Kurabgabe in Hohwacht: was Gastgeber 2026 erheben.
Hohwacht erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 35,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 2,50 € | 1,50 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht vom 15. Dezember 2023, gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Im Kreis Plön: Heikendorf, Laboe, Schönberg (Holstein).
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Hohwacht
Wie hoch ist die Kurtaxe in Hohwacht?
Hauptsaison (1. Juni bis 30. September): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Januar bis 31. Mai und 1. Oktober bis 31. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Hohwacht Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Hohwacht von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Wer vorübergehend dienstlich, beruflich, gewerblich oder zur Ausbildung da ist, ist befreit, soweit er die Einrichtungen nicht in Anspruch nimmt., Teilnehmer an Kongressen und gleichartigen Veranstaltungen sind befreit, wenn die Veranstaltung vorher bei der Kurverwaltung angemeldet wird und sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen., Auf Antrag sind Verwandte befreit, die unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Hohwacht aufgenommen sind und die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen. und Inhaber einer OstseeCard aus anderen Gemeinden sind befreit..
Was muss ich als Gastgeber in Hohwacht tun?
Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie nach Rechnungstellung an die Kurverwaltung ab oder erteilt ihr ein Lastschriftmandat. Die Meldescheine reichst du innerhalb von 3 Werktagen bei der Kurverwaltung Hohwacht ein.
Was gilt in Hohwacht sonst noch?
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre Begleitpersonen mit Merkzeichen B im Behindertenausweis zahlen 50 % weniger. Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten mit Nachweis 30 % Ermäßigung. Die Ermäßigungen sind zusammen auf höchstens 50 % begrenzt. Die Nachsaison (1. Oktober bis 31. Dezember) kostet dasselbe wie die Nebensaison davor. Auf Antrag werden die Aufenthaltstage auf 26 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahrespauschale). Dasselbe gilt für Eigentümer, Dauernutzungsberechtigte und ihre Familienangehörigen sowie für Inhaber eines Dauer- oder Saisonplatzes für Boote. Dein Gast zahlt die Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir. Als Unterkunftsgeber haftest du für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.
Muss ich meine Ferienwohnung in Hohwacht registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Hohwacht steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,50 €: „b) Hauptsaison 01.06. bis 30.09. 2,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht vom 15. Dezember 2023) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht vom 15. Dezember 2023) Erwachsene, Nebensaison, 1,50 €: „Nebensaison 01.01. bis 31.05. 1,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht vom 15. Dezember 2023) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht vom 15. Dezember 2023) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht vom 15. Dezember 2023)