Kurbeitrag in Fischbachau: was Gastgeber 2026 erheben.
Fischbachau erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 52,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Fischbachau (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.09.2025, gültig ab 01.12.2025, Bekanntmachung der Gemeinde (Scan), gilt ab 1. Dezember 2025 und fünf weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Fischbachau als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %.
Orte in der Nähe
Im Kreis Miesbach: Bad Wiessee, Bayrischzell, Rottach-Egern, Schliersee, Tegernsee.
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Fragen zur Kurtaxe in Fischbachau
Wie hoch ist die Kurtaxe in Fischbachau?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Fischbachau Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €.
Wer ist in Fischbachau von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, Personen, die ausschließlich zur Berufsausübung im Kurgebiet übernachten, etwa Monteure oder Messebesucher, Schwerbeschädigte mit Ausweis (Zusatz B, aG, Bl oder H), auf Antrag, Schwerbeschädigte mit einem Grad der Behinderung ab 80, auf Antrag und Notwendige Begleitpersonen von Schwerbeschädigten mit Ausweis, auf Antrag.
Was muss ich als Gastgeber in Fischbachau tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Die Gäste meldest du unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.
Was gilt in Fischbachau sonst noch?
Tagungs- und Seminargäste zahlen 1,50 Euro. Die Umsatzsteuer ist in den Beträgen enthalten. Der Kurbeitrag wird das ganze Jahr erhoben. Die Gästekarte stellst du als Gastgeber auf den Namen des Gastes aus. Seit dem 1. Dezember 2025 ist das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde Pflicht; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte davon befreien. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Fischbachau für Vermieter?
Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %.
Wer zahlt in Fischbachau den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Zum 1. Januar 2027 tritt eine neue Satzung in Kraft; die Satzung vom 11.12.1979 mit ihren Änderungen tritt dann außer Kraft. Die neue Satzung regelt eine Vorauszahlung am 15. August jedes Jahres, bemessen grundsätzlich nach der letzten Veranlagung. Eine Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag enthält sie nicht. Der Beitragssatz bleibt auch in der neuen Satzung bei 6 %. Nach der bisherigen Satzung von 1979 kann die Gemeinde die Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. August. Diese Vorauszahlung je Übernachtung beträgt nach der bisherigen Satzung 0,30 €. Für Kinder unter 6 Jahren wird diese Vorauszahlung nicht erhoben. Am 15. August jedes Jahres ist nach der bisherigen Satzung eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe nach der bisherigen Satzung deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Fischbachau registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Fischbachau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „a) für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Fischbachau (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.09.2025, gültig ab 01.12.2025, Bekanntmachung der Gemeinde (Scan)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Fischbachau (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.09.2025, gültig ab 01.12.2025, Bekanntmachung der Gemeinde (Scan)) Kinder 6 bis 17 Jahre, 1,50 €: „b) für Kinder/Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Fischbachau (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.09.2025, gültig ab 01.12.2025, Bekanntmachung der Gemeinde (Scan)) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Fischbachau (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.09.2025, gültig ab 01.12.2025, Bekanntmachung der Gemeinde (Scan)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Fischbachau vom 11.12.1979) Abgabesatz: „In § 3 Abs. 4 wird die Zahl "4 v.H." ersetzt durch "6 v.H.".“ (Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (2. Änderung)) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Fischbachau vom 11.12.1979)