ermäßigung.
Was gilt in Struppen sonst noch?
Auch wer aus beruflichen Gründen in Struppen übernachtet, zahlt die Gästetaxe; Einwohner mit Nebenwohnsitz zum Arbeiten oder Studieren zahlen sie nicht. Eigentümer von Wochenendhäusern, Datschen und Lauben zahlen statt der Nächte eine Jahresgästetaxe von 50,00 €, Inhaber einer Nebenwohnung mit Lebensmittelpunkt anderswo 30,00 €. Du bewahrst die eingezogene Gästetaxe getrennt vom Betriebsvermögen auf, bei der Kasse wie beim Konto. Du haftest gegenüber der Gemeinde für das Einziehen und Abführen der Gästetaxe.
Muss ich meine Ferienwohnung in Struppen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Struppen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 26. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,80 €: „Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 2,80 EUR.“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres,“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Kinder 7 bis 17 Jahre, 2,00 €: „Die Gästetaxe wird auf 2,00 EUR, je Person und Aufenthaltstag ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung 50, ab 90 auch Begleitperson: „2. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 v. H. beträgt, wenn der Grad der Behinderung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird, ab einem Grad der Behinderung von 90 v.H. auch für deren Begleitperson,“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung 50, ab 90 auch Begleitperson, 2,00 €: „Die Gästetaxe wird auf 2,00 EUR, je Person und Aufenthaltstag ermäßigt für:“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Ermäßigt: Schüler, Studenten und Auszubildende von 18 bis 27: „3. Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Ermäßigt: Schüler, Studenten und Auszubildende von 18 bis 27, 2,00 €: „Die Gästetaxe wird auf 2,00 EUR, je Person und Aufenthaltstag ermäßigt für:“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Ermäßigt: Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminaren: „4. Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminaren“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Ermäßigt: Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminaren, 2,00 €: „Die Gästetaxe wird auf 2,00 EUR, je Person und Aufenthaltstag ermäßigt für:“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Ermäßigt: Teilnehmer an Schulfahrten: „5. Teilnehmer an Schulfahrten“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Ermäßigt: Teilnehmer an Schulfahrten, 2,00 €: „Die Gästetaxe wird auf 2,00 EUR, je Person und Aufenthaltstag ermäßigt für:“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024) Je Nacht: „Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.“ (Satzung der Gemeinde Struppen über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung), Neufassung vom 05.11.2024)