Kurabgabe in Heikendorf: was Gastgeber 2026 erheben.
Heikendorf erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 42,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 3,00 € | 1,50 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Neufassung) vom 9. Oktober 2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Heikendorf als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Sonstige Vermietung ohne hotelmäßige Leistungen und Verpflegung (Vorteilsstufe 5), 0,397 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 79,36 € Tourismusabgabe im Jahr.
0,397 % des Jahresumsatzes.
Es zählt dein jährlicher Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Sonstige Vermietung ohne hotelmäßige Leistungen und Verpflegung (Vorteilsstufe 5) | 0,397 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 5) | 0,298 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 5) | 0,223 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 5) | 0,174 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 5) | 0,099 % des Jahresumsatzes |
| Wohnmobilübernachtungsplätze und Campingplätze (Vorteilsstufe 5) | 0,198 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Plön: Hohwacht, Laboe, Schönberg (Holstein).
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Heikendorf
Wie hoch ist die Kurtaxe in Heikendorf?
Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. April bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Oktober): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Heikendorf Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Heikendorf von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder, Eltern, Geschwister und weitere nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen.
Was muss ich als Gastgeber in Heikendorf tun?
Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie nach Rechnungsstellung an die Gemeinde ab oder erteilt ihr eine Lastschriftermächtigung. Die Kopien der Meldescheine legst du innerhalb von sechs Wochen bei der Gemeinde vor.
Was gilt in Heikendorf sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen den ermäßigten Satz; das gilt auch für die ständige Begleitperson, sofern die Begleitung notwendig und im Ausweis eingetragen ist. Der ermäßigte Satz beträgt 0,75 € in der Nebensaison und 1,50 € in der Hauptsaison. Vom 1. November bis 31. März wird keine Kurabgabe erhoben. Über einen oder mehrere Aufenthalte eines Kalenderjahres zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe von 100,00 € (ermäßigt 50,00 €). Dein Gast zahlt die Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir, für die ganze Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts. Jeder Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die Gemeinde.
Was kostet die Tourismusabgabe in Heikendorf für Vermieter?
Sonstige Vermietung ohne hotelmäßige Leistungen und Verpflegung (Vorteilsstufe 5): 0,397 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 2,48 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 5): 0,298 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 2,48 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 5): 0,223 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 2,48 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 5): 0,174 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 2,48 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 5): 0,099 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 4 % Gewinnsatz × 2,48 % Abgabesatz). Wohnmobilübernachtungsplätze und Campingplätze (Vorteilsstufe 5): 0,198 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 2,48 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Heikendorf die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn du in Heikendorf selbständig tätig bist und dir der Tourismus dort wirtschaftliche Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen oder Zimmern.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 30. Juni jeden Jahres gibst du auf dem Formblatt der Gemeinde die Erklärung über deine Jahresumsätze ab, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Gemeinde. Verlangt die Gemeinde Vorausleistungen, sind sie am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Beträgt dein Jahresbetrag nicht mehr als 5 Euro, wird er nicht festgesetzt. Es zählt dein jährlicher Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich sind insbesondere die Gesamtumsätze des Vorvorjahres. Ein nach der Endabrechnung noch offener Betrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids in einer Summe fällig. Die Tabelle der Anlage nennt Gewinnsatz, Vorteilsstufe und Vorteilssatz. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an. Kleine Beträge sind früher fällig: bis 15 € am 15. August, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August.
Muss ich meine Ferienwohnung in Heikendorf registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Heikendorf steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „b. Hauptsaison 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Neufassung) vom 9. Oktober 2025) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Neufassung) vom 9. Oktober 2025) Erwachsene, Nebensaison, 1,50 €: „a. Nebensaison 1,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Neufassung) vom 9. Oktober 2025) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Neufassung) vom 9. Oktober 2025) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Neufassung) vom 9. Oktober 2025) Tourismusabgabe, wer zahlt: „(1) Abgabepflichtig sind die im Erhebungsgebiet selbständig oder freiberuflich tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie nichtrechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften, Unternehmen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde Heikendorf unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile beim Anbieten von tourismusbedingten entgeltlichen Leistungen geboten werden (abgabepflichtige Personen).“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Sonstige Vermietung ohne hotelmäßige Leistungen und Verpflegung (Vorteilsstufe 5): „A 10040 Sonstige Vermietung ohne hotelmäßige Leistungen und Verpflegung, 16% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Vorteilssatz, Sonstige Vermietung ohne hotelmäßige Leistungen und Verpflegung (Vorteilsstufe 5): „A 10040 Sonstige Vermietung ohne hotelmäßige Leistungen und Verpflegung, 16% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 5): „A 10021 ◦ mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 12% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 5): „A 10021 ◦ mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 12% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 5): „A 10022 ◦ mit einem Umsatz über 200.000 Euro 9% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 5): „A 10022 ◦ mit einem Umsatz über 200.000 Euro 9% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 5): „A 10011 ◦ mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 7% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 5): „A 10011 ◦ mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 7% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 5): „A 10012 ◦ mit einem Umsatz über 500.000 Euro 4% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 5): „A 10012 ◦ mit einem Umsatz über 500.000 Euro 4% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Wohnmobilübernachtungsplätze und Campingplätze (Vorteilsstufe 5): „A 10050 Wohnmobilübernachtungsplätze, sowie Campingplätze 8% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Vorteilssatz, Wohnmobilübernachtungsplätze und Campingplätze (Vorteilsstufe 5): „A 10050 Wohnmobilübernachtungsplätze, sowie Campingplätze 8% 5 100,00%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 2,48 v. H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025) Umsatz: „Der Vorteil errechnet sich aus dem umsatzsteuerbereinigten jährlichen Gesamtumsatz des Abgabepflichtigen,“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung, Neufassung) vom 10.12.2025)