Kurabgabe in Insel Poel: was Gastgeber 2026 erheben.
Insel Poel erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 42,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € | 1,80 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Kurabgabe vom 13. November 2025 (Kurabgabensatzung - KurAbgSatz), gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Insel Poel als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, 12,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 48,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
12,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter | 12,00 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Nordwestmecklenburg: Boltenhagen, Hohenkirchen, Kalkhorst, Klütz.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Insel Poel
Wie hoch ist die Kurtaxe in Insel Poel?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Insel Poel Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Insel Poel von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Nahe Verwandte, Schwiegerfamilie, Schwäger und Schwägerinnen von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen, Menschen mit Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 80 und Eine Begleitperson, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B trägt.
Was muss ich als Gastgeber in Insel Poel tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie zeitnah, zieht die Kurabgabe ein und führt sie ab. Abgerechnet wird monatlich über das elektronische Kurkarten-Abrechnungssystem. Gäste meldest du grundsätzlich elektronisch über das Kurkarten-Abrechnungssystem der Gemeinde, spätestens am Tag nach der Ankunft.
Was gilt in Insel Poel sonst noch?
Die Jahreskurabgabe beträgt 90,00 € je Person ab 16 Jahren und Jahr, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Inhaber einer eigenen Wohngelegenheit, ihre Ehegatten und die im selben Haushalt lebenden Kinder ab 16 Jahren zahlen die Jahreskurabgabe; sie entsteht am 1. Januar. In den Beträgen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Das elektronische Kurkarten-Abrechnungssystem wird 2026 eingeführt; bis dahin, spätestens bis 31. Dezember 2026, gelten die Papierformulare.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Insel Poel für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: 12,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 48,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Insel Poel die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr auf Poel unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet. Als gemeinnützig anerkannte Vereine zahlen keine Fremdenverkehrsabgabe.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Die Angaben zur Berechnung teilst du der Kurverwaltung bis zum 1. Juli jedes Jahres mit, Änderungen bis zum Jahresende zeigst du unverzüglich an. Fällig ist die Abgabe 14 Tage nach Zustellung des Bescheids. Für eine Aufbettung zahlst du 6,00 €; ein Doppelbett zählt als zwei Betten, als Aufbettung zählen Schlafsofas, Beistellbetten und Ähnliches. Gezählt werden die Fremdenbetten, die du am 1. Juli jedes Jahres gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst. Die Abgabe beträgt für einen Abgabepflichtigen höchstens 2.500 €. Endet deine Tätigkeit im laufenden Jahr, wird dir für jeden vollen Kalendermonat ohne Abgabepflicht ein Zwölftel der Jahresabgabe erstattet. Die Abgabe zieht die Kurverwaltung der Gemeinde ein. Die Aufnahme einer Tätigkeit zeigst du der Kurverwaltung binnen eines Monats an.
Muss ich meine Ferienwohnung in Insel Poel registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Insel Poel steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres (Hauptsaison): 3,00 € je Tag,“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Kurabgabe vom 13. November 2025 (Kurabgabensatzung - KurAbgSatz)) Kinder unter 16 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder/ Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Kurabgabe vom 13. November 2025 (Kurabgabensatzung - KurAbgSatz)) Erwachsene, Nebensaison, 1,80 €: „in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres (Nebensaison): 1,80 € je Tag.“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Kurabgabe vom 13. November 2025 (Kurabgabensatzung - KurAbgSatz)) Kinder unter 16 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder/ Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Kurabgabe vom 13. November 2025 (Kurabgabensatzung - KurAbgSatz)) Je Nacht: „Der Tag der An- und der Abreise zählt als ein Tag.“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Kurabgabe vom 13. November 2025 (Kurabgabensatzung - KurAbgSatz)) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde unmittelbare oder mittelbare Vorteile geboten werden.“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 18. Dezember 2024 (Fremdenverkehrsabgabesatzung – FrVerkAbgS)) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: „in den Fällen des § 3 Absatz 1a dieser Satzung 12,00 € je Bett und 6,00 € je Aufbettung“ (Satzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 18. Dezember 2024 (Fremdenverkehrsabgabesatzung – FrVerkAbgS))