Kurtaxe in Bad Neuenahr-Ahrweiler 2026: 2,50 € je Person und Nacht.
Bad Neuenahr-Ahrweiler erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag: 2,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,00 €. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 42,00 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 42,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 1,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom 09.03.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2025, Fassung ab 01.01.2026 in der Ortsrechtsammlung der Stadt, gilt ab 1. Januar 2026, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Neuenahr-Ahrweiler?
2,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Neuenahr-Ahrweiler Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,00 €.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Neuenahr-Ahrweiler für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 42,00 € Gästebeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Bad Neuenahr-Ahrweiler von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zahlen nichts., Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen nichts, wenn sie den Grad nachweisen., Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen nichts, wenn die Notwendigkeit der Begleitung nachgewiesen ist., Wer im Erhebungsgebiet im Rahmen der Berufsausübung übernachtet, zahlt nichts., Wer sich zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhält, ist nicht beitragspflichtig. und Wer Verwandte nur kurz und ohne Entgelt besucht, ist nicht beitragspflichtig..
Was muss ich als Gastgeber in Bad Neuenahr-Ahrweiler tun?
Du ziehst den Gästebeitrag bei deinen Gästen ein und führst ihn an die Stadt ab. Du führst den Gästebeitrag innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Zahlungsnachricht der Stadt ab. Du gibst jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats eine Gästebeitragserklärung ab, auch wenn du keine Gäste hattest.
Was gilt in Bad Neuenahr-Ahrweiler sonst noch?
Der Gästebeitrag gilt im gesamten Gemeindegebiet der Stadt. Zweitwohnungsinhaber zahlen einen Jahresbeitrag von 60,00 €. Deine Gäste zahlen den Gästebeitrag spätestens am Tag der Abreise an dich. Jeder beitragspflichtige Gast füllt am Anreisetag den Meldevordruck aus. Du bewahrst die Meldevordrucke ein Jahr ab dem Anreisetag auf. Verweigert ein Gast die Zahlung, zeigst du das der Stadt innerhalb eines Tages an. Du haftest für das ordnungsgemäße und rechtzeitige Einziehen und Abführen des Gästebeitrags.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Neuenahr-Ahrweiler registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Neuenahr-Ahrweiler steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,50 €: „a) ab Vollendung des 6. Lebensjahres 1,00 €; b) ab Vollendung des 18. Lebensjahres 2,50 €;“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom 09.03.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2025, Fassung ab 01.01.2026 in der Ortsrechtsammlung der Stadt) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Von der Entrichtung des Gästebeitrages sind befreit: a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom 09.03.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2025, Fassung ab 01.01.2026 in der Ortsrechtsammlung der Stadt) Kinder 6 bis 17 Jahre, 1,00 €: „a) ab Vollendung des 6. Lebensjahres 1,00 €; b) ab Vollendung des 18. Lebensjahres 2,50 €;“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom 09.03.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2025, Fassung ab 01.01.2026 in der Ortsrechtsammlung der Stadt) Je Nacht: „Der Gästebeitrag wird in Form eines Übernachtungsbeitrages erhoben.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) vom 09.03.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2025, Fassung ab 01.01.2026 in der Ortsrechtsammlung der Stadt)