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Kurabgabe in Friedrichskoog: was Gastgeber 2026 erheben.

Friedrichskoog erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 35,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Nebensaison: 1. März bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Oktober; Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September.
Wer Nebensaison Hauptsaison
Erwachsene 1,70 € 2,50 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Friedrichskoog (Kurabgabesatzung) vom 25.07.2025, bekannt gemacht vom Amt Marne-Nordsee am 30.07.2025, gilt ab 1. Januar 2023 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Friedrichskoog als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen (Vorteilsstufe 4), 1,344 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 268,80 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

1,344 % des Jahresumsatzes.

Es zählt der fremdenverkehrsbedingte Teil deiner jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen (Vorteilsstufe 4) 1,344 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen (Vorteilsstufe 4) 0,832 % des Jahresumsatzes
Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4) 0,832 % des Jahresumsatzes
Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4) 0,544 % des Jahresumsatzes
Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4) 0,448 % des Jahresumsatzes
Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4) 0,32 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Umsatz bis 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4) 0,832 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Umsatz über 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4) 0,544 % des Jahresumsatzes
Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4) 0,448 % des Jahresumsatzes
Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4) 0,32 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Dithmarschen: Büsum, Büsumer Deichhausen, Westerdeichstrich.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Friedrichskoog

Wie hoch ist die Kurtaxe in Friedrichskoog?

Nebensaison (1. März bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Oktober): 1,70 € je Erwachsenem und Nacht; Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Friedrichskoog Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Friedrichskoog von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Jugendliche vom 18. bis 27. Lebensjahr zahlen nichts, wenn sie nachweislich studieren oder in Schul- oder Berufsausbildung sind., Wer dienstlich, beruflich, gewerblich oder in Ausbildung vor Ort ist, zahlt nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 oder mehr und ihre erforderliche Begleitperson zahlen nichts. und Menschen mit einem GdB von 50 bis 79 zahlen die Hälfte..

Was muss ich als Gastgeber in Friedrichskoog tun?

Wer Gäste beherbergt, stellt jedem eine Gästekarte aus, berechnet und zieht die Kurabgabe ein und führt sie kostenlos an die Gemeinde ab. Du bekommst eine Rechnung über die Kurabgabe und führst sie spätestens 14 Tage danach ab. Du meldest deine Gäste bis zum 10. Tag des Folgemonats, elektronisch über das Meldescheinsystem der Gemeinde oder per Papiermeldeschein.

Was gilt in Friedrichskoog sonst noch?

Die Kurabgabe fällt nur vom 1. März bis 31. Oktober an; in den Monaten dazwischen zahlen Gäste nichts. Kinder und Jugendliche unter 18 sind nur frei, wenn sie von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Die Jahreskurabgabe beträgt 43,00 Euro je Person und Kalenderjahr, das sind 18 Tagessätze der Hauptsaison. Die Kurabgabe gilt für die gesamte voraussichtliche Aufenthaltsdauer und ist spätestens am Tag nach der Ankunft beim Vermieter zu zahlen. Du führst ein Gästeverzeichnis mit Belegungsplan.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Friedrichskoog für Vermieter?

Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen (Vorteilsstufe 4): 1,344 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 42 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen (Vorteilsstufe 4): 0,832 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): 0,832 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): 0,544 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 17 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): 0,448 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): 0,32 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Hotels garni, Umsatz bis 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): 0,832 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Hotels garni, Umsatz über 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): 0,544 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 17 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): 0,448 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): 0,32 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 3,2 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Friedrichskoog die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn du in Friedrichskoog selbständig fremdenverkehrsbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, also auch, wenn du Ferienwohnungen oder Zimmer vermietest. Unternehmen in der Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind befreit, sofern sie nicht im Wettbewerb mit Privatunternehmen stehen.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Bis zum 30. Juni jeden Jahres gibst du auf dem Formblatt der Gemeinde die Erklärung über deine Einnahmen ab, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Gemeinde. Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt. Es zählt der fremdenverkehrsbedingte Teil deiner jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an. Für Campingplätze nennt die Anlage keinen Gewinnanteil, er wird im Einzelfall ermittelt.

Muss ich meine Ferienwohnung in Friedrichskoog registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Friedrichskoog steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Nebensaison, 1,70 €: „a) in der Zeit vom 01. März bis 30. April sowie vom 01. bis 31. Oktober 1,70 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Friedrichskoog (Kurabgabesatzung) vom 25.07.2025, bekannt gemacht vom Amt Marne-Nordsee am 30.07.2025) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Friedrichskoog (Kurabgabesatzung) vom 25.07.2025, bekannt gemacht vom Amt Marne-Nordsee am 30.07.2025) Erwachsene, Hauptsaison, 2,50 €: „b) in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September 2,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Friedrichskoog (Kurabgabesatzung) vom 25.07.2025, bekannt gemacht vom Amt Marne-Nordsee am 30.07.2025) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Friedrichskoog (Kurabgabesatzung) vom 25.07.2025, bekannt gemacht vom Amt Marne-Nordsee am 30.07.2025) Je Nacht: „Bei der Berechnung der Kurabgabe wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Friedrichskoog (Kurabgabesatzung) vom 25.07.2025, bekannt gemacht vom Amt Marne-Nordsee am 30.07.2025) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, die selbständig fremdenverkehrsbezogene entgeltliche Leistungen anbieten.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen (Vorteilsstufe 4): „1.4.1 ... ohne hotelmäßige Leistungen 42“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen (Vorteilsstufe 4): „1.4.2 ... mit hotelmäßigen Leistungen 26“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): „1.3.2.1 mit einem wirtschaftl. Umsatz bis 127.822,97 Euro 26“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): „1.3.2.2 mit einem wirtschaftl. Umsatz über 127.822,97 Euro 17“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): „1.3.1.1 mit einem wirtschaftl. Umsatz bis 357.904,32 Euro 14“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): „1.3.1.2 mit einem wirtschaftl. Umsatz über 357.904,32 Euro 10“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Hotels garni, Umsatz bis 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): „1.2.2.1 mit einem wirtschaftl. Umsatz bis 127.822,97 Euro 26“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Hotels garni, Umsatz bis 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Hotels garni, Umsatz über 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): „1.2.2.2 mit einem wirtschaftl. Umsatz über 127.822,97 Euro 17“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Hotels garni, Umsatz über 127.822,97 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): „1.2.1.1 mit einem wirtschaftl. Umsatz bis 357.904,32 Euro 14“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz bis 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): „1.2.1.2 mit einem wirtschaftl. Umsatz über 357.904,32 Euro 10“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Vorteilssatz, Hotels mit Teil- oder Vollverpflegung, Umsatz über 357.904,32 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 4 100 v. H.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 3,2 %.“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003)) Umsatz: „Der Vorteil errechnet sich aus dem fremdenverkehrsbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen“ (Wortlaut der Satzung der Gemeinde Friedrichskoog über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Beschluss 17.12.2001, 1. Änderung 17.02.2003))