Kurabgabe in Westerdeichstrich: was Gastgeber 2026 erheben.
Westerdeichstrich erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 32,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 8 | 32,00 € |
An- und Abreisetag zählen beide.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,00 € | 1,00 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Westerdeichstrich (Kurabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Westerdeichstrich als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4), 3,652 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 730,36 € Tourismusabgabe im Jahr.
3,652 % des Jahresumsatzes.
Es zählen deine betrieblichen Einnahmen des Jahres, für das die Abgabe erhoben wird.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4) | 3,652 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 2,883 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 2,306 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4) | 2,402 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,442 % des Jahresumsatzes |
| Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4) | 1,922 % des Jahresumsatzes |
| Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4) | 2,787 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Dithmarschen: Büsum, Büsumer Deichhausen, Friedrichskoog.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Westerdeichstrich
Wie hoch ist die Kurtaxe in Westerdeichstrich?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar): 2,00 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag; Nebensaison (8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember): 1,00 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.
Zahlen Kinder in Westerdeichstrich Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Westerdeichstrich von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre ständige Begleitperson zahlen nichts., Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Erholungseinrichtungen nicht nutzen, Wer nur beruflich oder zur Ausbildung im Ort ist und die Erholungseinrichtungen nicht nutzt, Wer eine Gästekarte aus einer anderen Kurabgabe-Gemeinde in Schleswig-Holstein vorzeigt, ist bei Gegenseitigkeit für einen Tag befreit. und Bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Erholungseinrichtungen nicht nutzen können, zahlen mit ärztlicher Bescheinigung nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Westerdeichstrich tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe beim Gast ein und führt sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde ab. Die eingezogene Kurabgabe führst du binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde ab, per Überweisung oder Lastschrift. Gemeldet wird über das elektronische Meldescheinsystem der Gemeinde, spätestens am Folgetag nach der Ankunft des Gastes.
Was gilt in Westerdeichstrich sonst noch?
Für einen ununterbrochenen Aufenthalt zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe. Über alle Aufenthalte eines Kalenderjahres zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe. Die Jahreskurabgabe beträgt 56,00 €, das sind 28 volle Tagessätze der Hauptsaison. Eigentümer und Besitzer von Wohnungseinheiten im Ort zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe. Der Gast zahlt die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt spätestens am Tag nach der Ankunft bei dir und erhält dafür die Gästekarte. Die Wohnungsgeber haften für die vollständige und rechtzeitige Abführung der Kurabgabe. Mit manuellen Meldescheinen gibst du die Durchschrift innerhalb von 2 Werktagen nach der Ankunft des Gastes bei der Gemeinde ab. Die Satzung sagt nichts zum Abreisetag; gezählt wird jeder Tag, an dem sich der Gast im Ort aufhält.
Was kostet die Tourismusabgabe in Westerdeichstrich für Vermieter?
Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4): 3,652 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 38 % Gewinnsatz × 9,61 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 2,883 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 9,61 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 2,306 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 9,61 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): 2,402 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 9,61 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,442 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 9,61 % Abgabesatz). Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): 1,922 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 9,61 % Abgabesatz). Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4): 2,787 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 29 % Gewinnsatz × 9,61 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Westerdeichstrich die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Westerdeichstrich unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 30. Juni jedes Jahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Gemeinde ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Gemeinde dich schriftlich auffordert. Eine Restzahlung nach der Endabrechnung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids in einer Summe fällig. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählen deine betrieblichen Einnahmen des Jahres, für das die Abgabe erhoben wird. Die Gemeinde kann Vorauszahlungen festsetzen; sie sind in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Einnahmen werden ohne Umsatzsteuer gerechnet. Westerdeichstrich erhebt die Abgabe im gesamten Gemeindegebiet. Die Abgabepflicht entsteht, sobald du die Tätigkeit aufnimmst. Die Abgabepflicht endet erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem du die Tätigkeit endgültig einstellst; eine nur saisonale Vermietung zählt nicht als Ende. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.
Muss ich meine Ferienwohnung in Westerdeichstrich registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Westerdeichstrich steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,00 €: „in der Zeit vom 01. Januar bis 07. Januar, 01. April bis 31. Oktober 2,00 € und 25. Dezember bis 31. Dezember des Jahres, (Hauptsaison)“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Westerdeichstrich (Kurabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025) Kinder unter 16 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Westerdeichstrich (Kurabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „in der Zeit vom 08. Januar bis 31. März und 01. November bis 24. 1,00 € Dezember des Jahres (Nebensaison)“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Westerdeichstrich (Kurabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025) Kinder unter 16 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Westerdeichstrich (Kurabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025) Zählweise: „Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält, für jede kurabgabepflichtige Person“ (Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Westerdeichstrich (Kurabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4): „Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100% 701166 Dienstleistung Ferienwohnungen“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen (Vorteilsstufe 4): „Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100% 701166 Dienstleistung Ferienwohnungen“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „701075 Gastgewerbe Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück 701075.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „701075 Gastgewerbe Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück 701075.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „701075.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „701075.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „701076 Gastgewerbe Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension 701076.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „701076 Gastgewerbe Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension 701076.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „701076.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „701076.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): „701024 Gastgewerbe Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Vorteilssatz, Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): „701024 Gastgewerbe Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4): „701094 Dienstleistung Kur- und Erholungsheime, sowie -kliniken 29% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Vorteilssatz, Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4): „701094 Dienstleistung Kur- und Erholungsheime, sowie -kliniken 29% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 9,61 v. H..“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage) Umsatz: „Maßgeblich für die Ermittlung des fremdenverkehrsbedingten Teils der jährlichen Einnahmen sind die im Geltungsbereich dieser Satzung erzielten betrieblichen Einnahmen des Erhebungszeitraumes.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Westerdeichstrich (Tourismusabgabesatzung) vom 17. Dezember 2025 mit Anlage)