Kurabgabe in Glücksburg: was Gastgeber 2026 erheben.
Glücksburg erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 42,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Vor- und Nachsaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 3,00 € | 1,50 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Glücksburg als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern, 22,87 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 91,48 € Tourismusabgabe im Jahr.
22,87 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern | 22,87 € je Bett |
| Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, ab 600.000 € Umsatz | 63,40 € je Bett |
| Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, ab 200.000 € bis unter 600.000 € Umsatz | 48,52 € je Bett |
| Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, unter 200.000 € Umsatz | 36,21 € je Bett |
| Campingplätze | 20,94 € je Stellplatz |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Glücksburg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Glücksburg?
Hauptsaison (1. April bis 30. September und 22. Dezember bis 31. Dezember): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 21. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Glücksburg Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Glücksburg von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre ständige Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen nichts., Inhaber einer OstseeCard aus anderen Gemeinden sind befreit. und Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern, Großeltern und weitere nahe Angehörige von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Glücksburg, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen.
Was muss ich als Gastgeber in Glücksburg tun?
Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an die Stadt ab. Abgeführt wird alle 2 Wochen. Die Meldescheine reichst du innerhalb von 3 Werktagen bei der Stadt ein.
Was gilt in Glücksburg sonst noch?
Bei nur einer Übernachtung entsteht keine Kurabgabe, wenn dein Gast die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nimmt. Eigentümer, Dauernutzungsberechtigte und ihre Familienangehörigen sowie Gäste mit Antrag werden auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahrespauschale). Eigentümer und Besitzer eines Bootes im Hafen zahlen als besondere Jahrespauschale 9 Tage der Hauptsaison. Dein Gast zahlt die Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir, für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts. Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen ab 20 Personen erhalten auf vorherigen Antrag des Vermieters bei der Stadt eine Ermäßigung von 50 %. Ermäßigungen beantragst du schriftlich vor der Ankunft bei der Stadt; selbst gewähren darfst du sie nicht. Jeder Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.
Was kostet die Tourismusabgabe in Glücksburg für Vermieter?
Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern: 22,87 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 91,48 €. Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, ab 600.000 € Umsatz: 63,40 € je Bett im Jahr. Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, ab 200.000 € bis unter 600.000 € Umsatz: 48,52 € je Bett im Jahr. Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, unter 200.000 € Umsatz: 36,21 € je Bett im Jahr. Campingplätze: 20,94 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Glücksburg die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn du in Glücksburg tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen oder Zimmer vermietest.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Fordert die Stadt dich schriftlich dazu auf, gibst du innerhalb eines Monats auf ihrem Formblatt die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen ab; Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. Beträgt deine Abgabe für das Jahr weniger als 3 Euro, wird sie nicht erhoben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Tabelle, die zur Satzung gehört. Die Tabelle nennt den Betrag je Einheit für 2024 und ab 2025; hier steht der Betrag ab 2025. Die Zahl deiner Betten zählt nach den Verhältnissen am 15. Juli jeden Jahres. Beginnst du erst nach dem 30. September, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.
Muss ich meine Ferienwohnung in Glücksburg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Glücksburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „in dem Zeitraum vom 01.04. – 30.09., sowie 22.12. – 31.12. (Hauptsaison) für jede kurabgabepflichtige Person 3,00 €“ (Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2025) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2025) Erwachsene, Vor- und Nachsaison, 1,50 €: „in dem Zeitraum vom 01.01. – 31.03. sowie vom 01.10. – 21.12. (Vor- und Nachsaison) für jede kurabgabepflichtige Person 1,50 €“ (Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2025) Kinder unter 18 Jahren, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2025) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“ (Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 25.11.2025) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten.“ (Bekanntmachung: Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 25.11.2025 (Tourismusabgabesatzung)) Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern: „e) sonst. Vermietung von Ferienwohnungen u. Gästezimmern Anzahl der Betten 18,79 22,87“ (Bekanntmachung: Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 25.11.2025 (Tourismusabgabesatzung)) Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, ab 600.000 € Umsatz: „b) Hotels/Pensionen mit Teil-/Vollverpflegung ab 600.000 € Umsatz Anzahl der Betten 53,23 63,40“ (Bekanntmachung: Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 25.11.2025 (Tourismusabgabesatzung)) Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, ab 200.000 € bis unter 600.000 € Umsatz: „c) Hotels/Pensionen mit Teil-/Vollverpflegung ab 200.000 € bis < 600.000 € Umsatz Anzahl der Betten 44,15 48,52“ (Bekanntmachung: Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 25.11.2025 (Tourismusabgabesatzung)) Hotels und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, unter 200.000 € Umsatz: „d) Hotels/Pensionen mit Teil-/Vollverpflegung unter 200.000 € Umsatz Anzahl der Betten 34,93 36,21“ (Bekanntmachung: Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 25.11.2025 (Tourismusabgabesatzung)) Campingplätze: „18 Campingplätze Anzahl genehm. Stellplätze 15,47 20,94“ (Bekanntmachung: Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 25.11.2025 (Tourismusabgabesatzung))