Gästetaxe in Gohrisch: was Gastgeber 2026 erheben.
Gohrisch erhebt von Übernachtungsgästen eine Gästetaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 44,80 € Gästetaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 44,80 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,30 € |
| Kinder unter 7 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 7 bis 17 Jahre | 1,80 € |
Quelle: 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 29.12.2021, gilt ab 1. Januar 2022 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Gohrisch als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Hotel, Gasthof, Pension, Ferienwohnung oder sonstige Beherbergung, 30,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 120,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
30,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Hotel, Gasthof, Pension, Ferienwohnung oder sonstige Beherbergung | 30,00 € je Bett |
| Wohnwagen-, Caravan-, Camping- und Zeltplätze | 20,00 € je Stellplatz |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Bad Schandau, Hohnstein, Kurort Rathen.
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Fragen zur Kurtaxe in Gohrisch
Wie hoch ist die Kurtaxe in Gohrisch?
2,30 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Gohrisch Kurtaxe?
Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts und Kinder von 7 bis 17 Jahren zahlen 1,80 €.
Wer ist in Gohrisch von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts, wenn sie das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen., Teilnehmer an Schulfahrten zahlen nichts., Kleingärtner in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz zahlen nichts, wenn sie den Status behördlich nachweisen. und Wer ohne Entgelt zu einem vorübergehenden Besuch aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtenbesuchen..
Was muss ich als Gastgeber in Gohrisch tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe einschließlich Umsatzsteuer von ihnen ein und führt sie an die Gemeinde ab. Nach deiner Meldung bekommst du eine Abrechnung der Gemeinde und zahlst zu den dort genannten Terminen. Eine Mehrfertigung jedes Meldescheins reichst du bis zum 15. Werktag des Folgemonats bei der Gemeindeverwaltung ein.
Was gilt in Gohrisch sonst noch?
Auch wer aus beruflichen Gründen im Ort übernachtet, zahlt die Gästetaxe. Der ermäßigte Satz von 1,80 € gilt auch für Schüler, Studenten und Auszubildende von 18 bis unter 27 Jahren, für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und für Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminaren. Eigentümer von Wochenendhäusern, Datschen und Lauben zahlen statt der Nächte eine Jahresgästetaxe von 26,00 €, Nebenwohnsitz-Inhaber 15,00 €. Du bewahrst die eingezogene Gästetaxe getrennt vom Betriebsvermögen auf, bei der Kasse wie beim Konto. Du haftest gegenüber der Gemeinde für das Einziehen und Abführen der Gästetaxe.
Was kostet die Tourismusabgabe in Gohrisch für Vermieter?
Hotel, Gasthof, Pension, Ferienwohnung oder sonstige Beherbergung: 30,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 120,00 €. Wohnwagen-, Caravan-, Camping- und Zeltplätze: 20,00 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Gohrisch die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du als selbstständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Tourismus in Gohrisch unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt; ausdrücklich genannt sind Vermieter von Ferienwohnungen.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Die Angaben für die Abgabe von Vermietern entnimmt die Gemeinde den elektronisch erfassten Daten der Gästetaxe. Die Abgabe kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Die Satzung fasst Hotel, Gasthof, Pension, Ferienwohnung und sonstige Beherbergung in einer Zeile zusammen. Für jede Aufbettung sind es 15 € im Jahr. Es ist eine Jahresabgabe, der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Festsetzung zählen die Verhältnisse zum 1. Juli.
Muss ich meine Ferienwohnung in Gohrisch registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Gohrisch steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,30 €: „Die Gästetaxe beträgt, ab dem 01. Januar 2022, je Person und Aufenthaltstag 2,30 EUR, inklusive der laut Umsatzsteuergesetz festgelegten Umsatzsteuer.“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 29.12.2021) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres,“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 29.12.2021) Kinder 7 bis 17 Jahre, 1,80 €: „Die Gästetaxe wird auf 1,80 EUR, inklusive der laut Umsatzsteuergesetz festgelegten Umsatzsteuer, je Person und Aufenthaltstag ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 29.12.2021) Je Nacht: „Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.“ (1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 29.12.2021) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Personen und Unternehmen im Sinne des Abs. 1 sind: a) Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Kurheimen), Vermieter von Ferienwohnungen, sonstige Personen und Unternehmen, die Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen,“ (Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 09.05.2019) Hotel, Gasthof, Pension, Ferienwohnung oder sonstige Beherbergung: „je Bett je Aufbettung je Stellplatz je Bus/Kleinbus je Taxe je Kutsche je Mietwagen je Fahrrad je Quad je Spielautomat mit Gewinn je Spielautomat ohne Gewinn je Warenautomat 30,00 € 15,00 € 20,00 €“ (Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 09.05.2019) Wohnwagen-, Caravan-, Camping- und Zeltplätze: „je Bett je Aufbettung je Stellplatz je Bus/Kleinbus je Taxe je Kutsche je Mietwagen je Fahrrad je Quad je Spielautomat mit Gewinn je Spielautomat ohne Gewinn je Warenautomat 30,00 € 15,00 € 20,00 €“ (Satzung der Gemeinde Gohrisch über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 09.05.2019)