Gästetaxe in Bad Schandau: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Schandau erhebt von Übernachtungsgästen eine Gästetaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Gästetaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 52,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 7 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 7 bis 15 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 17.03.2021, 1. Änderung vom 19.01.2022, 2. Änderung vom 21.02.2024, Fassung der Stadt, gilt ab 1. Januar 2024 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Schandau als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnung und sonstige Beherbergung, 36,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 144,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
36,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnung und sonstige Beherbergung | 36,00 € je Bett |
| Hotel, Gasthof oder Pension | 45,00 € je Bett |
| Camping- und Zeltplatz | 12,00 € je Stellplatz |
| Sanatorium, Rehaklinik, Kurklinik | 65,00 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Gohrisch, Hohnstein, Kurort Rathen.
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Schandau
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Schandau?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Schandau Kurtaxe?
Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Schandau von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Teilnehmer an Schulfahrten, Schwerbehinderte mit den Merkzeichen BL und aG im Schwerbehindertenausweis, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Ausweis das Merkzeichen B und die nachgewiesene Notwendigkeit ständiger Begleitung eingetragen sind, Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, mit ärztlichem Zeugnis und Familienbesuch ohne Entgelt, wenn das sozialadäquat ist.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Schandau tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe von ihnen ein und rechnet sie mit der Stadt ab. Du zahlst die Gästetaxe zu dem Termin, den dir der Abrechnungsbescheid der Stadt nennt. Papier-Meldescheine reichst du in Kopie bis zum 10. des Folgemonats bei der Stadt ein; im elektronischen Meldesystem gehen die Daten automatisch weiter.
Was gilt in Bad Schandau sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie Schüler, Studenten und Auszubildende von 16 bis 24 Jahren zahlen auf Antrag die Hälfte. Wer in einer Kurklinik oder einem Sanatorium untergebracht ist, zahlt ganzjährig 1,20 Euro je Person und Tag. Im Satz stecken 0,90 Euro für die Mobilitätskarte (kostenloser Nahverkehr für den Gast); diesen Anteil führst du als durchlaufenden Posten weiter. Du haftest gegenüber der Stadt für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Gästetaxe. Befreiungen und Ermäßigungen darfst du nicht ohne Zustimmung der Stadt gewähren. Die Gästetaxe verwahrst und rechnest du getrennt von deinem Betriebsvermögen ab, auf Kasse und Konto. Jeder Gast bekommt die Gästekarte ausgehändigt; sie gilt für den kostenlosen Nahverkehr.
Was kostet die Tourismusabgabe in Bad Schandau für Vermieter?
Ferienwohnung und sonstige Beherbergung: 36,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 144,00 €. Hotel, Gasthof oder Pension: 45,00 € je Bett im Jahr. Camping- und Zeltplatz: 12,00 € je Stellplatz im Jahr. Sanatorium, Rehaklinik, Kurklinik: 65,00 € je Bett im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Bad Schandau die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du als selbstständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Tourismus in Bad Schandau unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt; ausdrücklich genannt sind Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern und Ferienhäusern. Als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannte Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zahlen die Abgabe nicht; den Nachweis führst du auf Antrag selbst.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Die Angaben für die Berechnung teilst du der Stadt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Erhebungsbogens mit. Die Abgabe kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Es zählen die Betten und Schlafplätze, die du gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst. Bei Camping- und Zeltplätzen zählt die Zahl der höchstzulässigen Stellplätze. Es ist eine Jahresabgabe; die Abgabeschuld entsteht am 1. August des Erhebungsjahres. Für die Festsetzung zählen die Verhältnisse zum 1. Juli. Beginnst oder beendest du die Vermietung im Lauf des Jahres, zahlst du für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des Jahresbetrags. In einem besonderen Einzelfall kann die Abgabe auf Antrag niedriger gesetzt, gestundet oder erlassen werden; den Antrag stellst du bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Schandau registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Schandau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „Sie beträgt ganzjährig je Person und Aufenthaltstag 3,00 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 17.03.2021, 1. Änderung vom 19.01.2022, 2. Änderung vom 21.02.2024, Fassung der Stadt) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Von der Gästetaxe freigestellt sind: 1. Kinder unter 7 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 17.03.2021, 1. Änderung vom 19.01.2022, 2. Änderung vom 21.02.2024, Fassung der Stadt) Kinder 7 bis 15 Jahre, 1,50 €: „Die Gästetaxe wird auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 15 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 17.03.2021, 1. Änderung vom 19.01.2022, 2. Änderung vom 21.02.2024, Fassung der Stadt) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gezählt.“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung) vom 17.03.2021, 1. Änderung vom 19.01.2022, 2. Änderung vom 21.02.2024, Fassung der Stadt) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Natürliche und juristische Personen im Sinne des Abs. 1 sind: a) Inhaber von Sanatorien, Rehakliniken und Kurkliniken, Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfen mit Übernachtungsmöglichkeiten und Pensionen), Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern und Ferienhäusern, sonstige Personen und Unternehmen, die Gäste gegen Entgelt beherbergen,“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Stadt Bad Schandau vom 19.09.2018) Ferienwohnung und sonstige Beherbergung: „in einer Ferienwohnung und bei sonstiger Beherbergung von Kurgästen und Erholungssuchenden gegen Entgelt je Bett/Schlafplatz 36,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Stadt Bad Schandau vom 19.09.2018) Hotel, Gasthof oder Pension: „in einem Hotel, Gasthof oder Pension je Bett/Schlafplatz 45,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Stadt Bad Schandau vom 19.09.2018) Camping- und Zeltplatz: „4. Camping- und Zeltplätze je Stellplatz 12,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Stadt Bad Schandau vom 19.09.2018) Sanatorium, Rehaklinik, Kurklinik: „1. in einem Sanatorium, Rehaklinik, Kurklinik je Bett/Schlafplatz 65,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Stadt Bad Schandau vom 19.09.2018)