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Kurbeitrag in Schliersee: was Gastgeber 2026 erheben.

Schliersee erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 52,50 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 17 Jahre 1,50 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Schliersee (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 30.09.2025 (Scan), gilt ab 1. Dezember 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Miesbach: Bad Wiessee, Bayrischzell, Fischbachau, Rottach-Egern, Tegernsee.

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Fragen zur Kurtaxe in Schliersee

Wie hoch ist die Kurtaxe in Schliersee?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Schliersee Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €.

Wer ist in Schliersee von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, Personen, die ausschließlich zur Berufsausübung im Kurgebiet übernachten, etwa Monteure oder Messebesucher, Schwerbeschädigte mit Ausweis (Zusatz B, aG, Bl oder H), auf Antrag, Schwerbeschädigte mit einem Grad der Behinderung ab 80, auf Antrag und Notwendige Begleitpersonen von Schwerbeschädigten mit Ausweis, auf Antrag.

Was muss ich als Gastgeber in Schliersee tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Die Gäste meldest du unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.

Was gilt in Schliersee sonst noch?

Tagungs- und Seminargäste zahlen 1,50 Euro. Die Umsatzsteuer ist in den Beträgen enthalten. Der Kurbeitrag wird das ganze Jahr erhoben. Die Gästekarte stellst du als Gastgeber auf den Namen des Gastes aus. Seit dem 1. Dezember 2025 ist das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde Pflicht; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte davon befreien. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.

Muss ich meine Ferienwohnung in Schliersee registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Schliersee steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „a) für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Schliersee (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 30.09.2025 (Scan)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Von der Entrichtung des Kurbeitrages sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit, erhalten jedoch eine Gästekarte.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Schliersee (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 30.09.2025 (Scan)) Kinder 6 bis 17 Jahre, 1,50 €: „b) für Kinder/Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,50 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Schliersee (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 30.09.2025 (Scan)) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Schliersee (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 30.09.2025 (Scan))