Kurbeitrag in Friedrichroda: was Gastgeber 2026 erheben.
Friedrichroda erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 64,40 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 64,40 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 17 Jahren | 3,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 16 Jahre | 2,20 € |
Quelle: Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 17.07.2018, gilt ab 1. Januar 2019 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Friedrichroda
Wie hoch ist die Kurtaxe in Friedrichroda?
3,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Friedrichroda Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 16 Jahren zahlen 2,20 € und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Friedrichroda von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Ortsfremde, die sich aus beruflichen Gründen im Erhebungsgebiet aufhalten, für die Dauer ihres Aufenthalts, aber nicht ihre Familienangehörigen, Besuch einer Familie am Ort ohne Entgelt und Personen, die von ihrem ständigen Wohnsitz aus Kurmittel ambulant nutzen.
Was muss ich als Gastgeber in Friedrichroda tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag treuhänderisch von ihnen ein und führt ihn an die Stadt ab. Die Stadt berechnet den Kurbeitrag, der im Laufe eines Monats fällig wurde und im Online-System erfasst ist, jeweils im Folgemonat. Die Gästedaten erfasst du vollständig online im System der Stadt, wenn der Gast ankommt.
Was gilt in Friedrichroda sonst noch?
Der Kurbeitrag wird in der Stadt Friedrichroda mit dem Ortsteil Finsterbergen erhoben, das ganze Jahr. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen die Hälfte. In anerkannten Kinderferieneinrichtungen und Jugendherbergen zahlen Personen über 16 Jahre 2,30 Euro und Kinder von 6 bis 16 Jahren 1,30 Euro. Der Kurbeitrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wer eine Zweitwohnung im Erhebungsgebiet hat, zahlt statt des Tagessatzes einen pauschalen Jahreskurbeitrag; er beträgt für Personen über 16 Jahre 50,00 Euro. Du haftest der Stadt gegenüber für den vollständigen und richtigen Einzug des Kurbeitrages. Die Beherbergungsstätten sind für die Korrektheit und Vollständigkeit der angegebenen Daten selbst verantwortlich.
Muss ich meine Ferienwohnung in Friedrichroda registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Friedrichroda steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,50 €: „Personen über 16 Jahre 3,50 €“ (3. Änderung der Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 06.11.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (5,99 Jahre).“ (Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 17.07.2018) Kinder 6 bis 16 Jahre, 2,20 €: „Kinder 6 – 16 Jahre 2,20 €“ (3. Änderung der Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 06.11.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 17.07.2018)