Zum Inhalt springen
Keyset

Kurabgabe in Schwedeneck: was Gastgeber 2026 erheben.

Schwedeneck erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Saison 7 35,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht, 1. April bis 31. Oktober
Wer 1. April bis 31. Oktober
Erwachsene 2,50 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Kurabgabensatzung der Gemeinde Schwedeneck in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 23.03.2026 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen), abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Brodersby (Schönhagen), Eckernförde, Strande.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Schwedeneck

Wie hoch ist die Kurtaxe in Schwedeneck?

2,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Schwedeneck Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Schwedeneck von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Merkzeichen oder von 100, die laut ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Hilfe oder Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson und Auf Antrag befreit werden beruflich in Schwedeneck Tätige mit Bescheinigung, Reisegewerbetreibende mit Reisegewerbekarte und nahe Angehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen, jeweils nur, wenn sie weder den Badestrand noch die Einrichtungen und Veranstaltungen nutzen.

Was muss ich als Gastgeber in Schwedeneck tun?

Wer Gäste beherbergt, rechnet die Kurabgabe aus, zieht sie beim Gast ein und führt sie an Schwedeneck Touristik ab. Abgeführt wird spätestens bis zum 3. Werktag des Folgemonats. Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Vermieter Pflicht.

Was gilt in Schwedeneck sonst noch?

Die Kurabgabe wird nur vom 1. April bis 31. Oktober erhoben. Eigentümer, Besitzer und Nutzungsberechtigte einer Wohnungseinheit, die sie überwiegend zur Erholung nutzen, sowie Gewerbetreibende zahlen für sich und ihre Familienmitglieder 75 % der Sätze. Die Kurabgabe ist auf höchstens 50,00 € begrenzt; für welchen Zeitraum der Höchstbetrag gilt, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Wer den Höchstbetrag zahlt, erhält eine Jahresgästekarte, die vom 1. April bis 31. Oktober gilt. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 erhalten auf Antrag 50 % Ermäßigung. Eine Gästekarte aus einem anderen Ferienort in Schleswig-Holstein gilt für einen Tag. Jeder Vermieter haftet gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe. Die Gemeinde kann mit dir per öffentlich-rechtlichem Vertrag besondere Regeln für Meldung, Einzug und Abführung vereinbaren. Dein Gast zahlt die Kurabgabe im Voraus, berechnet nach der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer.

Muss ich meine Ferienwohnung in Schwedeneck registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Schwedeneck steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,50 €: „Die Kurabgabe beträgt 2,50 € pro Person und Tag, höchstens jedoch 50,00 €.“ (Kurabgabensatzung der Gemeinde Schwedeneck in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 23.03.2026 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen)) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ (Kurabgabensatzung der Gemeinde Schwedeneck in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 23.03.2026 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen)) Je Nacht: „Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag.“ (Kurabgabensatzung der Gemeinde Schwedeneck in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 23.03.2026 (Lesefassung, Amt Dänischenhagen))