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Kurbeitrag in Rottach-Egern: was Gastgeber 2026 erheben.

Rottach-Egern erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 52,50 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,50 €

Quelle: Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Rottach-Egern vom 27.11.2024, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Miesbach: Bad Wiessee, Bayrischzell, Fischbachau, Schliersee, Tegernsee.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Rottach-Egern

Wie hoch ist die Kurtaxe in Rottach-Egern?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Rottach-Egern Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Rottach-Egern von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B und Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen H (hilflos).

Was muss ich als Gastgeber in Rottach-Egern tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Die Angaben deiner Gäste übermittelst du spätestens am Tag nach der Anreise an die Gemeinde.

Was gilt in Rottach-Egern sonst noch?

Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen wie Jugendliche die Hälfte. Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Jeder Gast bekommt von dir als Beherbergungsbetrieb eine elektronisch lesbare Gästekarte als Nachweis. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst. Mit mehr als 9 Betten ist die elektronische Meldung Pflicht.

Muss ich meine Ferienwohnung in Rottach-Egern registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Rottach-Egern steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €“ (Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Rottach-Egern vom 27.11.2024) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „a) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,“ (Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Rottach-Egern vom 27.11.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,50 €: „Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 zahlen den ermäßigten Kurbeitrag von 50 %“ (Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Rottach-Egern vom 27.11.2024) Je Nacht: „Abreise werden als ein Tag berechnet.“ (Neufassung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Rottach-Egern vom 27.11.2024)