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Kurbeitrag in Oberammergau: was Gastgeber 2026 erheben.

Oberammergau erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 35,00 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 2,50 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Oberammergau vom 20.03.2025, gilt ab 1. April 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Oberammergau als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Orte in der Nähe

Im Kreis Garmisch-Partenkirchen: Farchant, Garmisch-Partenkirchen, Grainau, Mittenwald.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Oberammergau

Wie hoch ist die Kurtaxe in Oberammergau?

2,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Oberammergau Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Oberammergau von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einer Behinderung ab 70, wenn sie einen gültigen Ausweis vorlegen und Begleitpersonen von Schwerbeschädigten mit dem Zusatzvermerk B im Ausweis.

Was muss ich als Gastgeber in Oberammergau tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Berechnung der Gemeinde. Die Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch über das Verfahren der Gemeinde, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.

Was gilt in Oberammergau sonst noch?

Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Die Befreiung wegen Behinderung beantragt dein Gast mit dem Ausweis bei der Kurbeitragsabrechnungsstelle, innerhalb der Meldefrist nach der Ankunft. Auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte auf die elektronische Meldung verzichten.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Oberammergau für Vermieter?

Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Wer zahlt in Oberammergau den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Bis zum 30. April des Folgejahres gibst du eine Erklärung nach Formblatt ab; bei reinen Beherbergungsbetrieben für höchstens acht Gäste gleichzeitig nur, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Nach der Satzung kann von dir als Vermieter zusammen mit dem Kurbeitrag eine Vorauszahlung je Übernachtung veranlagt werden: 1 % des Entgelts einschließlich Frühstück, ab 1. Januar 2006 höchstens 0,30 €; sie gilt abweichend von den Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlung je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn du nach § 4 Abs. 2 Satz 2 eine Erklärung abgeben musst, die Gemeinde dich schriftlich dazu auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld. Eine Erklärung nach Formblatt bis zum 30. April musst du abgeben; nur reine Beherbergungsbetriebe für höchstens acht Gäste gleichzeitig geben sie erst auf Aufforderung ab. Wo du erklären musst, ist die Summe der Vorauszahlungen je Übernachtung nach der Summenregel oben nicht deine endgültige Beitragsschuld.

Muss ich meine Ferienwohnung in Oberammergau registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Oberammergau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,50 €: „Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,50 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Oberammergau vom 20.03.2025) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Oberammergau vom 20.03.2025) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Oberammergau vom 20.03.2025) Höchstens 21: „Personen, die sich länger als 3 Wochen (21 Tage) am Stück in Oberammergau aufhalten, sind ab dem 22. Tag von der Kurbeitragspflicht ausgenommen.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Oberammergau vom 20.03.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Oberammergau vom 1. Oktober 2004) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt ab 01.01.2005 5 v.H. und ab 01.01.2006 6 v.H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Oberammergau vom 1. Oktober 2004) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Oberammergau vom 1. Oktober 2004)