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Kurtaxe in Bad Kreuznach 2026: 3,50 € je Person und Nacht.

Bad Kreuznach erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag: 3,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 49,00 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 49,00 €

Gezählt werden höchstens 40 Tage im Jahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,50 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Stadt Bad Kreuznach vom 19.12.2016, 1. geändert durch Satzung vom 11.12.2023, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht (7/27) und ein weiteres Dokument, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Die Sätze als Text

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Kreuznach

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Kreuznach?

3,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Kreuznach Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Kreuznach für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 49,00 € Gästebeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Bad Kreuznach von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen nichts., Wer sich zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken in der Stadt aufhält, ist nicht beitragspflichtig., Wer Verwandte nur kurz und ohne Entgelt besucht, ist nicht beitragspflichtig., Teilnehmer an Jugendsport- und Jugendfreizeitveranstaltungen ortsansässiger Vereine samt Betreuern zahlen für die Dauer der Veranstaltung nichts., Bettlägerig Kranke und andere Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts., Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % zahlen nichts, wenn sie den Grad nachweisen. und Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % zahlen nichts, wenn die Notwendigkeit der Begleitung nachgewiesen ist..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Kreuznach tun?

Du ziehst den Gästebeitrag bei deinen Gästen ein und führst ihn an die Stadt ab. Du führst den Gästebeitrag jeweils am 15. des Folgemonats an die Stadt ab. Du rechnest jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats die Übernachtungen und die eingezogenen Beiträge ab, auch wenn du keine Gäste hattest.

Was gilt in Bad Kreuznach sonst noch?

Der Gästebeitrag gilt im gesamten Stadtgebiet. Die Höhe des Gästebeitrags steht nicht in der Satzung, sondern setzt der Stadtrat durch einen eigenen Beschluss fest. Wer sich länger als 40 Tage im Jahr in Bad Kreuznach aufhält, zahlt statt des Betrags je Übernachtung 140,00 € pro Person und Jahr. Wer eine zweite oder weitere Wohnung im Stadtgebiet hat, zahlt unabhängig von der Aufenthaltsdauer 140,00 € pro Jahr. Deine Gäste zahlen den Gästebeitrag spätestens am Tag der Abreise an dich. Gäste, die eine der Befreiungen oder die Beitragsfreiheit für Unterricht und Ausbildung beanspruchen, weisen das am Anreisetag mit geeigneten Unterlagen und dem Formular „Erklärung Befreiung Gästebeitrag“ nach. Jeder beitragspflichtige Gast füllt am Anreisetag den Meldeschein aus. Du bewahrst die Meldescheine ein Jahr ab dem Anreisetag auf. Verweigert ein Gast die Zahlung, zeigst du das der Stadt innerhalb von 3 Tagen an. Du haftest für das ordnungsgemäße und rechtzeitige Einziehen und Abführen des Gästebeitrags.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Kreuznach registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Kreuznach steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,50 €: „Der Gästebeitrag beträgt einschließlich Umsatzsteuer pro beitragspflichtiger Person und Übernachtung 3,50 €.“ (Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach über Festsetzung Gästebeitrag (Beschluss des Stadtrats vom 30.11.2023, ausgefertigt am 11.12.2023)) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Stadt Bad Kreuznach vom 19.12.2016, 1. geändert durch Satzung vom 11.12.2023, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht (7/27)) Je Nacht: „Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen.“ (Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Stadt Bad Kreuznach vom 19.12.2016, 1. geändert durch Satzung vom 11.12.2023, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht (7/27)) Höchstens 40: „Der Gästebeitrag für alle Personen, die sich länger als 40 Tage im Jahr in Bad Kreuznach aufhalten, beträgt 140,00 € (einschließlich Umsatzsteuer) pro Person und Jahr.“ (Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach über Festsetzung Gästebeitrag (Beschluss des Stadtrats vom 30.11.2023, ausgefertigt am 11.12.2023))