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Gästetaxe in Hohnstein: was Gastgeber 2026 erheben.

Hohnstein erhebt von Übernachtungsgästen eine Gästetaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 45,50 € Gästetaxe.

Gästetaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 45,50 €

Alle Sätze

Gästetaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 2,50 €
Kinder unter 7 Jahren 0,00 €
Kinder 7 bis 17 Jahre 1,50 €

Quelle: Satzung der Stadt Hohnstein über die Erhebung einer Gästetaxe vom 31. Mai 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Mai 2024, Lesefassung der Stadt, gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Bad Schandau, Gohrisch, Kurort Rathen.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästetaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Hohnstein

Wie hoch ist die Kurtaxe in Hohnstein?

2,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Hohnstein Kurtaxe?

Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts und Kinder von 7 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €.

Wer ist in Hohnstein von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen nichts, wenn sie den Grad nachweisen., Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn die Begleitung nachgewiesen notwendig ist., Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts, wenn sie das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen. und Wer ohne Entgelt zu einem vorübergehenden Besuch aufgenommen wird, zahlt nichts, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtenbesuchen..

Was muss ich als Gastgeber in Hohnstein tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe von ihnen ein und weist sie der Stadt nach. Übernachtungen und eingezogene Beträge weist du quartalsweise bis zum zehnten Werktag des Folgemonats nach. Gemeldet wird mit den amtlichen Vordrucken der Stadt.

Was gilt in Hohnstein sonst noch?

Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zahlen 1,00 € weniger je Tag. Die Satzung schreibt „vom 8. Lebensjahr“; die Seite liest das als ab dem 7. Geburtstag, nahtlos nach der Befreiung bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres. Auch wer aus beruflichen Gründen im Ort übernachtet, zahlt die Gästetaxe. In der Gästetaxe ist die Umsatzsteuer enthalten, ausgenommen der Anteil von 0,90 € für die Mobilitätskarte, der als durchlaufender Posten an den Leistungserbringer weitergereicht wird. Hast du in einem Quartal niemanden beherbergt und meldest manuell, gibst du eine Fehlanzeige ab. Du bewahrst die eingezogene Gästetaxe getrennt vom Betriebsvermögen auf, bei der Kasse wie beim Konto. Du haftest gegenüber der Stadt für den vollständigen und richtigen Einzug der Gästetaxe. Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse.

Muss ich meine Ferienwohnung in Hohnstein registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Hohnstein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,50 €: „Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 2,50 EUR.“ (Satzung der Stadt Hohnstein über die Erhebung einer Gästetaxe vom 31. Mai 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Mai 2024, Lesefassung der Stadt) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres,“ (Satzung der Stadt Hohnstein über die Erhebung einer Gästetaxe vom 31. Mai 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Mai 2024, Lesefassung der Stadt) Kinder 7 bis 17 Jahre, 1,50 €: „Die Gästetaxe wird um 1,00 EUR ermäßigt für: 1. Kinder vom 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ (Satzung der Stadt Hohnstein über die Erhebung einer Gästetaxe vom 31. Mai 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Mai 2024, Lesefassung der Stadt) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung der Stadt Hohnstein über die Erhebung einer Gästetaxe vom 31. Mai 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Mai 2024, Lesefassung der Stadt)