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Keine Kurtaxe in Büsumer Deichhausen: was Gastgeber 2026 wissen müssen.

Gäste zahlen in Büsumer Deichhausen keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen, 6,247 % des Jahresumsatzes. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 1.249,44 € Tourismusabgabe im Jahr.

6,247 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Alle Sätze

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen 6,247 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4) 4,932 % des Jahresumsatzes
Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4) 3,946 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4) 4,11 % des Jahresumsatzes
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4) 2,466 % des Jahresumsatzes
Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4) 3,288 % des Jahresumsatzes
Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4) 4,768 % des Jahresumsatzes

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage, gilt ab 1. Januar 2026; Amt Büsum-Wesselburen, Ortsrecht der Gemeinde Büsumer Deichhausen; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte

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Fragen zur Kurtaxe in Büsumer Deichhausen

Gibt es in Büsumer Deichhausen eine Kurtaxe?

Nein. Im Ortsrecht der Gemeinde Büsumer Deichhausen steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.

Was kostet die Tourismusabgabe in Büsumer Deichhausen für Vermieter?

Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen: 6,247 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 38 % Gewinnsatz × 16,44 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 4,932 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 16,44 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 3,946 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 16,44 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): 4,11 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 16,44 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): 2,466 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 16,44 % Abgabesatz). Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): 3,288 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 16,44 % Abgabesatz). Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4): 4,768 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 29 % Gewinnsatz × 16,44 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt die Tourismusabgabe?

Abgabepflichtig sind alle, denen der Tourismus in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile bietet; Schuldner ist der Unternehmer, für dessen Rechnung die Tätigkeit ausgeübt wird.

Was muss ich als Gastgeber in Büsumer Deichhausen tun?

Du gibst bis zum 30. Juni jedes Jahres, oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung der Gemeinde, die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt ab. Nach der Endabrechnung wird ein noch offener Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids in einer Summe fällig. Übersteigt die Abgabe im Einzelfall nicht 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt.

Was gilt in Büsumer Deichhausen sonst noch?

Es zählen deine jährlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Du zeigst Beginn und Ende deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an. Auf die Abgabe können im Lauf des Jahres Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen Abgabe verlangt werden. Die Gemeinde kann Vorauszahlungen festsetzen; sie sind in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Abgabepflicht entsteht, sobald du die Tätigkeit aufnimmst. Die Abgabepflicht endet erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem du die Tätigkeit endgültig einstellst; eine nur saisonale Vermietung zählt nicht als Ende.

Muss ich meine Ferienwohnung in Büsumer Deichhausen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Büsumer Deichhausen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das?

Keine Kurtaxe: „Tourismusabgabesatzung“ (Amt Büsum-Wesselburen, Ortsrecht der Gemeinde Büsumer Deichhausen) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Abgabepflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen sowie Personenvereinigungen, die, ohne in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder Betriebssitz zu haben, dauernd oder vorübergehend dort erwerbstätig sind. (2) Schuldner der Abgabe ist der Unternehmer. Unternehmer im Sinne des Satzes 1 ist derjenige, für dessen Rechnung die abgabepflichtige Tätigkeit ausgeübt wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen: „Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100% 701166]Dienstleistung |Ferienwohnungen“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Vorteilssatz, Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere Ferienwohnungen: „Vermietung von Schlafgelegenheiten ohne hotelmäßige Leistungen, insbesondere von 38% 100% 701166]Dienstleistung |Ferienwohnungen“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „701075 Gastgewerbe Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück 701075.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „701075 Gastgewerbe Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück 701075.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 200.000 Euro 30% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „701075.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „701075.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 200.000 Euro 24% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „701076 Gastgewerbe Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension 701076.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „701076 Gastgewerbe Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- o. Vollpension 701076.1 Gastgewerbe mit einem Umsatz bis 500.000 Euro 25% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „701076.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „701076.2 Gastgewerbe mit einem Umsatz über 500.000 Euro 15% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): „701024 Gastgewerbe Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Vorteilssatz, Campingplätze und Wohnmobilübernachtungsplätze (Vorteilsstufe 4): „701024 Gastgewerbe Campingplätze, sowie Wohnmobilübernachtungsplätze 20% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4): „701094 Dienstleistung Kur- und Erholungsheime, sowie -kliniken 29% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Vorteilssatz, Kur- und Erholungsheime sowie Kliniken (Vorteilsstufe 4): „701094 Dienstleistung Kur- und Erholungsheime, sowie -kliniken 29% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 16,44 v. H.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage) Umsatz: „umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Büsumer Deichhausen (Tourismusabgabesatzung) vom 16. Dezember 2025, mit Anlage)