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Kurbeitrag in Oberhof: was Gastgeber 2026 erheben.

Oberhof erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 52,50 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 17 Jahren 3,00 €
Kinder unter 7 Jahren 0,00 €
Kinder 7 bis 16 Jahre 1,50 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof (Kurbeitragssatzung) vom 03.08.2011 (Ursprungsfassung), gilt ab 1. November 2011 und sechs weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Tourismusbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Oberhof als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Pensionen, Ferienwohnungen, Gästezimmer und andere Beherbergungsbetriebe, 0,34 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 68,00 € Tourismusbeitrag im Jahr.

0,34 % des Jahresumsatzes.

Es zählt der Jahresumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, grundsätzlich aus dem abgelaufenen Kalenderjahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Pensionen, Ferienwohnungen, Gästezimmer und andere Beherbergungsbetriebe 0,34 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Oberhof

Wie hoch ist die Kurtaxe in Oberhof?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Oberhof Kurtaxe?

Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 16 Jahren zahlen 1,50 € und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Oberhof von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Haushalt aufgenommen werden, Personen, die in Oberhof ihren Nebenwohnsitz haben, Dienstreisende, Tagungs-, Seminar- und Kongressteilnehmer bis 24 Stunden Aufenthalt und Kaderathleten und ihre Betreuer bei registrierten Wettkämpfen im Thüringer Wintersportzentrum.

Was muss ich als Gastgeber in Oberhof tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und führt ihn an die Stadtverwaltung ab. Der Kurbeitrag ist für den ganzen Aufenthalt mit Beginn der Beitragspflicht fällig; eine feste Abführungsfrist nennt die Satzung nicht. Du nimmst die Gästedaten über das von der Stadt vorgegebene System auf, das für Kurbeitrag und Gästekarte nötig ist.

Was gilt in Oberhof sonst noch?

Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und ihre eingetragene Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen 1,50 € je Aufenthaltstag. Der Kurbeitrag enthält die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Du meldest jede Vermietung, auch wenn der Gast keinen Kurbeitrag zahlt. Du haftest neben dem Gast als Gesamtschuldner für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Du führst die Meldeformulare fortlaufend und bewahrst sie nach den gesetzlichen Fristen auf.

Was kostet der Tourismusbeitrag in Oberhof für Vermieter?

Pensionen, Ferienwohnungen, Gästezimmer und andere Beherbergungsbetriebe: 0,34 % des Jahresumsatzes (85 % Vorteilssatz × 0,4 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Oberhof den Tourismusbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du in Oberhof selbstständig tätig bist und dir der Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bringt.

Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?

Die Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats nach dem Start an; deinen Umsatz teilst du der Stadt bis zum 31. März des Erhebungsjahres auf dem vorgesehenen Formblatt mit und belegst ihn, oder innerhalb eines Monats, wenn die Stadt dich schriftlich dazu auffordert. Der Beitrag kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Beträgt der Tourismusbeitrag voraussichtlich weniger als 10 Euro, wird er nicht erhoben. Es zählt der Jahresumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, grundsätzlich aus dem abgelaufenen Kalenderjahr. Den Hebesatz von 0,4 setzt die 1. Änderungssatzung; sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. In der Satzung vom 24.02.2025 lag der Hebesatz bei 0,3. Die Prozentzahl in der Tabelle ist der Vorteilssatz, ausgedrückt in Prozent des Jahresumsatzes. Der Beitrag jedes Pflichtigen wird auf volle Euro nach unten abgerundet. Kannst du nachweisen, dass dein Vorteil aus dem Tourismus geringer ist, wird ein niedrigerer Prozentsatz zugrunde gelegt. Die Pflicht entsteht mit Beginn des Haushaltsjahres, frühestens mit dem Start deiner Vermietung. Die Stadt kann zum 1. Januar jedes Jahres Vorausleistungen in Höhe des Beitrags des Vorjahres erheben.

Muss ich meine Ferienwohnung in Oberhof registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Oberhof steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „a) für Erwachsene über 16 Jahre: 3,00 Euro“ (3. Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung der Stadt Oberhof vom 30.01.2026 (veröffentlicht am 03.02.2026)) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Von der Zahlung des Kurbeitrages sind ohne Stellung eines Antrages Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof (Kurbeitragssatzung) vom 03.08.2011 (Ursprungsfassung)) Kinder unter 7 Jahren, Altersgrenze: „Kinder mit 6 Jahren sind gemäß unserer Satzung frei, ab dem 7. Geburtstag dann ermäßigt.“ (Schriftliche Auskunft der Stadtverwaltung Oberhof, Steuern, Abgaben und Tourismusabgaben, 15. Oktober 2026) Kinder 7 bis 16 Jahre, 1,50 €: „b) für Kinder von 7 – 16 Jahre 1,50 Euro“ (3. Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung der Stadt Oberhof vom 30.01.2026 (veröffentlicht am 03.02.2026)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof (Kurbeitragssatzung) vom 03.08.2011 (Ursprungsfassung)) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind die in der Gemeinde selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Oberhof (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.02.2025) Pensionen, Ferienwohnungen, Gästezimmer und andere Beherbergungsbetriebe: „Hotels, Motels, Gästehäuser, Erholungs-, Kur- und Fremdenheime, 85 Pensionen, Ferienwohnungen, -häuser, -appartements, Gästezimmer sowie andere Beherbergungsbetriebe und Campingplätze“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Oberhof (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.02.2025) Vorteilssatz, Pensionen, Ferienwohnungen, Gästezimmer und andere Beherbergungsbetriebe: „Hotels, Motels, Gästehäuser, Erholungs-, Kur- und Fremdenheime, 85 Pensionen, Ferienwohnungen“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Oberhof (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.02.2025) Abgabesatz: „Der Hebesatz wird auf 0,4 von Hundert festgesetzt.“ (1. Änderungssatzung zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Oberhof, ausgefertigt am 03.03.2026) Umsatz: „Die Mehreinnahmen aus dem Tourismus werden ermittelt aus dem Jahresumsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Dabei ist grundsätzlich von dem Umsatz im abgelaufenen Kalenderjahr auszugehen.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Oberhof (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.02.2025)