Keine Kurtaxe in Maasholm: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Gäste zahlen in Maasholm keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4), 25,00 € je Bett im Jahr. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 100,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
25,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Alle Sätze
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4) | 25,00 € je Bett |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Maasholm vom 15.12.2014, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2019, gilt ab 1. Januar 2020; Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Maasholm; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Maasholm
Gibt es in Maasholm eine Kurtaxe?
Nein. Im Ortsrecht der Gemeinde Maasholm steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.
Was kostet die Tourismusabgabe in Maasholm für Vermieter?
Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4): 25,00 € je Bett im Jahr (25,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 4 Betten), bei 4 Betten 100,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt die Tourismusabgabe?
Zahlen müssen alle selbständig Tätigen, denen der Tourismus in Maasholm unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.
Was muss ich als Gastgeber in Maasholm tun?
Du teilst der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres die Angaben mit, die sie für die Berechnung braucht. Die Abgabe wird in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Was gilt in Maasholm sonst noch?
Die Fremdenbetten-Vermietung steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4. Hast du mehr oder weniger Betten als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet. Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt. Gehen deine Angaben nicht ein, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden. Bei besonderen Verhältnissen, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe ganz oder teilweise erlassen werden. Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Lässt sich die Abgabe nicht mehr in Vierteljahresraten aufteilen, ist sie innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Bescheids in einer Summe fällig.
Muss ich meine Ferienwohnung in Maasholm registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Maasholm steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das?
Keine Kurtaxe: „Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Maasholm“ (Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Maasholm) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Maasholm unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Maasholm vom 15.12.2014, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2019) Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4): „Fremdenbetten-Vermietung 4 Betten“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Maasholm vom 15.12.2014, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2019) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 25,-€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Maasholm vom 15.12.2014, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2019) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Maasholm vom 15.12.2014, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2019)