Kurbeitrag in Bad Liebenstein: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Liebenstein erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 42,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Liebenstein (Kurbeitragssatzung) vom 6. April 2017, Lesefassung der Stadt mit Stand 1. Juli 2026, gilt ab 1. Juli 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Liebenstein
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Liebenstein?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Liebenstein Kurtaxe?
Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Liebenstein von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, auf Antrag, Wer sich nur zur Ausübung seines Berufs oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhält, auf Antrag, Bettlägerige Kranke für die Zeit, in der sie ihre Unterkunft nicht verlassen können und keine Kurmittel nutzen, mit ärztlichem Attest, auf Antrag und Besuch einer Familie am Ort ohne Entgelt, wenn der Gast keine Kureinrichtungen oder Kurveranstaltungen nutzt.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Liebenstein tun?
Du ziehst den Kurbeitrag im Voraus für die ganze Aufenthaltsdauer von deinen Gästen ein und führst ihn nach der Zahlungsaufforderung der Stadt unverzüglich ab. Nach der Zahlungsaufforderung der Stadt führst du den Kurbeitrag unverzüglich ab. Im Meldescheinsystem der Stadt meldest du Gäste unverzüglich, spätestens am Tag nach ihrer Abreise.
Was gilt in Bad Liebenstein sonst noch?
Der Kurbeitrag wird nur im Ortsteil Bad Liebenstein erhoben. Die 3. Änderungssatzung hat den Satz je Aufenthaltstag von 2,00 auf 3,00 Euro angehoben. Wer Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit ist und seinen Hauptwohnsitz nicht in Bad Liebenstein hat, zahlt unabhängig von Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte einmal im Kalenderjahr 84,00 Euro. Alle Befreiungen gelten nur auf Antrag des Gastes. Wer ausschließlich das elektronische Meldeverfahren der Stadt nutzt, bekommt einen Digitalbonus von 5 Prozent des Kurbeitrages gutgeschrieben. Bricht ein Gast vorzeitig ab, bekommt er den Kurbeitrag anteilig zurück, wenn er das spätestens am Abreisetag bei dir geltend macht. Du haftest neben dem Gast als Gesamtschuldner für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung des Kurbeitrages. Mit dem Papier-Meldeschein gibst du den Durchschlag für die Stadt innerhalb von sieben Werktagen nach der Abreise des Gastes ab. Die Satzung hängst du in deinem Betrieb gut sichtbar für deine Gäste aus.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Liebenstein registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Liebenstein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag pro Beitragspflichtigen 3,00 EUR.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Liebenstein (Kurbeitragssatzung) vom 6. April 2017, Lesefassung der Stadt mit Stand 1. Juli 2026) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Von der Entrichtung eines Kurbeitrages sind auf Antrag befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Liebenstein (Kurbeitragssatzung) vom 6. April 2017, Lesefassung der Stadt mit Stand 1. Juli 2026) Je Nacht: „Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten für die Festsetzung des Kurbeitrages als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Liebenstein (Kurbeitragssatzung) vom 6. April 2017, Lesefassung der Stadt mit Stand 1. Juli 2026)