Keine Kurtaxe in Steinberg: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Gäste zahlen in Steinberg keine Kurtaxe. Wer an Gäste vermietet, zahlt selbst eine Tourismusabgabe: Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4), 17,00 € je Bett im Jahr. Rechne sie für deine Vermietung aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Deine Gäste zahlen keine Kurtaxe. Du zahlst 68,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
17,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Alle Sätze
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4) | 17,00 € je Bett |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Steinberg vom 22.11.2021, gilt ab 1. Januar 2022; Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Steinberg; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Steinberg
Gibt es in Steinberg eine Kurtaxe?
Nein. Im Ortsrecht der Gemeinde Steinberg steht keine Kurabgabe, nur die Tourismusabgabe. Du ziehst von deinen Gästen also keine Kurtaxe ein.
Was kostet die Tourismusabgabe in Steinberg für Vermieter?
Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4): 17,00 € je Bett im Jahr (17,00 € je Vorteilseinheit × 4, eine Vorteilseinheit je 4 Betten), bei 4 Betten 68,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt die Tourismusabgabe?
Zahlen müssen alle selbständig Tätigen, denen der Tourismus in Steinberg unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.
Was muss ich als Gastgeber in Steinberg tun?
Du teilst der Gemeinde bis zum 1. Juni jedes Jahres die Angaben mit, die sie für die Berechnung braucht. Die Abgabe wird in vier Raten fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Was gilt in Steinberg sonst noch?
Die Fremdenbetten-Vermietung steht in der Anlage 4, also in Vorteilsstufe 4. Hast du mehr oder weniger Betten als die Satzung je Vorteilseinheit ansetzt, wird anteilig gerechnet. Eröffnest oder vergrößerst du zwischen dem 1. Juni und dem 30. September einen Betrieb, wirst du nachveranlagt. Gehen deine Angaben nicht ein, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden. Bei besonderen Verhältnissen, die die Leistungsfähigkeit eines Abgabepflichtigen außerordentlich beeinträchtigen, kann die Abgabe ganz oder teilweise erlassen werden. Auf Antrag kannst du die Abgabe am 1. Juli in einem Jahresbetrag zahlen; den Antrag stellst du bis zum 30. November für das folgende Jahr. Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde an; wer die Aufnahme der Tätigkeit nicht anzeigt oder verlangte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Lässt sich die Abgabe nicht mehr in Vierteljahresraten aufteilen, ist sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids in einer Summe fällig.
Muss ich meine Ferienwohnung in Steinberg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Steinberg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das?
Keine Kurtaxe: „Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Steinberg“ (Amt Geltinger Bucht, Ortsrecht der Gemeinde Steinberg) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbständig Tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Steinberg unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Steinberg vom 22.11.2021) Fremdenbetten-Vermietung (Vorteilsstufe 4): „Fremdenbetten-Vermietung 4 Betten“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Steinberg vom 22.11.2021) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 17,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Steinberg vom 22.11.2021) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem vierfachen Satz der Vorteilseinheit“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Steinberg vom 22.11.2021)