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Kurbeitrag in Garmisch-Partenkirchen: was Gastgeber 2026 erheben.

Garmisch-Partenkirchen erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 49,00 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,00 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 17.02.2023, Lesefassung der Gemeinde, gilt ab 1. April 2023 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Garmisch-Partenkirchen als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 400,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.

0,40 € je Übernachtung.

Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.

Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Vorauszahlung je Übernachtung 0,40 € je Übernachtung

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Garmisch-Partenkirchen: Farchant, Grainau, Mittenwald, Oberammergau.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Garmisch-Partenkirchen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Garmisch-Partenkirchen?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Garmisch-Partenkirchen Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,00 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Garmisch-Partenkirchen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind und Angehörige von Patienten unter 18, die in einer örtlichen Klinik behandelt werden, wenn es für das Wohlergehen des Patienten erforderlich ist.

Was muss ich als Gastgeber in Garmisch-Partenkirchen tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes oder bei späterer Meldung zusammen mit ihr; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Die Gäste meldest du innerhalb eines Tages nach der Anreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde; Betriebe mit weniger als 9 Betten dürfen auch schriftlich melden.

Was gilt in Garmisch-Partenkirchen sonst noch?

Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 1,00 € je Aufenthaltstag. Kurgebiet ist nur das Gemeindegebiet bis zu einer Höhe von 1.000 m über Normalnull. Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Eine Befreiung beantragt der Gast innerhalb der Meldefrist bei der Gemeinde und legt dabei den Ausweis vor. Verwaltungshelfer der Gemeinde für die Erhebung ist die GaPa Tourismus GmbH.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Garmisch-Partenkirchen für Vermieter?

Vorauszahlung je Übernachtung: 0,40 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 400,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 5 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.

Wer zahlt in Garmisch-Partenkirchen den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Bis zum 30. April des Folgejahres gibst du eine Erklärung nach Formblatt ab; bei reinen Beherbergungsbetrieben für höchstens acht Gäste gleichzeitig nur, wenn der Markt dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Nach der Satzung kann die Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung von dir als Vermieter zusammen mit dem Kurbeitrag veranlagt werden; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 1. Juli. Am 1. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet der Markt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann er darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn der Markt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld. Eine Erklärung nach Formblatt bis zum 30. April muss jeder Beitragsschuldner abgeben; nur reine Beherbergungsbetriebe für höchstens acht Gäste gleichzeitig geben sie erst auf Aufforderung ab. Die Summenregel nennt als Ausnahme nur die Aufforderung zur Erklärung; ob die Summe der Vorauszahlungen für einen größeren Betrieb, der ohnehin erklären muss, endgültig ist, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Frag im Zweifel beim Markt nach. Der Markt bedient sich für die Ermittlung der Grundlagen und die Erhebung der Vorauszahlung je Übernachtung der GaPa Tourismus GmbH.

Muss ich meine Ferienwohnung in Garmisch-Partenkirchen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Garmisch-Partenkirchen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „1. Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 EUR“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 17.02.2023, Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „1. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 17.02.2023, Lesefassung der Gemeinde) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,00 €: „2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 EUR“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 17.02.2023, Lesefassung der Gemeinde) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 17.02.2023, Lesefassung der Gemeinde) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Lesefassung 2022)) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 EUR“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Lesefassung 2022)) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Lesefassung 2022)) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Lesefassung 2022))