Kurabgabe in Büsum: was Gastgeber 2026 erheben.
Büsum erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 64,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 8 | 64,00 € |
An- und Abreisetag zählen beide. Pro ununterbrochenem Aufenthalt zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe von 112,00 €, das sind 28 volle Tagessätze der Hauptsaison.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 4,00 € | 2,80 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung) vom 07. November 2025, Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büsum, veröffentlicht am 04. Dezember 2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Büsum als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4), 1,699 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 339,72 € Tourismusabgabe im Jahr.
1,699 % des Jahresumsatzes.
Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4) | 1,699 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,341 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,073 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,118 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4) | 0,67 % des Jahresumsatzes |
| Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4) | 0,894 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Dithmarschen: Büsumer Deichhausen, Friedrichskoog, Westerdeichstrich.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Büsum
Wie hoch ist die Kurtaxe in Büsum?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar): 4,00 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag; Nebensaison (8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember): 2,80 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.
Zahlen Kinder in Büsum Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Büsum von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre ständige Begleitperson zahlen 2,80 € in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und Merkzeichen G oder aG zahlen dieselben ermäßigten Sätze, Blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen BL oder H) und je eine Begleitperson, wenn sie ihren Aufenthalt selbst bezahlen, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen, Wer nur beruflich oder zur Ausbildung im Ort ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt und Reiseleiter und Busfahrer, die Reisegruppen begleiten.
Was muss ich als Gastgeber in Büsum tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe beim Gast ein und führt sie an die Gemeinde ab. Die eingezogene Kurabgabe führst du binnen 14 Tagen nach Rechnung der Gemeinde ab, per Überweisung oder Lastschrift. Gemeldet wird über den elektronischen Meldeschein der Gemeinde, spätestens am Tag nach der Ankunft des Gastes.
Was gilt in Büsum sonst noch?
Über alle Aufenthalte eines Kalenderjahres zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe. Der Gast zahlt die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir und erhält dafür die Gästekarte. Statt elektronisch kannst du auch mit dem Meldevordruck melden; die Durchschrift muss dann binnen 2 Werktagen nach Ankunft bei der Gemeinde sein. Vermieter müssen den Satzungstext der Gemeinde gut sichtbar in der Unterkunft anbringen.
Was kostet die Tourismusabgabe in Büsum für Vermieter?
Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4): 1,699 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 38 % Gewinnsatz × 4,47 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,341 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 4,47 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,073 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 4,47 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,118 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 4,47 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): 0,67 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 4,47 % Abgabesatz). Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): 0,894 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 4,47 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Büsum die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Büsum unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 30. Juni jeden Jahres gibst du auf dem Formblatt der Gemeinde die Erklärung über deine Einnahmen ab, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Gemeinde. Verlangt die Gemeinde Vorausleistungen, sind sie am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt. Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Es zählen die betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraums, die du im Geltungsbereich der Satzung erzielst. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr; die Abgabenschuld entsteht jeweils am Ende des Kalenderjahres. Ein nach der Endabrechnung noch offener Betrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids in einer Summe fällig. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an.
Muss ich meine Ferienwohnung in Büsum registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Büsum steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 4,00 €: „a) in der Zeit vom 01. Januar bis 07. Januar, 01. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 31. Dezember des Jahres, (Hauptsaison) 4,00 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung) vom 07. November 2025, Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büsum, veröffentlicht am 04. Dezember 2025) Kinder unter 16 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe sind freigestellt: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters,“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung) vom 07. November 2025, Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büsum, veröffentlicht am 04. Dezember 2025) Erwachsene, Nebensaison, 2,80 €: „b) in der Zeit vom 08. Januar bis 31. März und 01. November bis 24. Dezember des Jahres (Nebensaison) 2,80 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung) vom 07. November 2025, Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büsum, veröffentlicht am 04. Dezember 2025) Kinder unter 16 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe sind freigestellt: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters,“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung) vom 07. November 2025, Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büsum, veröffentlicht am 04. Dezember 2025) Zählweise: „Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält, für jede kurabgabepflichtige Person“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung) vom 07. November 2025, Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Büsum, veröffentlicht am 04. Dezember 2025) Tourismusabgabe, wer zahlt: „(1) Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4): „Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4): „Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): „Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Vorteilssatz, Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): „Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 4,47 v. H..“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste) Umsatz: „umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen, multipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsum (Tourismusabgabesatzung) vom 07. November 2025, mit Betriebsartenliste)