Kurbeitrag in Mittenwald: was Gastgeber 2026 erheben.
Mittenwald erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 42,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € | 2,00 € |
| Kinder unter 10 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 10 bis 15 Jahre | 1,90 € | 1,30 € |
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,80 € | 1,80 € |
| Kinder unter 10 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 10 bis 15 Jahre | 1,60 € | 1,30 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan, gilt ab 1. April 2022 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Mittenwald als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 400,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,40 € je Übernachtung.
Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,40 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Garmisch-Partenkirchen: Farchant, Garmisch-Partenkirchen, Grainau, Oberammergau.
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Fragen zur Kurtaxe in Mittenwald
Wie hoch ist die Kurtaxe in Mittenwald?
Kurbezirk I (Kurbezirk I ist das ganze Gemeindegebiet außer den Campingplätzen im Außenbereich): Hauptsaison (20. Dezember bis 31. März und 1. Mai bis 31. Oktober): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. April bis 30. April und 1. November bis 19. Dezember): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die Campingplätze im Außenbereich): Hauptsaison (20. Dezember bis 31. März und 1. Mai bis 31. Oktober): 2,80 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. April bis 30. April und 1. November bis 19. Dezember): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Mittenwald Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts, Kinder von 10 bis 15 Jahren zahlen 1,90 € (Hauptsaison) und 1,30 € (Nebensaison) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts, Kinder von 10 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € (Hauptsaison) und 1,30 € (Nebensaison) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Mittenwald von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn der Ausweis eine Begleitperson vorsieht.
Was muss ich als Gastgeber in Mittenwald tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Markt für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids. Die Gäste meldest du innerhalb eines Tages nach der Anreise elektronisch oder schriftlich an.
Was gilt in Mittenwald sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 % des jeweiligen Satzes. Wer nicht im Kurgebiet übernachtet, zahlt nach den Sätzen des Kurbezirks II. Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Nach der Abreise meldest du den Gast innerhalb eines Tages elektronisch oder schriftlich wieder ab.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Mittenwald für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,40 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 400,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Mittenwald den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du bis zum 1. Mai des auf das Veranlagungsjahr folgenden zweiten Kalenderjahres ab. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Der Markt kann die Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der allgemeinen Vorauszahlung in zwei Raten zum 1. März und 1. September. Die allgemeine Vorauszahlung wird in zwei Raten zum 1. März und 1. September des Jahres fällig; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet der Markt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann er darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn der Markt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld. Eine Erklärung nach Formblatt bis zum 1. Mai des zweiten Folgejahres müssen alle Beitragsschuldner abgeben. Die Summenregel nennt als Ausnahme nur die schriftliche Aufforderung zur Erklärung; ob die Summe der Vorauszahlungen für dich endgültig ist, obwohl du ohnehin erklären musst, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Frag im Zweifel beim Markt nach.
Muss ich meine Ferienwohnung in Mittenwald registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Mittenwald steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das gesamte Gemeindegebiet außer den Campingplätzen im Außenbereich.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Erwachsene, Kurbezirk I, Hauptsaison, 3,00 €: „3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kinder unter 10 Jahren, Kurbezirk I, Hauptsaison, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kinder 10 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, Hauptsaison, 1,90 €: „16. Lebensjahr vollendeten 16. 16. Lebensjahr vollendeten 16. Lebensjahr Lebensjahr bis 31.12.2023 von 01.04.2022 bis 30.04.2022 1,80 € 1,05 € 1,60 € 1,05 € von 01.05.2022 bis 31.10.2022 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € von 01.11.2022 bis 19.12.2022 1,80 € 1,20 € 1,60 € 1,05 € von 20.12.2022 bis 31.03.2023 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € von 20.12.2023 bis 31.12.2023 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € ab 01.01.2024 in der Zeit vom 20.12. bis zum 31.03. und vom 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Erwachsene, Kurbezirk I, Nebensaison, 2,00 €: „2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kinder unter 10 Jahren, Kurbezirk I, Nebensaison, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kinder 10 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, Nebensaison, 1,30 €: „16. Lebensjahr vollendeten 16. 16. Lebensjahr vollendeten 16. Lebensjahr Lebensjahr bis 31.12.2023 von 01.04.2022 bis 30.04.2022 1,80 € 1,05 € 1,60 € 1,05 € von 01.05.2022 bis 31.10.2022 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € von 01.11.2022 bis 19.12.2022 1,80 € 1,20 € 1,60 € 1,05 € von 20.12.2022 bis 31.03.2023 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € von 20.12.2023 bis 31.12.2023 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € ab 01.01.2024 in der Zeit vom 20.12. bis zum 31.03. und vom 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst die Campingplätze im Außenbereich.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Erwachsene, Kurbezirk II, Hauptsaison, 2,80 €: „3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kinder unter 10 Jahren, Kurbezirk II, Hauptsaison, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kinder 10 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, Hauptsaison, 1,60 €: „16. Lebensjahr vollendeten 16. 16. Lebensjahr vollendeten 16. Lebensjahr Lebensjahr bis 31.12.2023 von 01.04.2022 bis 30.04.2022 1,80 € 1,05 € 1,60 € 1,05 € von 01.05.2022 bis 31.10.2022 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € von 01.11.2022 bis 19.12.2022 1,80 € 1,20 € 1,60 € 1,05 € von 20.12.2022 bis 31.03.2023 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € von 20.12.2023 bis 31.12.2023 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € ab 01.01.2024 in der Zeit vom 20.12. bis zum 31.03. und vom 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Erwachsene, Kurbezirk II, Nebensaison, 1,80 €: „2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kinder unter 10 Jahren, Kurbezirk II, Nebensaison, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Kinder 10 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, Nebensaison, 1,30 €: „16. Lebensjahr vollendeten 16. 16. Lebensjahr vollendeten 16. Lebensjahr Lebensjahr bis 31.12.2023 von 01.04.2022 bis 30.04.2022 1,80 € 1,05 € 1,60 € 1,05 € von 01.05.2022 bis 31.10.2022 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € von 01.11.2022 bis 19.12.2022 1,80 € 1,20 € 1,60 € 1,05 € von 20.12.2022 bis 31.03.2023 2,60 € 1,60 € 2,40 € 1,25 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 € von 20.12.2023 bis 31.12.2023 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € ab 01.01.2024 in der Zeit vom 20.12. bis zum 31.03. und vom 3,00 € 1,90 € 2,80 € 1,60 € 2,00 € 1,30 € 1,80 € 1,30 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, mit Anlage 2 (Beitragstabelle bis ab 01.01.2024), Scan) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Mittenwald) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume sowie Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 €“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Mittenwald) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6 v.H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Mittenwald) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Mittenwald)