Kurbeitrag in Grainau: was Gastgeber 2026 erheben.
Grainau erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 59,50 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 59,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Gemeinde Grainau vom 18.04.2013, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023, gilt ab 1. Juni 2013 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Grainau als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 250,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,25 € je Übernachtung.
Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,25 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Garmisch-Partenkirchen: Farchant, Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald, Oberammergau.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Grainau
Wie hoch ist die Kurtaxe in Grainau?
3,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Grainau Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Grainau von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 % und Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind.
Was muss ich als Gastgeber in Grainau tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende oder nach Aufforderung abgeführt wird. Wenn der Gast seine Angaben nicht oder nur unvollständig macht, meldest du ihn am Anreisetag per Meldeschein oder elektronisch und gibst die Angaben spätestens am Folgetag bei der Gemeinde ab.
Was gilt in Grainau sonst noch?
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 % zahlen 1,50 € je Tag. Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Die Kurkarte als Nachweis für den bezahlten Kurbeitrag stellst du jedem Gast spätestens am Anreisetag aus und gibst sie ihm.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Grainau für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,25 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 250,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Grainau den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von den Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres sind Vorauszahlungen zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Grainau registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Grainau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,50 €: „a. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,50 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Gemeinde Grainau vom 18.04.2013, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „a. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Gemeinde Grainau vom 18.04.2013, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,50 €: „b. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis 1,50 € zum vollendeten 16. Lebensjahr“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Gemeinde Grainau vom 18.04.2013, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Der An- und Abreisetag wird als ein Aufenthaltstag gewertet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Gemeinde Grainau vom 18.04.2013, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2023) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Grainau vom 13.12.1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2017) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsgemäßen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Grainau vom 13.12.1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2017) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6 v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Grainau vom 13.12.1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2017) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Grainau vom 13.12.1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2017)