Kurbeitrag in Burg (Spreewald): was Gastgeber 2026 erheben.
Burg (Spreewald) erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 28,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 28,00 € |
Gezählt werden höchstens 28 Kalendertage je Jahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,00 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung des Amtes Burg (Spreewald) über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) (Kurbeitragssatzung) vom 17. März 2025 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2025, Lesefassung des Amtes und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Burg (Spreewald) als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag. Einen festen Betrag je Bett oder Wohnung nennt die Satzung nicht: Der Messbetrag ergibt sich, indem die Reineinnahmen mit dem Vorteilssatz deiner Betriebsart multipliziert werden. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Burg (Spreewald)
Wie hoch ist die Kurtaxe in Burg (Spreewald)?
2,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Burg (Spreewald) Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Burg (Spreewald) von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, zahlen nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen nichts., Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn das Merkzeichen B im Ausweis steht., Erkrankte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen für die Dauer nichts; den Nachweis legen sie dir spätestens am Abreisetag vor., Ortsfremde, die im Ort arbeiten oder ausgebildet werden (Geschäftsreisende), zahlen nichts. und Kinder- und Schülergruppen ab fünf Personen und ihre Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen und Jugendherbergen zahlen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Burg (Spreewald) tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Gemeinde ab, vertreten durch das Amt Burg (Spreewald). Was im Monat fällig geworden ist, rechnest du bis zum 15. des Folgemonats beim Amt ab. Die Daten erfasst du elektronisch im System des Amtes.
Was gilt in Burg (Spreewald) sonst noch?
Rehaklinikpatienten zahlen 1,00 € je Tag. Tagesgäste zahlen 1,00 € je Person, auch ohne Übernachtung; das betrifft dich nur, wenn du Tagesgäste empfängst. Der pauschalierte Jahreskurbeitrag beträgt 56,00 €. Für Übernachtungsgäste ist der Kurbeitrag am Anreisetag für den ganzen Aufenthalt in einer Summe fällig und wird bei dir entrichtet. Du haftest der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Einzug des Kurbeitrags. Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das dem Amt unverzüglich mit Name und Adresse. Ändert ein Gast seinen Abreisetag oder unterbricht er den Aufenthalt, fertigst du eine neue GästeCard.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Burg (Spreewald) für Vermieter?
Einen festen Betrag je Bett oder Wohnung nennt die Satzung nicht: Der Messbetrag ergibt sich, indem die Reineinnahmen mit dem Vorteilssatz deiner Betriebsart multipliziert werden. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Wer zahlt in Burg (Spreewald) den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Burg (Spreewald) besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Bis zum 1. August des Erhebungsjahres teilst du dem Amt die Angaben des vorvergangenen Jahres glaubhaft mit. Der Beitrag kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Maßgebend ist dein Umsatz des vorletzten Kalenderjahres vor dem Erhebungsjahr, also des Vorvorjahres. Die Reineinnahmen werden aus deinem Umsatz ermittelt: Angewendet wird der mittlere Reingewinnsatz der Richtsatzsammlung, die beim Erlass des Bescheides gilt. Den Tourismusbeitrag erhebt das Amt Burg (Spreewald); die Gemeinden haben ihm die Aufgabe Fremdenverkehr und Tourismus übertragen. Der Vorteilssatz für Pensionen, Privatzimmervermietung, Ferienwohnungen und Ferienhäuser beträgt 100 Prozent. Die Vorteilssätze stehen in der Anlage; bis 30. Juni 2026 gilt Anlage 1, ab 1. Juli 2026 Anlage 2. Übst du mehrere Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Burg (Spreewald) registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Burg (Spreewald) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,00 €: „a) jede Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 2,00 Euro“ (Satzung des Amtes Burg (Spreewald) über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) (Kurbeitragssatzung) vom 17. März 2025 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2025, Lesefassung des Amtes) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (Satzung des Amtes Burg (Spreewald) über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) (Kurbeitragssatzung) vom 17. März 2025 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2025, Lesefassung des Amtes) Je Nacht: „(An-und Abreisetag gelten zusammen als ein ganzer Tag)“ (Satzung des Amtes Burg (Spreewald) über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) (Kurbeitragssatzung) vom 17. März 2025 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2025, Lesefassung des Amtes) Höchstens 28: „Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet.“ (Satzung des Amtes Burg (Spreewald) über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) (Kurbeitragssatzung) vom 17. März 2025 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2025, Lesefassung des Amtes) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Der Tourismusbeitrag wird von den Personen und den Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Tourismusbeitragssatzung des Amtes Burg (Spreewald), beschlossen am 6. Juli 2026, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 5. August 2026; die Satzung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2016, die Anlage 2 mit den Vorteilssätzen ab 1. Juli 2026) Abgabesatz: „5 v. H. des in § 6 Absatz 1 beschriebenen Messbetrages“ (Tourismusbeitragssatzung des Amtes Burg (Spreewald), beschlossen am 6. Juli 2026, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 5. August 2026; die Satzung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2016, die Anlage 2 mit den Vorteilssätzen ab 1. Juli 2026) Umsatz: „Maßgebend ist der Umsatz des vorletzten dem Erhebungsjahr vorausgegangenen Kalenderjahres (Vorvorjahr).“ (Tourismusbeitragssatzung des Amtes Burg (Spreewald), beschlossen am 6. Juli 2026, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 5. August 2026; die Satzung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2016, die Anlage 2 mit den Vorteilssätzen ab 1. Juli 2026)