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Kurbeitrag in Farchant: was Gastgeber 2026 erheben.

Farchant erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 46,20 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 46,20 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 2,80 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,00 €

Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Farchant vom 16.12.2021 (Scan), gilt ab 1. Januar 2022 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Farchant als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Orte in der Nähe

Im Kreis Garmisch-Partenkirchen: Garmisch-Partenkirchen, Grainau, Mittenwald, Oberammergau.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Farchant

Wie hoch ist die Kurtaxe in Farchant?

2,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Farchant Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,00 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Farchant von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab einem Grad der Behinderung von 80, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind.

Was muss ich als Gastgeber in Farchant tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab. Wenn der Gast seine Angaben nicht oder nur unvollständig macht, meldest du ihn am Anreisetag per Meldeschein oder elektronisch und gibst die Angaben spätestens am Folgetag bei der Gemeinde ab.

Was gilt in Farchant sonst noch?

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 1,00 € je Tag. Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende oder nach Aufforderung abführst.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Farchant für Vermieter?

Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Wer zahlt in Farchant den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Am 15. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten.

Muss ich meine Ferienwohnung in Farchant registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Farchant steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,80 €: „a) Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,80 Euro“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Farchant vom 16.12.2021 (Scan)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „a) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Farchant vom 16.12.2021 (Scan)) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,00 €: „b) Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 Euro“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Farchant vom 16.12.2021 (Scan)) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Farchant vom 16.12.2021 (Scan)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Farchant, Satzungstext in der Fassung vom 23.02.1996) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v.H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Farchant, Satzungstext in der Fassung vom 23.02.1996) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Farchant, Satzungstext in der Fassung vom 23.02.1996)