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Kurabgabe in Brodersby (Schönhagen): was Gastgeber 2026 erheben.

Brodersby (Schönhagen) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 17,92 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 17,92 €

Die Kurabgabe gilt nur im Erhebungsgebiet des Ortsteils Schönhagen, das in der Liegenschaftskarte zur Satzung festgelegt ist.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober und 15. Dezember bis 15. Januar; Nebensaison: 1. November bis 14. Dezember und 16. Januar bis 31. März.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 1,28 € 0,64 €
Kinder unter 12 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 12 bis 17 Jahre 0,42 € 0,23 €

Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018, gilt ab 1. Januar 2019 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Brodersby (Schönhagen) als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Fremdenbetten, private Vermietung (Vorteilsstufe 4), 25,58 € je Bett im Jahr. Die Satzung betrifft nur den Ortsteil Schönhagen, den die Gemeinde als Seebad anerkannt hat.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 102,32 € Tourismusabgabe im Jahr.

25,58 € je Bett im Jahr.

Die Satzung betrifft nur den Ortsteil Schönhagen, den die Gemeinde als Seebad anerkannt hat.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Fremdenbetten, private Vermietung (Vorteilsstufe 4) 25,58 € je Bett
Fremdenbetten, gewerbliche Vermietung (Vorteilsstufe 4) 25,58 € je Bett
Fremdenbetten, Hotel mit Restaurant (Vorteilsstufe 4) 51,16 € je Bett
Hotel garni und Pension (Vorteilsstufe 4) 102,32 € je 3 Betten
Fremdenbetten, Freizeit- und Erholungseinrichtungen (Vorteilsstufe 4) 12,79 € je Bett

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Eckernförde, Schwedeneck, Strande.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Brodersby (Schönhagen)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Brodersby (Schönhagen)?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober und 15. Dezember bis 15. Januar): 1,28 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 14. Dezember und 16. Januar bis 31. März): 0,64 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Brodersby (Schönhagen) Kurtaxe?

Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts und Kinder von 12 bis 17 Jahren zahlen 0,42 € (Hauptsaison) und 0,23 € (Nebensaison).

Wer ist in Brodersby (Schönhagen) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer dienstlich, beruflich, gewerblich oder zur Ausbildung dort ist und die Einrichtungen nicht in Anspruch nimmt, zahlt keine Kurabgabe., Eine Kurkarte aus einer anderen Kurabgabe-Gemeinde in Schleswig-Holstein befreit bei Gegenseitigkeit für einen Tag. und Kinder, Eltern und deren Partner von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen.

Was muss ich als Gastgeber in Brodersby (Schönhagen) tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe beim Gast ein und führt sie über den Dienstleister der Gemeinde ab; dafür haftest du. Die eingezogene Kurabgabe führst du innerhalb von 14 Tagen ab. Gemeldet wird über das System des Dienstleisters der Gemeinde, unverzüglich und spätestens am Folgetag nach der Ankunft des Gastes.

Was gilt in Brodersby (Schönhagen) sonst noch?

Ein ununterbrochener Aufenthalt kostet höchstens die Jahreskurabgabe, das 28-Fache des vollen Hauptsaison-Satzes: 35,84 € für Personen ab 18 Jahren und 11,76 € für Personen von 12 bis unter 18 Jahren. Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte (50 % Ermäßigung). Tagesgäste, die nur den Strand nutzen, zahlen eine Strandkurabgabe von 2,00 € (ab 18 Jahren) beziehungsweise 0,50 € (12 bis unter 18 Jahre).

Was kostet die Tourismusabgabe in Brodersby (Schönhagen) für Vermieter?

Fremdenbetten, private Vermietung (Vorteilsstufe 4): 25,58 € je Bett im Jahr (102,32 € je Vorteilseinheit, eine Vorteilseinheit je 4 Betten), bei 4 Betten 102,32 €. Fremdenbetten, gewerbliche Vermietung (Vorteilsstufe 4): 25,58 € je Bett im Jahr (102,32 € je Vorteilseinheit, eine Vorteilseinheit je 4 Betten). Fremdenbetten, Hotel mit Restaurant (Vorteilsstufe 4): 51,16 € je Bett im Jahr (102,32 € je Vorteilseinheit, eine Vorteilseinheit je 2 Betten). Hotel garni und Pension (Vorteilsstufe 4): 102,32 € je 3 Betten im Jahr (102,32 € je Vorteilseinheit, eine Vorteilseinheit je 3 Betten). Fremdenbetten, Freizeit- und Erholungseinrichtungen (Vorteilsstufe 4): 12,79 € je Bett im Jahr (102,32 € je Vorteilseinheit, eine Vorteilseinheit je 8 Betten). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Brodersby (Schönhagen) die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Erhebungsgebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Beginn, Ende und Veränderungen im Umfang deiner Vermietung zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Die Satzung betrifft nur den Ortsteil Schönhagen, den die Gemeinde als Seebad anerkannt hat. Das Erhebungsgebiet zeigt die Liegenschaftskarte, die zur Satzung gehört. Die Abgabe wird im Folgejahr mit Bescheid für das abgelaufene Jahr festgesetzt. Die Vermietung von Fremdenbetten steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4. Eine angefangene Vorteilseinheit zählt als volle Einheit. Als Betten zählen alle vermieteten oder gegen Entgelt überlassenen Übernachtungsmöglichkeiten, auch Schlafsofas. Babyreisebetten zählen nicht mit. Fehlen Angaben oder sind sie falsch oder unvollständig, darf die Gemeinde die Berechnungsgrundlagen schätzen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Brodersby (Schönhagen) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Brodersby (Schönhagen) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 1,28 €: „(Hauptsaison) a) für Personen vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,42 € b) für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 1,28 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018) Kinder unter 12 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018) Kinder 12 bis 17 Jahre, Hauptsaison, 0,42 €: „(Hauptsaison) a) für Personen vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,42 € b) für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 1,28 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018) Erwachsene, Nebensaison, 0,64 €: „(Nebensaison) a) für Personen vom vollendeten 12. Lebenssjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,23 € b) für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 0,64 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018) Kinder unter 12 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018) Kinder 12 bis 17 Jahre, Nebensaison, 0,23 €: „(Nebensaison) a) für Personen vom vollendeten 12. Lebenssjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,23 € b) für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 0,64 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018) Gebiet: „Das Erhebungsgebiet ergibt sich aus der beigefügten Liegenschaftskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist.“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018) Je Nacht: „Bei der Ermittlung der Aufenthaltsdauer gelten An- und Abreisetag als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen vom 18.12.2018) Tourismusabgabe, wer zahlt: „(1) Abgabepflichtig sind alle Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Fremdenbetten, private Vermietung (Vorteilsstufe 4): „Vermietung von Fremdenbetten a) private Vermietung 4 Betten“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Vorteilseinheit: „d) in der Vorteilsstufe 4 102,32 €.“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Fremdenbetten, gewerbliche Vermietung (Vorteilsstufe 4): „b) gewerbliche Vermietung 4 Betten“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Vorteilseinheit: „d) in der Vorteilsstufe 4 102,32 €.“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Fremdenbetten, Hotel mit Restaurant (Vorteilsstufe 4): „c) Hotel mit Restaurant 2 Betten“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Vorteilseinheit: „d) in der Vorteilsstufe 4 102,32 €.“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Hotel garni und Pension (Vorteilsstufe 4): „d) Hotel garni, Pension 3 Betten“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Vorteilseinheit: „d) in der Vorteilsstufe 4 102,32 €.“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Fremdenbetten, Freizeit- und Erholungseinrichtungen (Vorteilsstufe 4): „e) Freizeit- und Erholungseinrichtungen 8 Betten“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen) Vorteilseinheit: „d) in der Vorteilsstufe 4 102,32 €.“ (Lesefassung: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen)