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Kurabgabe in Eckernförde: was Gastgeber 2026 erheben.

Eckernförde erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 42,00 €

Pro Aufenthalt zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe von 84,00 €, das sind 28 Tage der Hauptsaison.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 15. Oktober; Nebensaison: 16. Oktober bis 31. März.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 3,00 € 2,00 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben vom 19.02.2020 (Scan der Stadt), gilt ab 1. März 2020 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Eckernförde als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen und Ferienhäuser, 1,972 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 394,40 € Tourismusabgabe im Jahr.

1,972 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine Jahreseinnahmen aus der Vermietung, gegebenenfalls ohne Umsatzsteuer, des Vorjahres.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen und Ferienhäuser 1,972 % des Jahresumsatzes
Privatzimmer und Gästehaus 2,045 % des Jahresumsatzes
Hotel garni und gewerbliche Pension mit Frühstück 0,8 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof und Pension mit Vollverpflegung (ohne Gaststättenbetrieb) 0,684 % des Jahresumsatzes
Sonstige Unterkünfte, zum Beispiel Campingplatz 1,444 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Brodersby (Schönhagen), Schwedeneck, Strande.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Eckernförde

Wie hoch ist die Kurtaxe in Eckernförde?

Hauptsaison (1. April bis 15. Oktober): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (16. Oktober bis 31. März): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Eckernförde Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Eckernförde von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre ständige Begleitperson, wenn im Ausweis das „B“ eingetragen ist, Wer beruflich, gewerblich oder zur Ausbildung im Ort anwesend ist, Teilnehmer an Tagungen, Kongressen und Lehrgängen, die die Stadt oder die ETMG anerkannt hat und die vorher bei der ETMG angemeldet wurden, Bettlägerige Kranke und Verletzte mit ärztlicher Bescheinigung, Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Eigentümer von Wohneinheiten in Eckernförde und von dauerhaft dort liegenden Sportbooten samt Familienangehörigen, die nicht im Ort wohnen, Wer wegen eines Todesfalls im Ort ist und Wer im Ort in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, ist nicht kurabgabepflichtig.

Was muss ich als Gastgeber in Eckernförde tun?

Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an die ETMG (Eckernförde Touristik und Marketing GmbH) ab; alternativ erteilst du ihr eine Lastschriftermächtigung. Abgeführt wird in der Hauptsaison alle zwei Wochen und in der Nebensaison alle vier Wochen. Gemeldet wird jeder Gast innerhalb von 3 Werktagen bei der ETMG.

Was gilt in Eckernförde sonst noch?

Statt der Tagessätze gibt es auf Antrag eine Jahreskurabgabe von 84,00 € je Person, die pauschal 28 Tage der Hauptsaison abdeckt. Das elektronische Meldescheinverfahren der ETMG ist für alle Vermieter Pflicht; eine Ausnahme gibt es nur im Härtefall auf Antrag bei der ETMG. Für das elektronische Meldescheinverfahren erteilst du der ETMG ein SEPA-Lastschriftmandat. Abgebucht wird frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag des Gastes. Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der OstseeCard und eine schriftliche Bescheinigung von dir als Vermieter. Der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise. Im elektronischen Meldeschein wählst du für Kinder und Jugendliche unter 18 sowie für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen die passende Meldescheinkategorie aus. Du musst die Satzung für deine Gäste sichtbar auslegen. Du haftest gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe.

Was kostet die Tourismusabgabe in Eckernförde für Vermieter?

Ferienwohnungen und Ferienhäuser: 1,972 % des Jahresumsatzes (97 % Vorteilssatz × 19 % Gewinnsatz × 10,7 % Abgabesatz). Privatzimmer und Gästehaus: 2,045 % des Jahresumsatzes (91 % Vorteilssatz × 21 % Gewinnsatz × 10,7 % Abgabesatz). Hotel garni und gewerbliche Pension mit Frühstück: 0,8 % des Jahresumsatzes (68 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 10,7 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof und Pension mit Vollverpflegung (ohne Gaststättenbetrieb): 0,684 % des Jahresumsatzes (71 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 10,7 % Abgabesatz). Sonstige Unterkünfte, zum Beispiel Campingplatz: 1,444 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 10,7 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Eckernförde die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Eckernförde wirtschaftliche Vorteile bietet, weil du im Rahmen selbständiger Erwerbstätigkeit im Stadtgebiet entgeltliche Leistungen anbietest.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 31. August jeden Jahres erklärst du der Stadt auf dem vorgesehenen Vordruck deine betrieblichen Einnahmen; Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats an. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Beträgt deine Beitragsschuld nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt. Es zählen deine Jahreseinnahmen aus der Vermietung, gegebenenfalls ohne Umsatzsteuer, des Vorjahres. Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres. Die Tabelle der Anlage nennt den Vorteilssatz und den Gewinnsatz. Die Stadt kann während des Jahres Vorausleistungen auf den erwarteten Beitrag verlangen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Eckernförde registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Eckernförde steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Oktober (Hauptsaison) 3,00 €“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben (Ratsversammlung vom 08.02.2023), in Kraft ab 01.04.2023) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben vom 19.02.2020 (Scan der Stadt)) Erwachsene, Nebensaison, 2,00 €: „in der übrigen Zeit (Nebensaison) 2,00 €“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben (Ratsversammlung vom 08.02.2023), in Kraft ab 01.04.2023) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben vom 19.02.2020 (Scan der Stadt)) Je Nacht: „Bei der Ermittlung der Aufenthaltsdauer gelten der An- und Abreisetag als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben (Ratsversammlung vom 08.02.2023), in Kraft ab 01.04.2023) Tourismusabgabe, wer zahlt: „(1) Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen der Tourismus in der Stadt Eckernförde unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet. Wirtschaftliche Vorteile aus dem Tourismus sind denjenigen geboten, die im Rahmen selbständiger, im Stadtgebiet ausgeübter Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Ferienwohnungen und Ferienhäuser: „A04 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung 97% 19%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und Ferienhäuser: „A04 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung 97% 19%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Privatzimmer und Gästehaus: „A03 Privatzimmervermietung, Gästehaus 91% 21%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Vorteilssatz, Privatzimmer und Gästehaus: „A03 Privatzimmervermietung, Gästehaus 91% 21%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Hotel garni und gewerbliche Pension mit Frühstück: „A02 Hotel garni, gewerbl. Pension mit Frühstück 68% 11%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Vorteilssatz, Hotel garni und gewerbliche Pension mit Frühstück: „A02 Hotel garni, gewerbl. Pension mit Frühstück 68% 11%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Hotel, Gasthof und Pension mit Vollverpflegung (ohne Gaststättenbetrieb): „A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Vollverpflegung), hier ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. unten B01-05) 71% 9%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof und Pension mit Vollverpflegung (ohne Gaststättenbetrieb): „A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Vollverpflegung), hier ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. unten B01-05) 71% 9%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Sonstige Unterkünfte, zum Beispiel Campingplatz: „A06 sonst. Unterkünfte (z.B. Campingplatz, Bootsliegeplatzvermietung zur Übernachtung) 90% 15%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Vorteilssatz, Sonstige Unterkünfte, zum Beispiel Campingplatz: „A06 sonst. Unterkünfte (z.B. Campingplatz, Bootsliegeplatzvermietung zur Übernachtung) 90% 15%“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Abgabesatz: „beträgt 10,7 % des nach § 3 Abs. 1 errechneten Messbetrages.“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung) Umsatz: „Jahreseinnahmen (Abs. 4 u. 5), gegebenenfalls abzüglich Umsatzsteuer,“ (Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Tourismusabgabe (ehemals Fremdenverkehrsabgabe), Textfassung inkl. 3. Nachtragssatzung)