Kurabgabe in Boltenhagen: was Gastgeber 2026 erheben.
Boltenhagen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 42,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,00 € | 1,80 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 18.05.2026, Ortsrecht des Amtes Klützer Winkel, gilt ab 1. Mai 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Boltenhagen als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Beherbergungsbetriebe, Zimmer- und Ferienwohnungsvermieter, 10,23 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 51,13 € Tourismusabgabe im Jahr.
10,23 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe, Zimmer- und Ferienwohnungsvermieter | 10,23 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Nordwestmecklenburg: Hohenkirchen, Insel Poel, Kalkhorst, Klütz.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Boltenhagen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Boltenhagen?
Hauptsaison (1. Mai bis 30. September und 28. Dezember bis 5. Januar): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (6. Januar bis 30. April und 1. Oktober bis 27. Dezember): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Boltenhagen Kurtaxe?
Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Boltenhagen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 sowie eine Begleitperson, wenn sie auf ständige Begleitung angewiesen sind, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 bis 80 zahlen 50 %, Familienangehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen und Wer sich beruflich oder geschäftlich in Boltenhagen aufhält.
Was muss ich als Gastgeber in Boltenhagen tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte aus. Abgeführt wird bis zum 5. des Folgemonats an die Kurverwaltung. Gemeldet wird über das elektronische Meldescheinverfahren der Kurverwaltung; Nutzung und Registrierung sind Pflicht.
Was gilt in Boltenhagen sonst noch?
Diese Sätze gelten seit dem 1. Mai 2026; bis zum 30. April 2026 galt die vorherige Kurabgabensatzung. Vermieter erhalten für Einziehung und Meldung eine Aufwandsentschädigung von 3 Prozent der eingezogenen Kurabgabe. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 118,00 € zahlen. Wer vermietet, teilt das der Kurverwaltung binnen vier Wochen nach Beginn schriftlich mit und aktualisiert die Mitteilung alle zwei Jahre. Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste zur Einsicht bereithalten.
Was kostet die Tourismusabgabe in Boltenhagen für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe, Zimmer- und Ferienwohnungsvermieter: 10,23 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 40,92 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Boltenhagen die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Boltenhagen Vorteile bietet; genannt sind auch Vermieter von Ferienwohnungen.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Die Angaben zur Berechnung teilst du dem Eigenbetrieb Kurverwaltung bis zum 1. August jedes Jahres mit. Fällig ist die Abgabe vier Wochen nach Zustellung des Bescheids, in einer Summe beim Eigenbetrieb Kurverwaltung. Du zahlst mindestens 51,13 € im Jahr. Wer nach dem 1. August anfängt, reicht die Angaben unverzüglich nach. Gezählt werden die Fremdenbetten, die du am 15. Juli jeden Jahres tatsächlich gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst. Fremdenbetten sind alle an kurabgabepflichtige Personen vermietbaren Schlafgelegenheiten. Beginnst du erst nach dem 31. August, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr. Für jeden weiteren Betrieb oder jede weitere Tätigkeit zahlst du 75 Prozent; ab dem fünften Betrieb ist die Abgabe frei. Die Aufgaben der Satzung nimmt der Eigenbetrieb „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wahr. Unter Gruppe VII führt die Satzung auch Inhaber von Zimmervermittlungen und -vermietungen auf. Für Gruppe VII nennt die Satzung 178,95 € im Jahr. Wer mehreren Bemessungsgrenzen unterliegt, wird nach der höheren Bemessungsgrundlage veranlagt.
Muss ich meine Ferienwohnung in Boltenhagen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Boltenhagen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „(Hauptsaison) 3,00€ pro Person und Tag.“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 18.05.2026, Ortsrecht des Amtes Klützer Winkel) Kinder unter 15 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „(b) Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 18.05.2026, Ortsrecht des Amtes Klützer Winkel) Erwachsene, Nebensaison, 1,80 €: „Die Höhe der Kurabgabe beträgt in der nach Absatz 1 übrigen Zeit eines Kalenderjahres (Ne bensaison) 1,80 € pro Person und Tag.“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 18.05.2026, Ortsrecht des Amtes Klützer Winkel) Kinder unter 15 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „(b) Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 18.05.2026, Ortsrecht des Amtes Klützer Winkel) Je Nacht: „Der Abreisetag zählt bei der Erhebung der Kurabgabe nicht.“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 18.05.2026, Ortsrecht des Amtes Klützer Winkel) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Tourismusverkehr in der Gemeinde Vorteile geboten werden: a) Inhaber von Hotels, Tagungshotels, Akademien, Fremden-, Kinder- und Erholungsheimen und sonstige Personen, die Gäste, Kurgäste oder Erholungssuchende gegen Entgelt beherbergen sowie Vermieter von Ferienwohnungen“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabe) vom 15.06.2023, Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2006) Beherbergungsbetriebe, Zimmer- und Ferienwohnungsvermieter: „10,23 €je Bett, mindestens 51,13€“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabe) vom 15.06.2023, Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2006)