Kurabgabe in Kalkhorst: was Gastgeber 2026 erheben.
Kalkhorst erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 21,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 1,50 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Kalkhorst - Kurabgabesatzung - (Amtsseite: Kurabgabensatzung vom 09.04.2025), gilt ab 1. Juni 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Kalkhorst
Wie hoch ist die Kurtaxe in Kalkhorst?
1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Kalkhorst Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Kalkhorst von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitperson mit Merkzeichen B, Familiäre Besuche in der häuslichen Gemeinschaft, solange nicht die Erholung im Vordergrund steht und Bettlägerige Kranke und Verletzte.
Was muss ich als Gastgeber in Kalkhorst tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein, führt sie ab und stellt Kurkarten aus. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gäste meldest du über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde, innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.
Was gilt in Kalkhorst sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 erhalten eine Ermäßigung. Die ermäßigte Kurabgabe beträgt 1,00 € je Person und Tag. Statt der Tagessätze zahlen Zweitwohnungsinhaber und dauerhaft Aufhältige eine Jahreskurabgabe von 42,00 € (ermäßigt 28,00 €). Auch Tagesgäste zahlen die Kurabgabe, über Kurkartenautomat, App oder Tourismus-Information. In den Sätzen ist die Umsatzsteuer enthalten.
Muss ich meine Ferienwohnung in Kalkhorst registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Kalkhorst steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 1,50 €: „je Person: 1,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Kalkhorst - Kurabgabesatzung - (Amtsseite: Kurabgabensatzung vom 09.04.2025)) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Kalkhorst - Kurabgabesatzung - (Amtsseite: Kurabgabensatzung vom 09.04.2025)) Je Nacht: „An- und Abreisetag werden insgesamt als ein Tag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Kalkhorst - Kurabgabesatzung - (Amtsseite: Kurabgabensatzung vom 09.04.2025))