Kurabgabe in Strande: was Gastgeber 2026 erheben.
Strande erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 21,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 14 Jahren | 1,50 € | 1,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Kurabgabensatzung der Gemeinde Strande in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2025 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen), gilt ab 1. Januar 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Orte in der Nähe
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Brodersby (Schönhagen), Eckernförde, Schwedeneck.
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Fragen zur Kurtaxe in Strande
Wie hoch ist die Kurtaxe in Strande?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Strande Kurtaxe?
Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Strande von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und Merkzeichen B oder mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre ständige Begleitperson sind befreit, wenn der Eintrag „B“ im Behindertenausweis steht., Auf Antrag sind befreit: wer in Strande beruflich tätig ist und das durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ordnungsbehörde nachweist, Reisegewerbetreibende mit Reisegewerbekarte sowie nahe Angehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen, jeweils wenn sie die Einrichtungen nicht nutzen. und Eine Gästekarte aus einem anderen Ferienort in Schleswig-Holstein gilt für einen Tag..
Was muss ich als Gastgeber in Strande tun?
Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an das Amt Dänischenhagen ab. Abgeführt wird spätestens bis zum 3. Werktag des Folgemonats. Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Vermieter Pflicht; eine Ausnahme gibt es nur in Härtefällen.
Was gilt in Strande sonst noch?
In der Hauptsaison ist die Kurabgabe auf höchstens 42,00 €, in der Nebensaison auf höchstens 28,00 € begrenzt. Laut Gemeinde kannst du die Kurabgabe auf 42,00 € begrenzen, wenn ein Gast im Laufe des Jahres 28 Tage in der Hauptsaison oder länger in Strande bleibt. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen die Hälfte. Als ortsfremd und damit abgabepflichtig gelten auch Eigentümer und Nutzungsberechtigte einer Wohnung oder eines dauerhaft im Hafen liegenden Sportboots, wenn sie diese überwiegend zur Erholung nutzen. Wer nach dieser Regel abgabepflichtig ist, zahlt unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer die Höchstabgabe, zum Tarif der Hauptsaison aber nur, wenn die Wohnung oder das Boot mindestens 2 Monate der Hauptsaison genutzt werden kann; sonst gilt der Tarif der Nebensaison. Wer eine solche Wohnung oder ein solches Boot im ganzen Jahr weniger als 2 Monate nutzen kann, zahlt die Kurabgabe für jeden zweiten Tag der Nutzungsmöglichkeit, höchstens für 27 Tage; dauert der tatsächliche Aufenthalt länger, zählt dieser. Wer die Kurabgabe erst nach einer Kontrolle der Gemeinde zahlt, zahlt 4,50 € in der Hauptsaison und 3,00 € in der Nebensaison je Person und Tag; dieser erhöhte Betrag zählt nicht für den Höchstsatz.
Muss ich meine Ferienwohnung in Strande registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Strande steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 1,50 €: „in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober (Hauptsaison) 1,50 €, höchstens jedoch 42,00 €“ (Kurabgabensatzung der Gemeinde Strande in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2025 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen)) Kinder unter 14 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.“ (Kurabgabensatzung der Gemeinde Strande in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2025 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen)) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „in der übrigen Zeit (Nebensaison) 1,00 €, höchstens jedoch 28,00 €“ (Kurabgabensatzung der Gemeinde Strande in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2025 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen)) Kinder unter 14 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.“ (Kurabgabensatzung der Gemeinde Strande in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2025 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen)) Je Nacht: „Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag.“ (Kurabgabensatzung der Gemeinde Strande in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2025 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen))