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Kurbeitrag in Bad Saarow: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Saarow erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 42,00 €

Gezählt werden höchstens 30 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,00 €
Kinder unter 10 Jahren 0,00 €
Kinder 10 bis 17 Jahre 1,50 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Saarow (Kurbeitragssatzung) vom 20.12.2022, gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Saarow

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Saarow?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Saarow Kurtaxe?

Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts und Kinder von 10 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €.

Wer ist in Bad Saarow von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung und den Merkzeichen aG, H oder B zahlen nichts, wenn sie den Ausweis vorlegen., Wer sich zur Therapie und Betreuung in Kliniken, Alters- und Pflegeheimen oder Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung aufhält, zahlt nichts. und Kinder- und Schülergruppen ab 12 Personen und ihre Begleitpersonen in Ferienlagern, Jugendherbergen und Schullandheimen zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Saarow tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn an die Gemeinde ab; dafür haftest du. Abgerechnet und abgeführt wird monatlich zum 10. des Folgemonats auf den Vordrucken der Gemeinde. Die Gäste meldest du der Gemeinde spätestens am Tag nach der Ankunft.

Was gilt in Bad Saarow sonst noch?

Die Sätze gelten in der Gemeinde Bad Saarow ohne die Ortsteile Neu Golm und Petersdorf. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 1,50 € je Tag, wenn sie den Ausweis vorlegen. Statt der Tagessätze gibt es einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 90,00 € für Erwachsene und 45,00 € für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche. Der Kurbeitrag wird bei Beginn des Aufenthalts für die ganze Dauer fällig und an dich als Vermieter gezahlt; als Nachweis bekommt der Gast die Kurkarte.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Saarow registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Saarow steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „a) jede Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Saarow (Kurbeitragssatzung) vom 20.12.2022) Kinder unter 10 Jahren, 0,00 €: „1. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Saarow (Kurbeitragssatzung) vom 20.12.2022) Kinder 10 bis 17 Jahre, 1,50 €: „b) Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 1,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Saarow (Kurbeitragssatzung) vom 20.12.2022) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als ganze Tage; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Saarow (Kurbeitragssatzung) vom 20.12.2022) Höchstens 30: „Der Kurbeitrag wird ganzjährig nach der Dauer des Aufenthaltes (Anzahl der Aufenthaltstage) erhoben, längstens jedoch für 30 Tage im Kalenderjahr.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Saarow (Kurbeitragssatzung) vom 20.12.2022)