Kurabgabe in Klütz: was Gastgeber 2026 erheben.
Klütz erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 28,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Sommer | 7 | 28,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Sommer | Winter |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,00 € | 1,50 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 01.09.2025, gilt ab 1. Januar 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Klütz
Wie hoch ist die Kurtaxe in Klütz?
Sommer (1. April bis 31. Oktober): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht; Winter (1. November bis 31. März): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Klütz Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Klütz von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitperson mit Merkzeichen B.
Was muss ich als Gastgeber in Klütz tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Kurabgabe ein und führt sie ab. Gäste meldest du über das elektronische Meldeverfahren der Stadt, innerhalb eines Tages nach der Ankunft.
Was gilt in Klütz sonst noch?
Die Kurabgabe gilt im ganzen anerkannten Gebiet der Stadt Klütz. Menschen mit Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen ermäßigt. Die ermäßigte Kurabgabe beträgt von April bis Oktober 1,00 € und von November bis März 0,75 € je Tag. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe zahlen. Die Jahreskurabgabe beträgt 56,00 € je Person, ermäßigt 28,00 €. Wer sich vorübergehend in einer eigenen Wohngelegenheit aufhält, zahlt stattdessen immer die Jahreskurabgabe; das gilt auch für Ehegatten und im Haushalt lebende Kinder ab 16 Jahren. Du bekommst monatlich einen Bescheid für die im Vormonat abgereisten Gäste.
Muss ich meine Ferienwohnung in Klütz registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Klütz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Sommer, 2,00 €: „01.04. — 31.10. eines jeden Jahres 2,00 EUR p.P.“ (Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 01.09.2025) Kinder unter 16 Jahren, Sommer, 0,00 €: „Kinder / Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr“ (Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 01.09.2025) Erwachsene, Winter, 1,50 €: „01.11. des einen Jahres bis zum 31.03. des folgenden Jahres 1,50 EURp.P.“ (Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 01.09.2025) Kinder unter 16 Jahren, Winter, 0,00 €: „Kinder / Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr“ (Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 01.09.2025) Je Nacht: „An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 01.09.2025)