Kurtaxe in Wehlen 2026: 3,00 € je Person und Nacht.
Wehlen erhebt von Übernachtungsgästen eine Gästetaxe: 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 1,50 € und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 52,50 € Gästetaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 52,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 7 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 7 bis 14 Jahre | 1,50 € |
| Ermäßigt: Schüler, Auszubildende und Studenten bis 25 | 1,50 € |
| Ermäßigt: Schwerbehinderte und Begleitpersonen mit Merkzeichen B | 1,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Wehlen (Gästetaxe-Satzung) vom 26.08.2025 mit Abgabeordnung, gilt ab 5. Januar 2026, abgerufen am 5. November 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in der Sächsischen Schweiz Alle Orte
Orte in der Nähe
In der Sächsischen Schweiz: Bad Schandau 3,00 €, Gohrisch 2,30 €, Hohnstein 2,50 €, Kurort Rathen 2,50 €, Pirna 3,00 €, Struppen 2,80 €.
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Ratgeber für Gastgeber
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Fragen zur Kurtaxe in Wehlen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Wehlen?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Wehlen Kurtaxe?
Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 1,50 € und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Wehlen für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 52,50 € Gästetaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Wehlen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Ortsfremde, die in der Region Montagetätigkeiten ausführen und sich im Ort aufhalten, zahlen nichts., Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts, wenn sie das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen. und Wer ohne Entgelt zu einem vorübergehenden Besuch aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtenbesuchen..
Was muss ich als Gastgeber in Wehlen tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die fällige Gästetaxe von ihnen ein und weist sie der Stadt nach. Du weist die eingezogene Gästetaxe bis zum 10. Werktag des Folgemonats gegenüber der Stadt nach. Du meldest deine Gäste mit den amtlichen Meldescheinen bei der Stadt oder der Touristinformation an und ab; ein elektronisches Meldesystem ist vorzuziehen.
Wer bekommt in Wehlen eine Ermäßigung auf die Kurtaxe?
Trifft bei einem Gast mehr als ein Ermäßigungsgrund zu, gibt es nur eine Ermäßigung. Befreiungen und Ermäßigungen müssen Gäste mit einem geeigneten Nachweis belegen.
Was gilt in Wehlen sonst noch?
Die Gästetaxe gilt in Wehlen mit den Ortsteilen Dorf Wehlen, Pötzscha und Zeichen. In der Gästetaxe steckt ein Betrag für die Mobilitätskarte, die Gäste im Nahverkehr der Region fahren lässt; die Stadt vereinnahmt ihn im Namen der Verkehrsunternehmen. Du darfst ohne Zustimmung der Stadt keine Befreiungen, Ermäßigungen oder andere Vergünstigungen gewähren. Du führst die Gästetaxe ausschließlich per Überweisung an die Stadt ab. Du haftest gegenüber der Stadt dafür, dass die Gästetaxe vollständig und richtig eingezogen wird. Legst du trotz Aufforderung keine Abrechnung vor, kann die Stadt die Gästetaxe schätzen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Wehlen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wehlen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 26. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „3,00 EUR pro Person und Aufenthaltstag“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Wehlen (Gästetaxe-Satzung) vom 26.08.2025 mit Abgabeordnung) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Wehlen (Gästetaxe-Satzung) vom 26.08.2025 mit Abgabeordnung) Kinder 7 bis 14 Jahre, 1,50 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres 1,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Wehlen (Gästetaxe-Satzung) vom 26.08.2025 mit Abgabeordnung) Ermäßigt: Schüler, Auszubildende und Studenten bis 25: „Schüler, Auszubildende, Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 1,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Wehlen (Gästetaxe-Satzung) vom 26.08.2025 mit Abgabeordnung) Ermäßigt: Schwerbehinderte und Begleitpersonen mit Merkzeichen B: „Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis sowie für deren Begleitpersonen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch Eintragung im Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B nachgewiesen wird 1,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Wehlen (Gästetaxe-Satzung) vom 26.08.2025 mit Abgabeordnung) Je Nacht: „Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Wehlen (Gästetaxe-Satzung) vom 26.08.2025 mit Abgabeordnung)