Kurbeitrag in Bad Wiessee: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Wiessee erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 52,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Wiessee vom 13. Dezember 2024, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Wiessee als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Orte in der Nähe
Im Kreis Miesbach: Bayrischzell, Fischbachau, Rottach-Egern, Schliersee, Tegernsee.
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Wiessee
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Wiessee?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Wiessee Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Wiessee von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B und Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen H (hilflos).
Was muss ich als Gastgeber in Bad Wiessee tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Die Angaben deiner Gäste übermittelst du unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, elektronisch an die Gemeinde.
Was gilt in Bad Wiessee sonst noch?
Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen wie Jugendliche die Hälfte. Das Gebiet oberhalb von 850 Metern über dem Meer gehört nicht zum Kurgebiet. Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Jeder Gast bekommt von dir als Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte als Nachweis. Mit mehr als 9 Betten ist die elektronische Meldung Pflicht; sonst kannst du die Meldescheine vorlegen. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Wiessee für Vermieter?
Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Wer zahlt in Bad Wiessee den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Wiessee Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,06 und 0,63 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz (Nettoumsatz) wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. August fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Wiessee registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Wiessee steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €“ (Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Wiessee vom 13. Dezember 2024) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,“ (Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Wiessee vom 13. Dezember 2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,50 €: „Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 zahlen einen nach § 4 Abs. 2 ermäßigten Kurbeitragssatz von 50 v. H. pro Aufenthaltstag.“ (Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Wiessee vom 13. Dezember 2024) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Tag berechnet.“ (Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Wiessee vom 13. Dezember 2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch Den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Bad Wiessee vom 28.11.2007) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Bad Wiessee vom 28.11.2007) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz (Nettoumsatz) innerhalb eines Kalenderjahres. Der Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes (Nettoumsatzes) ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Bad Wiessee vom 28.11.2007)