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Kurabgabe in Schönberg (Holstein): was Gastgeber 2026 erheben.

Schönberg (Holstein) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 42,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September; Vor- und Nachsaison: 15. März bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Oktober.
Wer Hauptsaison Vor- und Nachsaison
Erwachsene 3,00 € 1,50 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der Fassung der 8. Änderungssatzung (Stand 24.02.2023), Lesefassung des Amtes Probstei, gilt ab 1. März 2023 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Schönberg (Holstein) als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermietung (Vorteilsstufe 5), je Schlafgelegenheit, 6,85 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 27,40 € Tourismusabgabe im Jahr.

6,85 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermietung (Vorteilsstufe 5), je Schlafgelegenheit 6,85 € je Bett

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Plön: Heikendorf, Hohwacht, Laboe.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Schönberg (Holstein)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Schönberg (Holstein)?

Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (15. März bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Oktober): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Schönberg (Holstein) Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Schönberg (Holstein) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Schönberg, wenn sie unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Einrichtungen und Veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen, Wer dienstlich oder beruflich anwesend ist, zahlt nicht, solange und soweit er die Einrichtungen und Veranstaltungen nicht in Anspruch nimmt oder deren Nutzung zu seinen beruflichen Aufgaben gehört, Teilnehmer an vorher beim Tourist-Service angemeldeten Tagungen, Kongressen und gleichartigen Veranstaltungen, soweit sie die Einrichtungen und Veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen und Eine Kurkarte aus einem anderen Ferienort in Schleswig-Holstein gilt für einen Aufenthaltstag..

Was muss ich als Gastgeber in Schönberg (Holstein) tun?

Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an den Tourist-Service ab. Abgeführt wird in der Hauptsaison alle 14 Tage, in der Vor- und Nachsaison monatlich. Gäste meldest du über das elektronische Meldescheinverfahren; alternativ geht es auf den amtlichen Meldescheinen auf Papier, deren Durchschrift binnen 3 Werktagen beim Tourist-Service sein muss.

Was gilt in Schönberg (Holstein) sonst noch?

Die Nachsaison (1. bis 31. Oktober) kostet dasselbe wie die Vorsaison; Sätze nennt die Satzung nur für die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober. Statt der Tagessätze können Erwachsene eine Jahreskurabgabe von 60,00 € zahlen, das 20-Fache des Hauptsaison-Satzes. Zusätzlich zur Kurabgabe gibt es eine Strandbenutzungsgebühr für Einwohner, Beschäftigte und Tagesgäste, die nur den Strand nutzen. Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und ihre Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen die Hälfte (50 % Ermäßigung). Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen ab 20 Personen zahlen für bis zu 2 Übernachtungen die Hälfte (50 % Ermäßigung). Die Befreiung für Tagungsteilnehmer gilt nur für die ersten 2 Übernachtungen des Aufenthalts. Unterkunftsgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe. Die Kurabgabe wird grundsätzlich bargeldlos an den Tourist-Service gezahlt; Ausnahmen müssen vorher angefragt und bestätigt werden. Verlorene manuelle OstseeCards stellt der Tourist-Service dem Unterkunftsgeber als pauschale Kurabgabe in Höhe einer Jahreskurabgabe in Rechnung.

Was kostet die Tourismusabgabe in Schönberg (Holstein) für Vermieter?

Beherbergungsbetriebe und Zimmervermietung (Vorteilsstufe 5), je Schlafgelegenheit: 6,85 € je Bett im Jahr (6,85 € je Vorteilseinheit, eine Vorteilseinheit je Bett), bei 4 Betten 27,40 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Schönberg (Holstein) die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Schönberg unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Auf Verlangen der Gemeinde gibst du eine Abgabenerklärung auf dem amtlichen Vordruck ab. Fällig ist die Abgabe am 15. August des Jahres. Wer Zimmer oder Wohnungen kurzfristig an Gäste vermietet, wird nach der Zahl der Schlafgelegenheiten veranlagt, die er gegen Entgelt bereithält. Es ist eine Jahresabgabe, die die Gemeinde per Bescheid festsetzt. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. Juli des Jahres. Ist der 15. August bei Bekanntgabe des Bescheids schon vorbei, wird die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Ändert sich etwas an deinen Verhältnissen, zeigst du das bis zum 1. August des Jahres an. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an. Die Abgabe entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, frühestens mit Aufnahme der Tätigkeit. Für die Vermietung von Campingstellplätzen zählen 0,44 Vorteilseinheiten je Stellplatz; was eine Vorteilseinheit kostet, steht in der Zeile oben.

Muss ich meine Ferienwohnung in Schönberg (Holstein) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Schönberg (Holstein) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. des Jahres (Hauptsaison) 3,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der Fassung der 8. Änderungssatzung (Stand 24.02.2023), Lesefassung des Amtes Probstei) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der Fassung der 8. Änderungssatzung (Stand 24.02.2023), Lesefassung des Amtes Probstei) Erwachsene, Vor- und Nachsaison, 1,50 €: „in der Zeit vom 15.03. bis 30.04. des Jahres (Vorsaison) 1,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der Fassung der 8. Änderungssatzung (Stand 24.02.2023), Lesefassung des Amtes Probstei) Kinder unter 18 Jahren, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der Fassung der 8. Änderungssatzung (Stand 24.02.2023), Lesefassung des Amtes Probstei) Je Nacht: „Der Abgabesatz beträgt einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer je Übernachtung und Person“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der Fassung der 8. Änderungssatzung (Stand 24.02.2023), Lesefassung des Amtes Probstei) Höchstens 20: „für höchstens 20 Übernachtungen ununterbrochenen Aufenthaltes bemessen“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der Fassung der 8. Änderungssatzung (Stand 24.02.2023), Lesefassung des Amtes Probstei) Tourismusabgabe, wer zahlt: „denen durch den Tourismus im Gebiet der Abgabengläubigerin 1. unmittelbare oder 2. mittelbare Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Schönberg / Holstein in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2019) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermietung (Vorteilsstufe 5), je Schlafgelegenheit: „1 Beherbergungsbetriebe 1 5 1,00“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Schönberg / Holstein in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2019) Vorteilseinheit: „Die Tourismusabgabe beträgt je Vorteilseinheit 6,85 EUR.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Schönberg / Holstein in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2019)