Kurtaxe in Kurort Rathen: was Gastgeber 2026 erheben.
Kurort Rathen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 43,75 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 43,75 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,25 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung) der Gemeinde Kurort Rathen vom 23.10.2023, voller Wortlaut unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 16.03.2026 (Fassung der Gemeinde) und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Kurort Rathen als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Übernachtungen von Gästen ab Vollendung des 6. Lebensjahres, 0,35 € je Übernachtung.
Für deine Vermietung zahlst du 350,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
0,35 € je Übernachtung.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Übernachtungen von Gästen ab Vollendung des 6. Lebensjahres | 0,35 € je Übernachtung |
| Wohnwagen-, Caravan-, Camping- und Zeltplätze | 10,00 € je Stellplatz |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein.
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Fragen zur Kurtaxe in Kurort Rathen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Kurort Rathen?
2,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Kurort Rathen Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,25 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Kurort Rathen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im privaten Haushalt aufgenommen werden, zahlen nichts., Schwerbehinderte mit den Merkzeichen BL und aG zahlen nichts., Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn der Ausweis das Merkzeichen B und die nachgewiesene Notwendigkeit ständiger Begleitung enthält. und Kleingärtner in Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz zahlen nichts, wenn sie den Status behördlich nachweisen..
Was muss ich als Gastgeber in Kurort Rathen tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe rechtzeitig und vollständig von ihnen ein. Die Kurtaxe wird am Anreisetag fällig und beim Beherberger entrichtet. Gemeldet wird ausschließlich über das elektronische Meldesystem (AVS) der Gemeinde, das du kostenlos nutzt.
Was gilt in Kurort Rathen sonst noch?
Auch wer aus beruflichen Gründen im Ort übernachtet, zahlt die Kurtaxe. Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen die Hälfte. Treffen mehrere Ermäßigungsgründe zusammen, gilt nur eine Ermäßigung. Eigentümer von Hütten, Wochenendhäusern oder Bungalows zahlen eine Jahreskurtaxe von 200,00 € je Objekt für bis zu drei Personen; bei Vermietung an Dritte kommt die Kurtaxe je Gast hinzu. Du darfst ohne Zustimmung der Gemeinde keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren, die die Satzung nicht vorsieht. Du haftest gegenüber der Gemeinde für das vollständige und richtige Einziehen und Abführen der Kurtaxe. Abgerechnet wird per Rechnung der Gemeinde, auf Grundlage deiner elektronischen Meldung. Du händigst jedem Gast am Anreisetag eine ausgefüllte Gästekarte für den ganzen Aufenthalt aus oder übermittelst sie elektronisch.
Was kostet die Tourismusabgabe in Kurort Rathen für Vermieter?
Übernachtungen von Gästen ab Vollendung des 6. Lebensjahres: 0,35 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 350,00 €. Wohnwagen-, Caravan-, Camping- und Zeltplätze: 10,00 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Kurort Rathen die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn du Gäste gegen Entgelt beherbergst, etwa als Hotel, Gasthof, Pension oder Vermieter einer Ferienwohnung. Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannte Stiftungen, Einrichtungen und Unternehmen zahlen die Abgabe nicht.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 31. Juli jedes Jahres teilst du der Gemeinde ungefragt die Angaben zur Berechnung der Abgabe mit; den Start einer abgabepflichtigen Tätigkeit zeigst du spätestens vier Wochen nach Beginn an. Die Abgabe kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Die Abgabe bemisst sich bei Beherbergung nach der Anzahl der Übernachtungen. Es ist eine Jahresabgabe, der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Muss ich meine Ferienwohnung in Kurort Rathen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Kurort Rathen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,50 €: „Sie beträgt ganzjährig pro Person und Aufenthaltstag 2,50 EUR.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung) der Gemeinde Kurort Rathen vom 23.10.2023, voller Wortlaut unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 16.03.2026 (Fassung der Gemeinde)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung) der Gemeinde Kurort Rathen vom 23.10.2023, voller Wortlaut unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 16.03.2026 (Fassung der Gemeinde)) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,25 €: „Die Kurtaxe wird um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung ab 50 GdB. 2. Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung) der Gemeinde Kurort Rathen vom 23.10.2023, voller Wortlaut unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 16.03.2026 (Fassung der Gemeinde)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung) der Gemeinde Kurort Rathen vom 23.10.2023, voller Wortlaut unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 16.03.2026 (Fassung der Gemeinde)) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfen und Pensionen, Kurheimen), Vermieter von Ferienwohnungen, sonstige Personen und Unternehmen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen,“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Kurort Rathen vom 30.10.2018) Übernachtungen von Gästen ab Vollendung des 6. Lebensjahres: „von Personen ab Vollendung des 6 Jahres je Übernachtung 0,35 €“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Kurort Rathen (Beschluss vom 29.01.2024)) Wohnwagen-, Caravan-, Camping- und Zeltplätze: „Inhaber von Wohnwagen-, Caravan-, je Stellplatz 10,00 € Camping- und Zeltplätzen“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Kurort Rathen (Beschluss vom 29.01.2024))