Zum Inhalt springen
Keyset

Gästebeitrag in Bad Dürkheim: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Dürkheim erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 42,00 €

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. März bis 31. Oktober; Nebensaison: 1. November bis 29. Februar.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Erwachsene 3,00 € 2,50 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 1,50 € 1,25 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.10.2020, gilt ab 1. Januar 2021 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Tourismusbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Dürkheim als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Privatzimmer und Ferienwohnungen, je Schlafgelegenheit, 15,00 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 60,00 € Tourismusbeitrag im Jahr.

15,00 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Privatzimmer und Ferienwohnungen, je Schlafgelegenheit 15,00 € je Bett

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Bad Dürkheim

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Dürkheim?

Hauptsaison (1. März bis 31. Oktober): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 29. Februar): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Dürkheim Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 1,50 € (Hauptsaison) und 1,25 € (Nebensaison).

Wer ist in Bad Dürkheim von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder nur zur Ausbildung im Ort aufhalten, zahlen nichts., Personen im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, die unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, zahlen nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Blinde und Menschen, die laut Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, sowie ihre Begleitpersonen zahlen nichts. und Bettlägerig Kranke und Personen, die die touristischen Einrichtungen nicht nutzen können, zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Dürkheim tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag ein und führt ihn innerhalb von 10 Tagen nach der Zahlungsnachricht der Stadt ab. Für jeden Kalendermonat gibst du bis zum 10. des Folgemonats die Gästebeitragserklärung ab. Die Angaben meldest du ab der Anreise elektronisch über das Verfahren der Stadt; auf Antrag kann die Stadt in Härtefällen darauf verzichten.

Was gilt in Bad Dürkheim sonst noch?

Die Hauptsaison geht vom 1. März bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 29. Februar. Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen den ermäßigten Satz von 1,50 € in der Hauptsaison und 1,25 € in der Nebensaison. Dauercamper zahlen eine Jahrespauschale von 90,00 € je Stellplatz. Personen, die zu einer Kurbehandlung auf Kosten von Krankenkassen, Rentenversicherung und ähnlichen Trägern entsandt wurden, zahlen 20 % weniger. Der Gast zahlt den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag bei dir. Du haftest der Stadt gegenüber für den vollständigen Eingang des geschuldeten Beitrags. Verweigert ein Gast die Zahlung, zeigst du das der Stadtverwaltung unverzüglich an. Hast du in einem Monat keine Gäste aufgenommen, gibst du eine Fehlanzeige ab.

Was kostet der Tourismusbeitrag in Bad Dürkheim für Vermieter?

Privatzimmer und Ferienwohnungen, je Schlafgelegenheit: 15,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 60,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Bad Dürkheim den Tourismusbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du in Bad Dürkheim im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbietest und dir der Tourismus dadurch unmittelbar oder mittelbar besondere Vorteile bringt.

Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?

Bis zum 31. Mai eines Jahres, oder innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung der Stadt, gibst du auf dem Formblatt der Stadt die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen ab. Du zahlst vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November je ein Viertel; auf Antrag kannst du den Jahresbetrag auch auf einmal am 1. Juli zahlen. Beträgt deine Beitragsschuld für ein Jahr höchstens 15 Euro, setzt die Stadt sie vorläufig nicht fest und holt sie nach, sobald mehrere Jahre zusammen mindestens 15 Euro ergeben. Der Tourismusbeitrag gilt im gesamten Stadtgebiet von Bad Dürkheim. Für Privatzimmer und Ferienwohnungen gilt die Pauschale je Schlafgelegenheit statt der Berechnung nach Umsatz, Vorteilssatz und Gewinnsatz. Beginn und Ende deiner Tätigkeit meldest du innerhalb eines Monats, über die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und, wenn du eigene Gebäude vermietest oder freiberuflich arbeitest, beim Steueramt. Die Stadt setzt den Beitrag mit schriftlichem Bescheid fest; was nicht schon durch die Vorauszahlungen bezahlt ist, wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Für Betriebe, die nicht unter die Pauschale fallen, etwa Hotels und Pensionen, bestimmt die Betriebsartentabelle der Satzung je Betriebsart den Vorteilssatz, also den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Umsatzes. Auch den Gewinnsatz je Betriebsart nennt die Betriebsartentabelle der Satzung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Dürkheim registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Dürkheim steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „Hauptsaison: Nebensaison: pro Person und Übernachtung: 3,00 EUR 2,50 EUR“ (Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.09.2024 (§ 5, Höhe des Gästebeitrages)) Kinder unter 14 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.10.2020) Kinder 14 bis 17 Jahre, Hauptsaison, 1,50 €: „Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR“ (Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.09.2024 (§ 5, Höhe des Gästebeitrages)) Erwachsene, Nebensaison, 2,50 €: „Hauptsaison: Nebensaison: pro Person und Übernachtung: 3,00 EUR 2,50 EUR“ (Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.09.2024 (§ 5, Höhe des Gästebeitrages)) Kinder unter 14 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.10.2020) Kinder 14 bis 17 Jahre, Nebensaison, 1,25 €: „Kinder ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %: 1,50 EUR 1,25 EUR“ (Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.09.2024 (§ 5, Höhe des Gästebeitrages)) Je Nacht: „Der Gästebeitrag wird in Form eines Übernachtungsbeitrages erhoben.“ (Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.09.2024 (§ 5, Höhe des Gästebeitrages)) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen auf Grund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere Vorteile geboten werden. (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile auf Grund des Tourismus werden den in Absatz 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhebungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Bad Dürkheim (Tourismusbeitragssatzung) vom 20.06.2017) Privatzimmer und Ferienwohnungen, je Schlafgelegenheit: „Der Tourismusbeitrag bei Vermietern von Privatzimmern und Ferienwohnungen an Gäste bemisst sich (abweichend von den Regelungen der Absätze 1 bis 4) nach der Zahl der Schlafgelegenheiten. Pro Schlafgelegenheit beträgt der Beitrag im Kalenderjahr 15,00 EUR.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Bad Dürkheim (Tourismusbeitragssatzung) vom 20.06.2017)