Keine Kurtaxe in Niesgrau: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Gäste zahlen in Niesgrau keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4), 13,00 € je Bett im Jahr. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 52,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
13,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Alle Sätze
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4) | 13,00 € je Bett |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Niesgrau, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 14.12.2023, gilt ab 1. Januar 2024; Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Niesgrau; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Niesgrau
Gibt es in Niesgrau eine Kurtaxe?
Nein. Im Ortsrecht der Gemeinde Niesgrau steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.
Was kostet die Tourismusabgabe in Niesgrau für Vermieter?
Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4): 13,00 € je Bett im Jahr (13,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 4 Betten), bei 4 Betten 52,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt die Tourismusabgabe?
Zahlen müssen alle selbständig Tätigen, denen der Tourismus in Niesgrau unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.
Was muss ich als Gastgeber in Niesgrau tun?
Du teilst der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres die Angaben mit, die sie für die Berechnung braucht. Die Abgabe wird in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Was gilt in Niesgrau sonst noch?
Die Fremdenbetten-Vermietung steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4. Hast du mehr oder weniger Betten als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet. Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt. Gehen deine Angaben nicht ein, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden. Ziehst du aus mehreren Betrieben oder Tätigkeiten Vorteile, wird die Abgabe für jeden Betrieb gesondert festgesetzt. Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Lässt sich die Abgabe nicht mehr in Vierteljahresraten aufteilen, ist sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids in einer Summe fällig. Die Anlage 4 führt neben der Fremdenbetten-Vermietung auch „Ferienhausbetreuung und -vermietung“ als eigene Zeile, ohne Angabe nach Betten. Vermietest oder betreust du ein ganzes Ferienhaus, frag beim Amt, welche Zeile für dich gilt. Wo die Anlagen keinen anderen Maßstab nennen, entspricht eine Vorteilseinheit einer Arbeitskraft.
Muss ich meine Ferienwohnung in Niesgrau registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Niesgrau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das?
Keine Kurtaxe: „Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Niesgrau“ (Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Niesgrau) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbständig Tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Niesgrau unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Niesgrau, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 14.12.2023) Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4): „Fremdenbetten-Vermietung 4 Betten/Schlafmöglichkeiten“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Niesgrau, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 14.12.2023) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 13,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Niesgrau, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 14.12.2023) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Niesgrau, Lesefassung mit der 1. Änderungssatzung vom 14.12.2023)