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Kurabgabe in Hohenkirchen: was Gastgeber 2026 erheben.

Hohenkirchen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 17,50 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Erhebungszeitraum 7 17,50 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht, 1. April bis 31. Oktober
Wer 1. April bis 31. Oktober
Ab 16 Jahren 1,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 0,50 €

Quelle: Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 22.05.2026, gilt ab 1. April 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Nordwestmecklenburg: Boltenhagen, Insel Poel, Kalkhorst, Klütz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Hohenkirchen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Hohenkirchen?

1,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Hohenkirchen Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 0,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Hohenkirchen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Einwohner mit Erstwohnsitz in der Gemeinde und Wer im Ort arbeitet oder in Ausbildung ist, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Hohenkirchen tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein und führt sie ab. Du ziehst die Kurabgabe spätestens am Anreisetag ein und meldest den Gast elektronisch. Alle Vermieter und Vermittler melden Gäste über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde.

Was gilt in Hohenkirchen sonst noch?

Die Kurabgabe wird nur vom 1. April bis zum 31. Oktober erhoben. Menschen mit Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen die Hälfte; das gilt auch für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B). Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe zahlen. Die Jahreskurabgabe beträgt 32,00 € (ermäßigt 16,00 €). Wer sich in eigenen Wohngelegenheiten (Wohnhaus, Wohnwagen, Boot und dergleichen) aufhält, zahlt die Jahreskurabgabe; das gilt auch für Ehegatten und im Haushalt lebende Kinder. Du bekommst monatlich einen Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste. In der Kurabgabe ist die Umsatzsteuer enthalten. Du teilst die Art deiner Unterkunft und die Zahl der Betten mit. Eigene Quittungen über die Kurabgabe dürfen nicht ausgegeben werden, nur die elektronische Gästekarte.

Muss ich meine Ferienwohnung in Hohenkirchen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Hohenkirchen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 1,00 €: „Die Höhe der Kurabgabe pro Tag im Erhebungsgebiet beträgt 1,00 € pro Person;“ (Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 22.05.2026) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr / bis zu ihrem 6. Geburtstag sind von der Kurabgabe befreit.“ (Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 22.05.2026) Kinder 6 bis 15 Jahre, 0,50 €: „Kindern/Jugendlichen ab 6 Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird die Kurabgabe um 50% ermäßigt.“ (Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 22.05.2026) Je Nacht: „Die Kurabgabe wird bei Übernachtungsgästen pro Nacht eingezogen“ (Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 22.05.2026)