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Kurtaxe in Quedlinburg 2026: 3,00 € je Person und Nacht.

Quedlinburg erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,00 €. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 22. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 49,00 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 49,00 €

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 17 Jahre 1,00 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab 50 % und ihre ständige Begleitperson 1,50 €

Quelle: Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Welterbestadt Quedlinburg (Kurtaxsatzung) vom 06.05.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.11.2023 (Amtsblatt 29.11.2023), Fassung der Stadt Quedlinburg, gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 22. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Harz: Ilsenburg 2,50 €, Oberharz am Brocken 2,50 €, Thale bis 3,00 €, Wernigerode 3,50 €.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Die Sätze als Text

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Ratgeber für Gastgeber

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Fragen zur Kurtaxe in Quedlinburg

Wie hoch ist die Kurtaxe in Quedlinburg?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Quedlinburg Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,00 €.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Quedlinburg für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 49,00 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Quedlinburg von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Personen, die Einwohner mit Hauptwohnsitz im Ort aus familiären Gründen besuchen und in deren häuslicher Gemeinschaft übernachten, Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Ort aufhalten, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitperson, wenn der Ausweis ständige Begleitung vorsieht, Bettlägerige Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen, gegen ärztliches Zeugnis, Teilnehmer an Freiwilligendiensten für die Dauer ihres Aufenthalts im Ort und Jugendliche in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen, Jugendzeltlagern und Waldhütten sowie ihre Aufsichtspersonen bei organisierten Klassenfahrten.

Was muss ich als Gastgeber in Quedlinburg tun?

Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, meldet sie der Stadt am ersten Werktag nach der Ankunft und zieht die Kurtaxe von ihnen ein. Rehakliniken, Sanatorien, Hotels, Pensionen, Campingplätze und gewerbliche Vermieter ab 10 Betten führen die Kurtaxe bis zum 15. des Folgemonats ab, nicht gewerbliche Vermieter bis zum 15. Tag nach Quartalsende; gewerbliche Vermieter unter 10 Betten nennt die Satzung nicht. Gemeldet werden kann digital über das Kurbeitragsabrechnungssystem der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH; neu erfasste Betriebe melden ausschließlich digital.

Wer zahlt in Quedlinburg weniger Kurtaxe?

Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 Prozent zahlen gegen Nachweis die Hälfte, ebenso ihre Begleitperson, wenn der Ausweis ständige Begleitung vorsieht. Begleitpersonen von schwerbehinderten Kindern unter 6 Jahren zahlen die Hälfte.

Was gilt in Quedlinburg sonst noch?

Die Kurtaxe gilt in der Welterbestadt Quedlinburg und in den Ortsteilen Gernrode und Bad Suderode, die zusammen ein Erhebungsgebiet bilden. Auf öffentlich zugänglichen Wohnmobilstellplätzen zahlt ein Wohnmobil pauschal den doppelten Satz der gültigen Kurtaxe. Gäste können statt der Tagessätze eine Jahreskurtaxe von 60,00 Euro zahlen; sie setzt mindestens 30 Aufenthaltstage im Erhebungsgebiet voraus. Wer in Quedlinburg eine Zweitwohnung hat, zahlt mit seinen Familienangehörigen die Jahreskurtaxe. Wer die Kurtaxe zahlt, hat für diese Tage Anspruch auf das Harzer Urlaubsticket (HATIX) für alle öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Landkreis Harz und ausgewählte Linien darüber hinaus. Inhaber der Jahreskurkarte haben keinen Anspruch auf das Harzer Urlaubsticket. Auf Verlangen gibst du der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH jederzeit Auskunft über Gäste, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht und lässt Einsicht in deine Beherbergungsunterlagen zu. Die Kurtaxsatzung musst du deinen Gästen zugänglich machen, etwa durch Aushang oder Auslegung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Quedlinburg registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Quedlinburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „Die Kurtaxe beträgt täglich pro Person 3,00 EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Welterbestadt Quedlinburg (Kurtaxsatzung) vom 06.05.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.11.2023 (Amtsblatt 29.11.2023), Fassung der Stadt Quedlinburg) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Welterbestadt Quedlinburg (Kurtaxsatzung) vom 06.05.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.11.2023 (Amtsblatt 29.11.2023), Fassung der Stadt Quedlinburg) Kinder 6 bis 17 Jahre, 1,00 €: „Kinder nach Vollendung des 6. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen täglich 1,00 EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Welterbestadt Quedlinburg (Kurtaxsatzung) vom 06.05.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.11.2023 (Amtsblatt 29.11.2023), Fassung der Stadt Quedlinburg) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab 50 % und ihre ständige Begleitperson: „Für folgende Personen wird die Kurtaxe aus § 4 und § 5 Abs. 1 um 50 v.H. ermäßigt: 1. Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend wenigstens 50 v.H. beträgt und deren Begleitperson, soweit die oder der Behinderte auf die Begleitung laut amtlichem Ausweis ständig angewiesen ist.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Welterbestadt Quedlinburg (Kurtaxsatzung) vom 06.05.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.11.2023 (Amtsblatt 29.11.2023), Fassung der Stadt Quedlinburg) Je Nacht: „An- und Abreise rechnen als ein Tag.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Welterbestadt Quedlinburg (Kurtaxsatzung) vom 06.05.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 08.11.2023 (Amtsblatt 29.11.2023), Fassung der Stadt Quedlinburg)