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Kurabgabe in Ahrenshoop: was Gastgeber 2026 erheben.

Ahrenshoop erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 46,40 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumTageBetrag
Reisezeit A 8 46,40 €

An- und Abreisetag zählen beide.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag. Reisezeit A: 1. April bis 31. Oktober; Reisezeit B: 1. November bis 31. März.
Wer Reisezeit A Reisezeit B
Erwachsene 2,90 € 2,20 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Kurabgabensatzung) in der Fassung der 2. Änderung, Lesefassung des Amtes Darß/Fischland, gilt ab 1. Januar 2024 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Ahrenshoop als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Vermietung von Ferienwohnungen und vergleichbaren Unterkünften (Vorteilsstufe 4), 40,65 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 162,60 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

40,65 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Vermietung von Ferienwohnungen und vergleichbaren Unterkünften (Vorteilsstufe 4) 40,65 € je Bett

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Rügen: Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee, Lancken-Granitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Ahrenshoop

Wie hoch ist die Kurtaxe in Ahrenshoop?

Reisezeit A (1. April bis 31. Oktober): 2,90 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag; Reisezeit B (1. November bis 31. März): 2,20 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.

Zahlen Kinder in Ahrenshoop Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Ahrenshoop von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, wenn das Merkzeichen B im Ausweis steht; der Nachweis liegt dem Meldeschein bei.

Was muss ich als Gastgeber in Ahrenshoop tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie am Tag der Ankunft und zieht die Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt ein. Abgeführt wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat. Gemeldet und abgerechnet wird über das elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem der Kurverwaltung; auf Antrag befreit die Kurverwaltung bei unbilliger Härte.

Was gilt in Ahrenshoop sonst noch?

Der Satz gilt für Ahrenshoop, Althagen und Niehagen. Der Satz enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auf Antrag zahlen Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und schwerbehinderte Personen die Hälfte (1,45 € in Reisezeit A, 1,10 € in Reisezeit B). Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurkarte für 81,20 € kaufen; Eigentümer von Zweitwohnungen müssen sie zahlen.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Ahrenshoop für Vermieter?

Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Vermietung von Ferienwohnungen und vergleichbaren Unterkünften (Vorteilsstufe 4): 40,65 € je Bett im Jahr (40,65 € je Vorteilseinheit, eine Vorteilseinheit je Bett), bei 4 Betten 162,60 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Ahrenshoop die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Ahrenshoop unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bietet.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Änderungen, etwa bei der Zahl deiner Fremdenbetten, zeigst du der Kurverwaltung bis zum 15. Juli jedes Jahres an. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die Vermietung von Ferienwohnungen steht in Vorteilsstufe 4. Vorteilsstufe 4 zählt mit dem Faktor 100 Prozent (1,00). Gezählt werden die Fremdenbetten, die du gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. Juli jedes Jahres. Den Bescheid erlässt das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde.

Muss ich meine Ferienwohnung in Ahrenshoop registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Ahrenshoop steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Reisezeit A, 2,90 €: „Reisezeit A vom 01.04. bis 31.10. des Jahres 2,90 Euro, ermäßigt 1,45 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Kurabgabensatzung) in der Fassung der 2. Änderung, Lesefassung des Amtes Darß/Fischland) Kinder unter 18 Jahren, Reisezeit A, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Kurabgabensatzung) in der Fassung der 2. Änderung, Lesefassung des Amtes Darß/Fischland) Erwachsene, Reisezeit B, 2,20 €: „Reisezeit B vom 01.11. bis 31.03. des Jahres 2,20 Euro, ermäßigt 1,10 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Kurabgabensatzung) in der Fassung der 2. Änderung, Lesefassung des Amtes Darß/Fischland) Kinder unter 18 Jahren, Reisezeit B, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Kurabgabensatzung) in der Fassung der 2. Änderung, Lesefassung des Amtes Darß/Fischland) Zählweise: „Der An- und der Abreisetag werden als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Kurabgabensatzung) in der Fassung der 2. Änderung, Lesefassung des Amtes Darß/Fischland) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie ganz oder teilweise rechtsfähige Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop, Lesefassung der 1. Änderungssatzung vom 18.08.2023) Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Vermietung von Ferienwohnungen und vergleichbaren Unterkünften (Vorteilsstufe 4): „Bett 1,00“ (Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop, Lesefassung der 1. Änderungssatzung vom 18.08.2023) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz beträgt 40,65 € je Vorteilseinheit.“ (Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop, Lesefassung der 1. Änderungssatzung vom 18.08.2023)